Die Bundeswahlleiterin hat den spätesten Termin für die Beantragung der Wahlteilnahme für Parteien veröffentlicht. Noch bis zum 7. Januar 2025 um 18:00 Uhr können Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, schriftlich ihre Wahlteilnahme bei der Bundeswahlleiterin anzeigen.
Eine Beteiligungsanzeige müssen die Parteien einreichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Die Feststellung darüber, bei welchen Parteien die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, trifft der Bundeswahlausschuss bis zum 14. Januar 2025.
Weitere Informationen zu den formellen Voraussetzungen einer Beteiligungsanzeige sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden.
Weitere Informationen:
www.bundeswahlleiterin.de
Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten zur Teilnahme an der Bundestagswahl