Sonntag, 12. Januar 2025
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Freiheit

Berliner Freiheitsglocke

Von Michael Springer

Freiheit wird im weitesten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne äußeren Zwang zwischen ganz unterschiedlichen Optionen auszuwählen und sich entscheiden zu können. Menschenrechte, Grundgesetz und unsere nach dem europäischen Kulturmodell geprägten staatlichen Rechtsordnungen gewähren und sichern auch Bürgerfreiheiten, Informationsfreiheit und künstlerische und umfangreiche wirtschaftliche Entfaltungsfreiheiten.

Freiheiten begründen immer auch die Autonomie jedes Individuums und Bürgers. Im modernen Sinne ist dabei der Bürger in einer Stadt immer auch „Citizen“ und Teil einer Stadtgesellschaft.
Einer Stadtgesellschaft, die Infrastrukturen, Verkehrssysteme, digitale Technologien und Mediensysteme arbeitsteilig und auch gemeinsam nutzt und individuell und kollaborativ gestaltet.

In Philosophie, Politikwissenschaft, Theologie und dem Recht gibt es dazu sehr unterschiedlich formulierte Freiheitsbegriffe, die die Autonomie eines Individuums, eines Menschen beschreiben, der in Stadt und Land lebt, und einem Lebenserwerb nachstrebt.

Die Freiheit ist immer auch Wahlfreiheit und die Wahrnehmung von „Freiheitsoptionen.“ — Wer sich z.B. für ein Fahrzeug entscheidet, wählt immer auch ein rechtliches und physisches Bezugssystem und eine passende Infrastruktur in Stadt und Land. Insofern ist Freiheit in der Stadt immer auch Raum und mit unterschiedlichen Rechten und Freiräumen verknüpft. Die tatsächliche aktive Handlungsfreiheit ist damit immer begrenzt und rechtlich eingehegt.

Die Freiheit, sich für oder gegen eine Handlung entscheiden zu können, und ihre Beschränkung durch Regeln und Gesetze, sorgt unweigerlich für eine elementare Spannung, die das Freiheitsgefühl einhegt.

Im Zusammenleben sind Entscheidungen, Ansprüche, Interessen oder Handlungen anderer immer eng mit der Frage der Legitimität des eigenen Handelns und des Beschränkens fremden Handelns verbunden. Im europäischen Kulturmodell und in der abendländischen normativen Rechtstradition ist der Begriff der Handlungsfreiheit von zentraler Bedeutung.

Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es dem Willen dieser Person entspricht. Die Handlungsfreiheit kann von äußeren Umständen (wie Zwang durch Andere) aber beschränkt oder aufgehoben werden. Beschränkungen bedürfen daher immer einer Legitimation oder einer höheren Instanz, die Recht durchsetzt und ggf. auch ein Gewaltmonopol durchsetzen darf.

Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft und Mitbestimmung des Individuums in einer Gemeinschaft.

In der arbeitsteilig und sozial-kollaborativ organisierten digital-medialen Offenen Gesellschaft müssen die Fragen nach Freiheit, Freiheitsoptionen und Freiheitsrechten neu diskutiert und verhandelt werden. Die Vision von der inklusiven, fairen und gerechten „Smart City“ kann dabei nur entwickelt und verhandelt werden, wenn es größtmögliche Freiheit zum „sinnstiftenden Publizieren“ gibt.

Die Freiheitsglocke mit ihrem „ehrwürdigen Gong“ ist dabei auch ein Zeichen gegen heute in digitalen Medien verbreitete „Clickonomics.“ — Das sind mediale Daten-, Klickökonomien & Plattformökonomien, die nicht frei innerhalb einer Stadtgesellschaft lokal verhandelbar und gestaltbar sind. —

In Berlin entsteht ein erstes Vorbild für freiheitliche und demokratische Zukünfte in interkulturellen „Smart Cities“, Intelligenten und sozialen Metropolen mit ihren konnektierten Stadt-Land-Regionen.


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Ab 1. Januar 2025 startet* die Public-Open Touchpoint-Ökonomie! Alle medialen, digitalen & sozialen Ökonomien in der Metropole werden lokal fair gestaltbar, verhandelbar und tarifierbar! Nachhaltig mit 17 UN-SDG-Zielen, Öffentlicher sozialer Verantwortung & Supereffizient!
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*) Das RealLabor wird in eine europäische Medienorganisation überführt & internationalisiert. Die Touchpoint-AGB´s können per Mail angefordert werden!