Donnerstag, 01. Mai 2025
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Berliner Bodenfonds wird gestärkt

Vivantes Klinik Prenzlauer Berg

Die 2020 gründete Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH), eine Tochter der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, soll mehr finanziellen Handlungsspielraum für strategische Grundstückskäufe bekommen. In den Jahren 2022 und 2023 soll jeweils ein Kreditvolumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Dies wurde vom Berliner Senat auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen. Die Vorlage wird nun zur Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus übermittelt.

Finanzsenator Wesener: „Der Ankauf von Grundstücken in Berlin – seien es Grundstücke des Bundes, der Deutschen Bahn AG oder von Dritten – dient dem Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve. Mit den Kreditermächtigungen für die BBF GmbH sichert das Land langfristig Entwicklungsperspektiven ab und trägt dafür Sorge, dass Berlin liegenschaftspolitisch weiterhin handlungsfähig bleibt.“

Das erste von der BBF GmbH im Jahr 2021 erworbene Grundstück ist der Gebäudekomplex der Vivantes Klinik Prenzlauer Berg in der Fröbelstraße 15.

Für die erforderliche Zuführung des Eigenkapitals waren im Doppelhaushalt für 2020 und 2021 bereits mit einer ersten Kreditermächtigung Mittel in Höhe von 290 Mio. Euro vorgesehen, die auch die Kredittilgung bedienen.

Für weitere Ankäufe dienen die für 2022 und 2023 geplanten Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 100 Mio. Euro. Damit können weitere Kredite bei der Investitionsbank Berlin (IBB) getätigt werden. Die Kreditaufnahme setzt seit dem 1. Januar 2020 auch eine Kreditermächtigung des Abgeordnetenhauses voraus (§ 3 Abs. 3 BerlSchuldenbremseG).

Er erworbene Grundstücke werden mittels Erbbaurechts-, Pacht- oder Mietvertrag an das Land Berlin weitergegeben. Aus den Entgelten leistet die BBF GmbH die Zinskosten gegenüber der IBB sowie die operativen Kosten für die grundstücksbezogene Vertragsabwicklung und -verwaltung.

Der Bodenfonds stärkt die Handlungsfähigkeit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die bisher nur auf Verkauf landeseigener Grundstücke beschränkt war.