Ab dem 30. September 2024 können Bürgerinnen und Bürger in Berlin ihren Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) und für die Einkommensbescheinigung (EKB) bequem und unkompliziert über das Internet stellen. Der Onlineantrag kann ab 12 Uhr gestellt werden. Mit diesem Schritt werden die Bürgerämter entlastet und weitere kommunale Dienstleistungen digitalisiert.
Noch 2023 wurden rund 72.500 WBS-Anträge manuell bearbeitet.
Der Wohnberechtigungsschein und die Einkommensbescheinigung sind für viele Berlinerinnen und Berliner ein Türöffner zu bezahlbarem Wohnraum. Mit dem neuen Onlineantrag wird der Prozess nicht nur vereinfacht, sondern auch deutlich beschleunigt.
Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS), der grundsätzlich einkommensabhängig ausgestellt wird, können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ob Sie einen WBS benötigen und in welcher Art, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig und wird bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Die Ausstellung eines WBS ist von der Höhe ihres Einkommens abhängig. Ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen.
Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Einkommensbescheinigungen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz beantragen
Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Rechtsgrundlagen sind das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG).
Einkommensbescheinigung beantragen
Der Online-Antragsassistent für die WBS-Beantragung wurde mit dem „IKT-Basisdienst Digitaler Antrag“ umgesetzt. Dieser Basisdienst ist ein Service der Senatskanzlei, der Berliner Behörden dabei unterstützt, analoge Antragsverfahren schneller und einfacher zu digitalisieren.
Martina Klement, Chief Digital Officer des Landes Berlin teilte dazu mit: „Schon heute sind in Berlin über 350 Behördendienstleistungen digital verfügbar.“
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