Dienstag, 19. März 2024
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Eichen-Prozessionsspinner sind wieder unterwegs

Eichen-Prozessionsspinner

Der Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein Nachtfalter, dessen Raupen mit Brennhaaren bewehrt sind. Die Brennhaare schützen die Raupe vor Fraßfeinden, und sind für Mensch und Tier allergen und gesundheitsgefährlich.
Im Juni breiten sich die Eichen-Prozessionsspinner im warm-trockenen Klima immer stärker aus.

Als flugfähige Insekten bevorzugen sie Alleen und Einzelbäume, Waldränder und lichte Eichenwälder. In Trockenjahren kann es auch zu Massenvermehrungen kommen. Eichen-Prozessionsspinner befallen dann auch jüngere Bäume und große geschlossene Waldgebiete.

In Deutschland sind in Folge früherer Massenvermehrungen alle Bundesländer betroffen, am stärksten sind es Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) kommt dabei an allen Eichenarten vor, neben der Stiel- und Traubeneiche auch an der amerikanischen Roteiche.

Inzwischen sind die Raupenstadien der Eichen-Prozessionsspinner aktiv, in den nächsten Wochen steigt die gesundheitliche Gefahr durch die 0,2 Millimeter langen Brennhaare der Raupen, die das Nesselgift „Thaumetopoein“ enthalten.

Gesundheitliche Wirkungen des Toxins

In die Haut eindringende Brennhaare reizen Oberhaut und alle Schleimhäute, Bronchien und Lungengewebe. Das Toxin, eine Eiweiß-Verbindung kann Juckreiz, Knötchen, Quaddeln und eine Hautentzündung verursachen, die ein oft ein bis zwei Wochen anhält. Die Symptome treten oft erst nach 24 Stunden auf, sodass die Ursache nicht direkt zugeordnet werden kann. Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis bis hin zu Asthma führen.
Sind die Augen betroffen, entstehen Augenreizungen oder ernsthafte Entzündungen.

Der Lebensraum des Eichenprozessionsspinners sind Eichen – insbesondere Stiel- und Traubeneichen. Das Potenzial für eine gesundheitliche Gefährdung besteht vor allem dort, wo die Raupennester und -prozessionen in unmittelbarer Nähe von Häusern, Wegen, Erholungs- und Sportanlagen, Schulen, Kindertagesstätten, Freibädern und Badegewässern zu finden sind.

Mit dem Wind können Brennhaare zudem über weite Strecken transportiert werden. Auch lagern sie sich häufig unter befallenen Bäumen ab und haften an Schuhen und Kleidung. Lebende und tote Raupen sowie neue und alte Nester sollten nicht berührt werden. Die Brennhaare können möglicherweise auch nach Jahren entzündliche Reaktionen auslösen.

Es wird daher geraten, befallene Areale meiden und auf Warnhinweise achten.

Für Abwehrmaßnahmen, wie etwa die mechanischen Entfernung der Raupennester, sind Eigentümerinnen und Eigentümer von betroffenen Grundstücken oder zuständige Behörden, wie das Landesforstamt und die Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke verantwortlich.