Samstag, 14. Dezember 2024
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Mehr Rechtsklarheit beim Schutz der Privatsphäre und bei Cookie-Einwilligungen

Bundesrat Plenarsaal

Ein vom Bundesrat in seiner 1005. Plenarsitzung am 28. Mai 2021 verabschiedetes Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien ermöglicht der Zusammenführung der Datenschutzbestimmungen.

Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) werden die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt. Das Gesetz passt zudem die geltenden Bestimmungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und an die neuen Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes an.

Ziel: Rechtsunsicherheiten werden beseitigt

Das neue Gesetz beseitigt durch das Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG verursachte Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und Telekommunikationsdienste nutzen, bei Diensteanbietern und bei den Aufsichtsbehörden. Es soll für Rechtsklarheit sorgen und einen wirksamen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Endnutzer gewährleisten.
Einwilligungserfordernis gemäß EU-Vorgaben

Dem Schutz der Privatsphäre beim Speichern und Auslesen von Informationen auf Endeinrichtungen, insbesondere Cookies, sowie zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung hierzu dient eine Regelung zum diesbezüglichen Einwilligungserfordernis, die eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert ist.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht über die Datenschutzbestimmungen des TKG bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Telekommunikationsdiensten erfolgt zukünftig umfassend, also auch im Hinblick auf die Verhängung von Bußgeldern, durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Ausfertigung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Weitere Informationen:

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (PDF, 87KB, nicht barrierefrei)


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin!Die neuen Bestimmungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) kommen den Regeln des „SmartCity-Bluebook“ und den Datenschutzbestimmungen im Mediennetzwerk entgegen. Beim nächsten Datenschutz-Audit ab dem 1.6.2021 werden Veränderungen umgesetzt, die künftig allen Nutzern noch mehr Selbstverantwortung und Komfort ermöglichen. Ferner werden die Konditionen für „Marktneutralität & Supereffizienz“ klarer geregelt, mit denen das Mediennetzwerk künftig zum universellen „Door-Opener“ wird.
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