Sonntag, 13. Oktober 2024
Home > Aktuell > Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 28. April 2022 in Kraft treten. Folgende wesentliche Inhalte sieht die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:

Änderungen in Einrichtungen der Pflege:

  • Aus der bisherigen Pflicht für Besuchende, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wird nunmehr die Pflicht, eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Besuchende.
  • Für geimpfte und genesene Besuchende von Einrichtungen in der Pflege entfällt die Testpflicht.
  • Zudem wird Besuchenden wie Bewohnenden die Möglichkeit eingeräumt, die ihnen auferlegten Testungspflichten mit vor Ort überwachten Antigen-Tests zur Selbstanwendung zu erfüllen.

Die Geltungsdauer der Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 25. Mai 2022 verlängert.