Von Michael Springer
Der Anschlag auf den Christopher Street Day am vergangenen Wochenende hat in Berlin Bestürzung, Betroffenheit, Trauer und auch Mitgefühl ausgelöst. Am Samstagabend fuhr der als Gefährder polizeibekannte IS-Anhänger Abdul Ballout, 21, mit einem gemieteten Transporter in die Berliner CSD-Parade. Er tötete eine polnische Touristin und verletzte 16 Menschen. Ballout entstammte aus einer libanesischen Familie, und wurde 2005 in Berlin geboren.
Er wurde schon am Sonntag in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau gefasst und während der Ergreifung von Polizeibeamten erschossen.
Noch am Sonntagabend reagierte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Es ist ein Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft – nach einem friedlichen und bunten CSD wurde die Versammlung für ein tolerantes und friedliches Berlin auf brutalste Art attackiert. Berlin ist die Stadt der Freiheit – und unsere Freiheit ist heute aufs Schrecklichste angegriffen worden. Meine Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden. Ich danke den Einsatzkräften, die sofort vor Ort waren und alles in ihrer Macht stehende geleistet haben. Und ich vertraue der Polizei und den Sicherheits behörden, die mit Hochdruck ermitteln werden.”
Die Senatskanzlei erklärte weiter: „Nach dem Anschlag beim Christopher Street Day wird das Brandenburger Tor heute in Regenbogenfarben angestrahlt. Berlin ist in Gedanken bei den Opfern, ihren Angehörigen, Freundinnen und Freunden und allen, die die Tat miterleben mussten.
Berlin ist die Stadt der Freiheit – und die Freiheit lassen wir uns nicht nehmen. Hass und Gewalt dürfen niemals darüber entscheiden, wie wir leben oder wen wir lieben. Berlin steht zusammen – und verteidigt seine Werte.“
Politische Reaktionen
Der RBB hat erste Reaktionen von Politikern am 26.7.2026 eingefangen: „Angriff auf unsere offene Gesellschaft“ – Bestürzung über Bluttat beim Berliner CSD ( RBB24 ).
Auf Netzpolitik.org spricht Timur Vorkul am 27.2.2026 von „Schamlose Heuchelei“ und kritisiert die Spaltung der Gesellschaft durch die Politik.
T-Online warnte am 28.7.2026 dazu auch vor einer „Gefährlichen Bagatellisierung“ und kritisierte die Auslassung des islamistischen Tathintergrundes.
Ideologische Falschmünzerei zum Thema Islamismus
Die WELT kritisierte am 27.7.2026: „Wenn ein islamistischer Anschlag mit „Erstarken der Rechten“ erklärt wird“ und griff vor allem DIE LINKE im Bezirk Neukölln an. In ihrem entsprechenden Statement erwähnte der linke Bezirksverband den mutmaßlich islamistischen Hintergrund der Tat nicht. Stattdessen hieß es: „Mit dem Erstarken der Rechten und antifeministischer Kräfte nehmen auch Queer- und Transfeindlichkeit massiv zu.“
Das aber ist politische Manipulation und ideologische Falschmünzerei und sollte in der Stadt der Freiheit Berlin nicht mehr klaglos durchgehen.
Islamismus-Experte Ahmad Mansour knöpfte sich die Berliner Linke wegen ihrer Haltung zu Islamismus und zur Polizei vor. „Jegliche Kritik an Islamismus wird als antimuslimischer Rassismus abgetan“, kritisiert der Experte für Extremismusprävention. „Die Linke in Berlin verfolgt eine Ideologie. Und diese Ideologie heißt: Identitätspolitik. Jegliche Kritik an Islamismus wird als antimuslimischer Rassismus abgetan“,
Maßnahmen gegen islamistische Gefährder
Die verantwortlichen Innenminister und Unionspolitiker dringen nach dem Anschlaf auf schärfere Regeln für Gefährder. Die SPD will „alle Instrumentarien“ prüfen. Das BKA zählt bundesweit Hunderte islamistische Gefährder, wie die Tagesschau berichtet: „Fußfessel oder Präventivhaft für Gefährder?
SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sprach sich dafür aus, alle Instrumentarien „auf den Tisch“ zu legen. Es gehöre jetzt alles in die Debatte, „was die Situation verbessern kann und was das Risiko noch weiter herunterfährt, dass es tatsächlich zu Taten kommt:“
Änderung des Strafgesetzbuches (StGB)
Ideologien und ideologisch begründete Gewaltaufrufe erleben mit immer mehr ausgreifenden digitalen Kommunikation eine verbreitete Konjunktur. Durch soziale Medien hat sich die kulturelle Infrastruktur der Öffentlichkeit grundlegend verschoben. Gelesen werden fast nur noch Tweets, Posts und Kommentare. Damit verändert sich auch die Art, wie demokratische Gesellschaften denken und streiten. Shantanu Patni, Student für Osteuropa-Studien an der Freien Universität Berlin, hat dies gerade auf Cicero kritisiert: „Anbruch einer postschriftlichen Gesellschaft: Die schweigende Mehrheit liest nicht mehr.“
Damit verschieben sich auch gesellschaftliche Normen, und die Strafbarkeit von Äußerungen und die Aufrufe zur Gewalt müssen neu im Strafgesetzbuch bedacht werden.
Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt bisher vor allem die Äußerungsdelikte (auch Inhaltsdelikte). So werden im deutschen Strafrecht alle Tatbestände bezeichnet, die das Verbreiten von rechtswidrigen mündlichen, schriftlichen oder durch Zeichen übermittelten Aussagen bestrafen. Die wichtigsten Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) sind Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB).
In den Tatvarianten des § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB muss die jeweilige Äußerung geeignet sein, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Im Fall des § 130 Abs. 4 StGB muss eine solche Störung tatsächlich eingetreten sein. Dogmatisch gehört § 130 Abs. 4 StGB damit nicht zu den Gefährdungs-, sondern zu den Erfolgsdelikten. Denn bestimmte Äußerungen können im Einzelfall durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein (Art. 5 Abs. 2 GG).
Was im StGB fehlt: die unmittelbare Strafbarkeit von Gewaltaufrufen und der Aufruf zu Unruhen und Anschlägen. In anderen Ländern und Rechtssystemen sind dies direkte Straftatbestände, etwa im Libanon.
Ein neuer Paragraph im StGB zur Strafbarkeit von ideologischen, politischen und religiösen Aufrufen zu Unruhen und Gewalt könnte die Unsicherheit zwischen Inhaltsdelikt und Erfolgsdelikt beseitigen. Die Meinungsfreiheit wäre damit nur für tatsächlich gewaltbereite „Prediger und Täter“ eingeschränkt. Damit ließe sich in den Gefährder-Kreisen eine starke präventive Wirkung erzielen, weil auch die Radikalisierung in sozialen Gruppen als Gefährdungsdelikt strafbar werden kann.
Ein Weg der die Freiheit und Entfaltungsfreiheiten für Alle in Berlin erhalten kann. Der dazu Ermittler und Justiz entlasten kann, weil die Ermittlungsansätze klarer werden.
