Die Polizei Berlin wirbt für einen friedlichen Jahreswechsel. Die volkstümliche und umweltschädliche Böllerei wird durch drei Böllerverbotszonen eingeschränkt_
- vom 31. Dezember 2023, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 06.00 Uhr, auf dem nördlichen Teil des Alexanderplatzes;
- vom 31. Dezember 2023, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 06.00 Uhr, im begrenzten Bereich des Bezirks Tempelhof-Schöneberg (Steinmetzkiez);
- vom 31. Dezember 2023, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 06.00 Uhr, im begrenzten Bereich des Bezirks Neukölln (Sonnenallee und angrenzende Nebenstraßen).
Die Polizei Berlin hat dazu auf ihren Internetseiten auch Karteninformationen vorbereitet:
Silvester 2023 – Pyrotechnikverbotszonen
Die rechtliche Grundlage bildet jeweils eine örtliche Allgemeinverfügung gemäß § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Bln) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
In den Pyrotechnikverbotszonen ist das Mitführen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 gem. § 3a Abs. 1 Nr. 1 b) bis d) sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände gem. § 3a Abs. 1 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) untersagt.
Damit ist auch das Hineinwerfen von außen in den Bereich hinein untersagt.
Zur Durchsetzung der Pyroverbotszonen ist die Polizei Berlin vor Ort berechtigt, direkte und unmittelbare Zwangsmaßnahmen anzuwenden.
Die Einsatzkräfte der Polizei Berlin sind entsprechend massiv verstärkt worden.