Donnerstag, 12. September 2024
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Abrissgenehmigung für das Gebäude an der Habersaathstraße 40-48

Abriss-Bagger

Das Tauziehen um den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße hat ein Ende. Das Bezirksamt Mitte hat die Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG) für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt.
Die Eigentümerin hat sich im Gegenzug zum Bau von Ersatzwohnraum verpflichtet, dessen Mietpreis von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt finanziert werden kann.

Alle von der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- sowie des Bundesverwaltungsgerichts und dem Berliner Gesetzgeber im ZwVbG vorgegebenen Kriterien für die Erteilung der Abrissgenehmigung sind erfüllt. Das Bezirksamt Mitte hatte keine Rechtsgründe mehr, die Genehmigung zu versagen.

Unterbringung für Geflüchtete und Obdachlose geregelt

Unabhängig von der Abrissgenehmigung ist es dem Bezirk Mitte gelungen, den Bau einer neuen Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose zu verhandeln. Ein solches Gebäude soll in der Papierstraße entstehen. Die Eigentümerin des Gebäudes in der Habersaathstraße 40-48 hat sich bereiterklärt ein solches Gebäude zu errichten. Entsprechende Bauanträge wurden bereits an den Bezirk Mitte gestellt.

Stellungnahme der Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Grüne musste letztlich nachgeben: „Wir haben als Bezirk gekämpft, um möglichst viel für die Menschen zu erreichen, die in der Habersaathstraße schon lange leben oder dort in den vergangenen Jahren ein Zuhause gefunden haben. Als Verwaltung sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Auch wenn wir uns eine andere Lösung gewünscht hätten, blieb uns nichts Anderes übrig, als den Abriss zu genehmigen.“

Wann der Abriss beginnt, ist noch nicht bekannt.