Samstag, 20. April 2024
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Mehr Bewegungsfreiheit für Fußgänger

Hardenbergplatz mit e-Scooter

Der Berliner Senat will den Fußverkehr stärken – per Gesetz. Dazu wurde am 17.9.2019 der Entwurf für den Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz in der Sitzung des Senats vorgelegt.

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem neuen Abschnitt Fußverkehr zur Kenntnis genommen. Das Land Berlin will die Förderung des umweltfreundlichen, klimaschonenden und gesundheitsfördernden Fußverkehrs erstmals gesetzlich verankern – die Hauptstadt setzt so deutschlandweit neue Standards zu seiner Aufwertung. Das Zufußgehen soll für immer mehr Menschen attraktiv werden.

Wie die bisherigen Teile des Berliner Mobilitätsgesetzes, etwa die zum Radverkehr und zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wurde auch der Abschnitt Fußverkehr in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet. In diesem Beirat sind Mobilitätsverbände (u. a. der FUSS e.V.), Interessenvertreterinnen und -vertreter von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten.

Etliche Anregungen aus dem Mobilitätsrat wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Senatorin Günther: „Der Fußverkehr ist ein Grundpfeiler der Verkehrswende. Mit dem neuen Abschnitt im Mobilitätsgesetz wird er entscheidend gestärkt – und Berlin setzt so bundesweit Maßstäbe mit seiner Verkehrspolitik. Wir werden die Flächen in der Stadt neu verteilen, neu gestalten und insbesondere die Gehwege als besonders geschützte Räume gerade für Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Mobilitäts-einschränkungen sichern.“

Zu den wichtigsten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zählen:

Überqueren von Straßen:
Um das Queren von Straßen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, sollen mehr Gehwegvorstreckungen ausgebaut, Mittelinseln errichtet und Bordsteine abgesenkt werden (in Kombination mit taktilen Elementen für Seheingeschränkte). Bei breiten Straßen soll die Grünphase künftig so lang sein, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Zudem wird die bei sogenannten Blindenampeln vorhandene Möglichkeit ausgeweitet, die Grünphase per Knopfdruck zu verlängern.

Verkehrsberuhigung:
Der Gesetzentwurf sieht vor, für den Fußverkehr besonders geeignete Räume einzurichten und zu fördern, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, also etwa Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen. Der Fußverkehr erhält als Teil des Umweltverbunds (aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) ausdrücklich Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr bei allen Planungen.

Direkte Wege: Künftig soll an jedem Arm einer Kreuzung die direkte Querung für Zufußgehende möglich sein. Unattraktive Umwege sind zu vermeiden.

Beleuchtung:
Fuß- und auch Radwege sind künftig besser zu beleuchten, insbesondere auch in den Randbereichen, damit sich Menschen dort sicher fühlen können.

Schulwege:
Um Schulwege systematisch sicherer zu machen, erarbeiten die Senatsverwaltungen für Verkehr und für Bildung ein umfassendes Konzept für das schulische Mobilitätsmanagement. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler selbstständig sicher zu Fuß zur Schule gehen können. Dazu gehören bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen im Schulumfeld, eine Ausweitung des Einsatzes von Schülerlotsinnen und -lotsen, bezirkliche Schulwegpläne und Mobilitätsgremien an Schulen mit Elternbeteiligung.

Personal: In der Senatsverwaltung für Verkehr wird eine neue Koordinierungsstelle für den Fußverkehr eingerichtet, die direkt der Hausleitung unterstellt ist. Jeder Bezirk erhält zudem zwei Vollzeitstellen nur für die Fußverkehrsplanung (analog den Stellen für Radverkehr).

Planung:
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fußverkehrsabschnitts im Mobilitätsgesetz wird die Senatsverwaltung für Verkehr einen Fußverkehrsplan für Berlin mit Zielvorgaben und konkreten Ausbauplänen erarbeitet haben. Schon innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten sind zudem zehn größere Fußverkehrsprojekte zu definieren, die innerhalb von fünf Jahren vollendet oder mindestens fertig geplant werden können.

Zahlreiche Hinweise aus der Verbändebeteiligung berücksichtigt
Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit zahlreiche Hinweise aus der Verbändebeteiligung: Insgesamt sind 238 Hinweise eingegangen, von denen rund ein Viertel nach Prüfung in die Vorlage eingeflossen ist. Dazu zählt etwa die Vorgabe, Geh- und Radwege besser zu beleuchten und längere Grünphasen einzurichten.

Weiterer Weg im Gesetzebungsverfahren:
Vor Beschlussfassung durch den Senat wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet, danach geht die Novelle in die parlamentarische Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Der Abschnitt Fußverkehr, der Anfang kommenden Jahres beschlossen werden soll, wird der vierte Baustein des Mobilitätsgesetzes. Die Abschnitte zu Allgemeinen Zielen, ÖPNV und Radverkehr traten im Juli 2018 in Kraft.

Weitere Informationen zum Mobilitätsgesetz und zum Abschnitt Fußverkehr sind im Internet zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltug fürUmwelt, Verkehr und Klimaschutz | 17.09.2019

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