Der Bezirk Berlin-Mitte erfüllt seine örtlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung nach Art. 28, 2 GG. Der Bezirksbürgermeister leitet gemeinsam mit den Bezirksstadträt/innen das Bezirksamt. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) arbeitet wie ein Parlament, das Bezirksbürgermeister/in und die Bezirksstadträt/innen kontrolliert. Das Bezirksamt setzt die Beschlüsse der BVV um.
Einwohnerinnen und Einwohner haben umfangreiche Beteiligungsrechte. Parteien, Vereine und Interessengruppen machen dabei ihren Einfluss geltend.
In der BVV Berlin-Mitte sind sechs Parteien und vertreten: DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Grüne, CDU, FDP, AfD – (Bezirk Sitzeverteilung)
Der Bezirk Berlin-Mitte ist gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin eine „Selbstverwaltungseinheit Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz). Kommunalpolitik ist daher im Land Berlin als Stadtstaat und Einheitsgemeinde anders als in eigenständigen Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit geregelt. Die meisten kommunalen Zuständigkeiten sind daher direkt Land Berlin angesiedelt.
Kommunalpolitik vollzieht sich in Berlin-Mitte daher in mehreren Ebenen und in vielen Gremien. Kommunalpolitik in der Öffentlichkeit zu vermitteln, fällt jedoch den Akteuren und Fraktionen schwer, weil politische Mandate im Ehrenamt ausgeübt werden. Öffentlichkeitsarbeit ist daher meist nur ausschnitthaft und auf Streitthemen fokussiert — und lebt oft nur in Vorwahlkämpfen durchgängig auf.
Lokalpresse und Offene Redaktionelle Gesellschaft (ORG)
Bisher war Lokalpresse werbefinanziert. Mit der sinnvollen Ausweitung von Datenschutz und ePrivacy und der verbreiteten Nutzung von mobilen Internetgeräten fällt die tragfähige Werbefinanzierung prinzipiell weg.
Die Berlin-Mitte Zeitung verzichtet schon jetzt auf Abo-Paywalls, weil sonst öffentliche Teilhabe auf zahlungskräftige Bürger beschränkt wird. Deshalb wurde die Paywall vor die Redaktionstür vorverlegt: Publizieren statt „posten“ funktioniert nur noch bei angemessener Kostendeckung.
Der Kostensatz wurde methodisch ermittelt und liegt einheitlich bei 132,– €/Redaktions-Plattform-Stunde (RP/h). Durch Servicialisierung der Redaktion wird es so möglich, Einzelbeiträge zu veröffentlichen, ohne die jährlichen Gesamtkosten einer Redaktion umzulegen.
Offene Redaktionelle Gesellschaft (ORG)
Nach den Prinzipien der Offenen Redaktionellen Gesellschaft (ORG) wird „Publizieren“ zum allgemeinen Bürgerrecht! Anders als bei sozialen Medien müssen journalistische Standards erreicht werden. Zusätzlich können eigene Links und auch eCommerce-Links veröffentlicht werden. Wer Autorschaft anstrebt, muss sich akkreditieren. Die Redaktion kuratiert und hilft. Künftig werden auch Medienbeiräte eingeladen!
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