Freitag, 05. September 2025
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Städtebau, Wohnen & Arbeiten: Zeit & Geld um mit modernen Synergien anzupacken!

Mechthilde Wittmann (MdB CSU)

„Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!“ — Das erklären Christian Haase, Haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Mechthilde Wittmann, zuständige Berichterstatterin für den Einzelplan 25 im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der gestern im Haushaltsausschuss des Deutschen verabschiedet wurde.

Mechthilde Wittmann (MdB CSU – Wahlkreis Oberallgäu) sagte dazu: „Ein wichtiger Punkt ist für mich die Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Für das entsprechende Programm „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“ sind im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 378,2 Millionen Euro vorgesehen. Wohneigentum bedeutet Sicherheit, Altersvorsorge und Heimat für viele Familien. Preissteigerungen, erschwerte Darlehensbedingungen und das geänderte Zinsniveau haben für viele Familien den Erwerb von Wohneigentum erschwert. Mit dem Programm WEF soll für die breite Mitte der Gesellschaft und vor allem jungen Familien ein Anreiz zum Eigentumsaufbau gegeben werden. Dieser Verhandlungserfolg ist ein besonderer Erfolg trotz knapper Haushaltskassen. Ein starker Hebel für die Aktivierung des Bauüberhangs in Deutschland ist auch die Wiedereinführung der Förderfähigkeit des Effizienzhaus 55. So werden 59 Millionen Euro bereitgestellt, um wieder Projekte des EH-55 Standards zu fördern, die in der Vergangenheit nicht mehr förderfähig waren.“

Christian Haase (MdB CDU – Wahlkreis Höxter-Gütersloh III-Lippe II ) : „Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen und muss vor allem für alle bezahlbar bleiben. Enthalten im Haushalt ist ein absoluter Rekordwert für den Sozialen Wohnungsbau. So sind für bis 2029 Programmmittel in Höhe von 23,5 Milliarden Euro eingeplant. Darüber hinaus verdoppeln wir die Mittel für den Städtebau. Wir packen damit als neue Koalition kraftvoll beim Bauen und Wohnen an und sorgen für eine Verbesserung der Situation auf dem vielerorts angespannten Wohnungsmarkt. Damit bauen wir auch Perspektiven – für Familien, für junge und alte Menschen, für unsere Städte.“

§ 6a Baunutzungsverordnung weckt neue „Urbane Synergien“

In modernen Zeiten in denen „Künstliche Intelligenz“ viele Debatten bestimmt, ist ganz besonders „städtebauliche und volkswirtschaftliche Intelligenz“ gefragt! — In der vergangenen Legislaturperiode wurde ein wichtiges städtebauliches Instrument im Baurecht verankert, das Stadtumbau, räumliche Verdichtung, Wohnen & Arbeiten und funktionale und soziale Synergien nutzbar machen kann: §6a BauNVO, Urbane Gebiete.

Ein Urbanes Gebiet gem. §6a BauNVO ist ein Baugebiet, welches dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Anders als im Mischgebiet muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein. Das erlaubt große Spielräume für den Stadtumbau, für die Revitalisierung von Städten und Zentren und für die investive Wiederbelebung des Städtebaus.

Städtebauliche & kommunale Synergien mit Wohnen & Arbeiten

Dazu muss in Städten und Gemeinden umgedacht werden: es fängt mit der Grundstücksvergabe und Parzellierung an. Diese muss künftig eigenkapitalfreundlich und selbsttragend finanzierbar dimensioniert werden, damit Kommune und lokale Interessen gemeinsam mehr aus den bereitstehenden Mitteln machen können.
Große Projektentwickler mit nachfolgender Vermarktung von einzelnen „Wohnungen“ haben den Kostenanstieg der letzten 10 Jahre mit verursacht — und haben kleine und individuelle Interessenten vor Ort verdrängt.
Wohnen & Arbeiten müssen heute gemeinsam gedacht, geplant und investiert werden. Stadtumbau und Lückenschließungen und Nachnutzungen müssen von der Kommune mit initiert werden.

Um die zur Verfügung stehenden Mittel von 23,5 Mrd. € zu vervielfachen, ist eine gemeinsame Inititiave von Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen gefragt.

In jedem Einzelvorhaben mit neuen „Urbanen Gebieten“ stecken große Finanzierungs- und Synergiepotentiale, die auch hunderte Millionen Eigenkapitalinvestitionen mobilisieren können.

Die planungsrechtliche Umwidmung bestehender Gebiete in „Urbane Gebiete“ ist noch neu für viele Kommunen. Sie sollte deshalb mit einem „Geleitzugverfahren“ in Gang gesetzt werden, und lokale Architekten, Stadtplaner und mittelständische Eigenkapitalinvestoren mit einbeziehen.


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