Freitag, 19. April 2024
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Dortmund muss Internet-Auftritt auf kommunale Informationen begrenzen

Dortmunder Union-Brauerei

Die Stadt Dortmund muss sich nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. November bei ihrem Internet-Auftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich, urteilte die 3. Zivilkammer.

Hintergrund: Klage eines Presseverlages wegen Wettbewerbsverstößen
Der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff («Ruhr-Nachrichten») hatte geklagt, weil er wettbewerbsrechtliche Verstöße durch das staatlich finanzierte Angebot sah. Es war das bundesweit erste Verfahren zum Internetangebot einer Kommune und möglichen Konkurrenz für verlegerische Zeitungs- und Onlineangebote.

Abgrenzung zwischen kommunalen und presseähnlichen Informationen
Das Gericht hatte das städtische Onlineangebot an einem Test-Tag analysiert und dabei mehrere Beiträge als zu presseähnlich bemängelt. So seien Berichte über die Meisterfeier von Borussia Dortmund, ein nichtstädtisches Hospiz und eine Deutsche Meisterschaft im Unterwasserrugby nicht in Ordnung, hatte der Senat bei der mündlichen Verhandlung erklärt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes von Ende 2018 im Fall des «Crailsheimer Stadtblattes II» ziehe enge Grenzen für ein kommunales Printmedium. Dieselbe Betrachtung sei auch für städtische Internetportale anzuwenden, so das Dortmunder Landgericht.

Urteil noch nicht rechtskräftig – Veröffentlichung der Begründung steht noch aus
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist noch die Berufung am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm möglich (Az.: 3 O 262/17). Ein Sprecher der Stadt Dortmund sagte, die Stadt werde die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und dann über weitere rechtliche Schritte entscheiden.

Ein Sprecher des Landgerichts Dortmund teilte heute telefonisch mit, die Urteilsbegründung werde noch anonymisiert und steht voraussichtlich ab Mitte der nächsten Woche öffentlich auf den Internetseiten des Ministerium der Justiz NRW zur Verfügung.

Stimmem zum Urteil aus Branchensicht
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte die Entscheidung. «Das Urteil ist ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten», sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Für die Information der Bürger vor Ort gebe es gut 300 Tageszeitungen und mehr als 600 Digitalangebote. Medien müssten dem Gebot der Staatsfreiheit folgen.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte das Urteil. «Der DJV-NRW begrüßt die Grenzziehung zwischen Journalismus und staatlichen Publikationen durch das Gericht», erklärt der DJV-NRW Landesvorsitzende Frank Stach. Gleichzeitig forderte Stach die Verlage in NRW auf, die Lokalredaktionen personell ausreichend für die Lokalberichterstattung auszustatten.

Wettbewerbsdruck, Plattformwettbewerb und Lokalzeitungssterben und Redaktionssterben
Der Wettbewerb der sozialen Netzwerke sorgt für uneinholbare Zeit- und Kostennachteile für Journalisten, denn: «Publizieren ist sehr viel aufwändiger als Posten».

Die Urteilsbegründung wird nun mit Spannung bei Presseverlagen und Kommunen erwartet. Im Rahmen fortschreitender Digitalisierung entstehen neue Konflikte zwischen kommunaler Informationshoheit und der Wahrung der Pressefreiheit. Auch in Berlin kommt das Urteil zum Tragen, denn bis zum Herbst 2021 muss ein neues Konzept für das Stadtportal berlin.de gefunden werden.