Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner das neue Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen. Damit alle Wahlberechtigten – auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen – barrierefrei an der Wahl teilnehmen können, sucht das Bezirksamt Mitte geeignete Räumlichkeiten, die am Wahltag als Wahllokale genutzt werden können.
Der zuständige Bezirksstadtrat Carsten Spallek (CDU) für Soziales und Bürgerdienste sagte dazu: „Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen im Bezirk ihre Stimme einfach und ohne Barrieren abgeben können. Deshalb setzen wir auf Unterstützung aus der Nachbarschaft und freuen uns über Angebote geeigneter Räume.“
Anforderungen an geeignete Räume für Wahllokale
Es werden vor allem barrierefreie Räume gesucht, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Barrierefrei erreichbare Räume mit einer Mindestgröße von 55 Quadratmetern
- Helle und offene Räume – idealerweise mit getrenntem Ein- und Ausgang sowie Toiletten
- Möglichkeiten zur Befestigung von Aushängen und Fahnen
- Ablagemöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Wahlhelfenden
- Tische und Stühle für ca. zehn Personen
- Ein abschließbarer Nebenraum (ca. 2 m²) für Wahlmaterialien, der etwa 14 Tage vor und nach der Wahl genutzt werden kann
Das bietet das Bezirksamt an:
- Professionelle Beratung und Betreuung durch das Wahlamt während des gesamten Prozesses
- Bereitstellungs- und Reinigungspauschalen nach Absprache
- Lieferung von Wahlausstattung, ggf. inklusive Tischen, Stühlen oder Sonderausstattung (z. B. Schmutzfangmatten)
- Auf Wunsch: Einsatz und Vergütung Ihres Personals als Wahlhelfende
Wer geeignete Räume rund um den 20. September 2026 zur Verfügung stellen möchten, wird gebeten, eine kurze Beschreibung der angebotenen Räumlichkeiten zu übermitteln.
Kontakt für interessierte Raumanbietende:
Leitung Wahlhelfende und Wahllokale – Herr Härtl
E-Mail: wahllokale@ba-mitte.berlin.de
Telefon: (030) 9018 44513 | Fax: (030) 9018 44588
Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter
Bei Wahlen in Berlin und in Deutschland gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Nur der Wahlvorgang in der Wahlkabine ist geheim! Ein wichtiger Beitrag zu Öffentlichkeit und Transparenz der Wahl ist das Recht zur Wahlbeobachtung. Es muss daher auch Raum und eine Bestuhlung für Wahlbeobachter geben!
Die Regeln zur Wahlbeobachtung bei Bundestagswahlen legt die Bundeswahlleiterin fest. Im Land Berlin ist der Landeswahlleiter für Berlin zuständig und legt die Regeln für die Wahlbeobachtung fest.