Freitag, 19. April 2024
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Neue Onlinedienstleistung: Urkunden jetzt digital beantragen

Service Konto Berlin

Berlin kommt beim eGovernment Schritt für Schritt — Fachverfahren für Fachverfahren weiter voran. Mit den aktuellen Online-Dienstleistungen werden Bürgerämter und Standesämter entlastet. Berlinerinnen und Berliner können Urkunden als neue Onlinedienstleistung jetzt digital beantragen und bezahlen.
Geburts- und Sterbeurkunden sowie Urkunden für Ehe und Lebenspartnerschaft werden häufig im Alltag benötigt. So wurden 2019 in Berlin rund 289.000 dieser Urkunden ausgestellt.

„Wir freuen uns, den Berlinerinnen und Berlinern mit diesen neuen digitalen Anträgen einen verbesserten Service anzubieten. In den letzten vier Wochen haben das bereits über 7.000 Menschen genutzt und ihre Urkunden online bestellt. Wir hoffen, dass damit viele Gänge zum Amt entfallen können“, erklärte dazu Sabine Smentek, Staatsekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

„Bei den Urkunden, die unsere Bezirke ausstellen, können wir nun auch ein durchgängiges E-Payment anbieten. Das bedeutet, dass Gebühren ohne Medienbruch online entrichtet werden können.“

Servicekonto Berlin mit rund 120 Onlinedienstleistungen
Inzwischen stehen rund 120 Onlinedienstleistungen den Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung.
Davon wurden seit März 2020 insgesamt 26 Dienstleistungen mit dem „Basisdienst Digitaler Antrag“ umgesetzt. Das ist ein Service der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Berliner Behörden dabei unterstützt, analoge Antragsverfahren schnell und einfach zu digitalisieren.

IT-Dienstleistungszentrum verantwortet die IKT-Infrastruktur
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) stellt als zentraler IT-Dienstleister die leistungsfähige IKT-Infrastruktur für den Basisdienst zur Verfügung. Sicherheit hat dabei Priorität, daher betreibt es die erforderliche Server-, Netz- und IT-Sicherheitsinfrastruktur in der privaten BerlinCloud seines vom BSI zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrums.

Personen, die in Berlin geboren wurden, hier geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, finden die passenden Anträge über das Service-Portal Berlin:
Geburtsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunden
Eheurkunde
Sterbeurkunde

Personen, mit deutscher Staatsbürgerschaft, bei denen sich das jeweilige Ereignis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet hat, ist das Standesamt I zuständig. Die Anträge sind ebenfalls über das Service-Portal Berlin zu finden:
Geburt im Ausland
Eheschließung im Ausland
Begründung Lebenspartnerschaft im Ausland
Sterbefall im Ausland

Erfolgreiche E-Goverment-Strategie in Berlin
Mit dem E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) vom 30. Mai 2016 wurde eine erfolgreiche Strategie zur Modernisierung der Berliner Verwaltung in Gang gesetzt. Die Vorbereitungen für eine erfolgreiche E-Goverment-Strategie umfaßten die Bildung einer zentralen Zuständigkeit im Land Berlin, dem IKT-Staatssekretär. Staatsekretärin Sabine Smentek wurde anfangs in diesem Amt viel kritisiert. Ihr obliegt die Steuerung der gesamten Verwaltungsmodernisierung, der IKT-Nutzung und der E-Government-Entwicklung. Smentek ist für alle Prozesse von der Beschaffung neuer Software über die Einhaltung einheitlicher Standards bis zur Bereitstellung von Mitteln im Haushalt zuständig.

Wichtigste Meilensteine waren die Standardisierung der IT-Beschaffung („Berlin-PC“) und die Zentralisierung von Zuständigkeiten und der Ausbau des IDTZ.
Bis zum 1.1.2023 wird die Einführung der elektronischen Akte und die Bereitstellung einer De-Mail-Adresse umgesetzt.
Alle Formulare für die Bearbeitung mittels IT-Verfahren müssen dann auch und mit sicheren elektronischer Identitätsnachweis bearbeitet werden können. Für alle Behörden wird auch ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) verpflichtend.

Ausblick: Einheitliche Steuer-ID und Datenschutz-Cockpit für Bürger
Die Umsetzung der E-Government-Strategie wird durch das neue Online-Zugangsgesetz und das Registermodernisierungsgesetz auf Bundesebene berührt, die künftig einheitliche Verwaltungsdaten mithilfe der veränderungsfesten Steuer-ID einführen.
Geplant ist auch ein Datenschutzcockpit, das schrittweise mit der Identifikationsnummer eingeführt werden soll. Es soll Bürgerinnen und Bürger von jedem Internetzugang aus ermöglichen zu überprüfen, welche ihrer Daten auf Grundlage der ID-Nummer zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden. Das soll Transparenz herstellen und dadurch Vertrauen schaffen.
Ob und wie dies umgesetzt wird, ist noch umstritten, denn gegen die Einführung einer zentralen Bürger-Identifikationsnummer gibt es ernste Bedenken aus Sicht des Datenschutzes und verfassungsrechtliche Bedenken: befürchtet werden „Gläserne Bürger und die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile“ als zentrale Gefahren für die Bürger.