Von Michael Springer
Heute, am 26. März 2024 jährt sich zum 15. Mal das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ konnte die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten.
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Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Bundesregierung bei der Umsetzung von Inklusion im Rückstand
Der Bundestagsabgeordnete und Teilhabebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers: erklärte dazu: „15 Jahre gilt die UN-BRK in Deutschland – das wäre eigentlich ein Grund zum Feiern. Für die Ampelkoalition sollte dies aber eher Anlass zum Innehalten sein.“
Oellers griff die Bundesregierung scharf an: „Es ist schon bemerkenswert, wenn selbst der eigene Behindertenbeauftragte der Bundesregierung anmahnt, dass die Ampel nicht unter ihren Zielvorgaben bleiben dürfe. Viele der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag harren weiter ihrer Umsetzung. Die Bundesinitiative Barrierefreiheit bleibt ein Papiertiger. Das Kompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache- weiter Fehlanzeige. Der Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen kommt wohl frühestens mit zwei Jahren Verspätung. Über die Werkstattreform soll erstmal noch weiter ein strukturierter Dialog geführt werden – diente dazu nicht bereits die Werkstattstudie? Und wie weit sind die Planungen für eine Weiterentwicklung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber?“
Er forderte auch dazu auf, mehr für Inklusion zu tun:
„Als Unionsfraktion erwarten wir, dass die Ampel auch bei der Inklusion mehr vom Ankündigungs- in den Umsetzungsmodus kommt. In den vergangenen Jahren haben wir daher schon mehrere Bundestagsinitiativen mit umfassenden Forderungen zum inklusiven Arbeitsmarkt, zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Bereichen Verkehr, Tourismus, Kultur und Sport und für steuerrechtliche Verbesserungen entwickelt. Und wir haben konstruktive Vorschläge u.a. für barrierefreie digitale berufliche Bildung und eine bessere Ausstattung der Überwachungsstelle barrierefreie IT in die Haushaltsverhand-lungen eingebracht. Auch in diesem Jahr werden wir mit Initiativen für mehr Teilhabe und Inklusion Alternativen zur Stillstands-Ampel aufzeigen.“
Demokratie braucht Inklusion & Sichtbarkeit für Alle
Demokratie braucht Inklusion, um gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben und Gleichberechtigung und Teilhabe zu sichern. Die Grundsätze der UN-Konvention sind in Artikel 3 aufgeführt:
a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;
b) die Nichtdiskriminierung;
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
e) die Chancengleichheit;
f) die Zugänglichkeit;
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Digitalisierung & Teilhabe in Stadtgesellschaften
Inklusion und Teilhabe in intelligenten, sozialen und digitalen Städten (Smart Cities) sind zugleich Anforderungen an Design, Mediendesign und unabhängige Pressemedien. Barrierefreiheit, Universal Design und Zugänglichkeit begründen zugleich den Anspruch, alles auch sichtbar und zugreifbar zu machen. Die universelle Ableitung „visibility4All“ ist eine logische Anforderung an alle Medien und Mediensysteme mit interaktiven Bildschirmgeräten. Dazu zählen auch Lokalpressemedien, sowie Stadtinformationssysteme und digitale Märkte in Smart Citys.
Inklusion ermöglicht künftig auch, integrierte und verfassungskonforme IKT-Systeme für eine ganze Stadtgesellschaft zu bauen und wirtschaftlich betreiben zu können, weil alle Menschen beteiligt werden können und lokale Wertschöpfung aktivieren können.
siehe auch: Lokalpresse-Innovationen öffnen neue Roadmaps für die inklusive Zivilgesellschaft