Der Bezirk Berlin-Mitte verstetigt seine Regelungen zu Schankvorgärten und Parklets auf Parkplätzen.
Gastronomen bekommen in diesem Jahr erneut die Möglichkeit, Tische und Stühle im öffentlichen Straßenraum aufzustellen, wenn alle gastättenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Bezirksamt Mitte hat dazu einen neuen dreiseitigen Leitfaden beschlossen. Künftig sind auch Hochbeete – und nicht mehr nur Schrammborde – unter bestimmten Kriterien als Begrenzungen von Schankvorgärten zulässig. Der Leitfaden regelt auch das Aufstellen von Parklets auf bisherigen Parkplatzflächen. Diese müssen – im Gegensatz zu Schankvorgärten – der Allgemeinheit zugänglich sein.
Mit der Verstetigung der bisher erfolgreich etablierten Schankvorgärten kommt der Bezirk Mitte dem Wunsch vieler Gastronomiebetreiber*innen entgegen und schafft mit dem neuen Leitfaden ein transparentes und für die Öffentlichkeit nachvollziehbares Instrument.
Mehr Informationen:
Leitfaden für Parklets und Schankvorgärten in Parkbuchten – PDF-Download