Sonntag, 13. Oktober 2024
Home > Europa > Wird die E-Privacy-Verordnung der EU durchlöchert?

Wird die E-Privacy-Verordnung der EU durchlöchert?

EU-ePrivacy-Verordnung umstritten

Am 1. Januar hat Kroatien turnusgemäß für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. „Ein starkes Europa in einer Welt voller Herausforderungen“, so lautet das Motto. Wichtige Ziele sind Wachstum und Beschäftigung, Verkehr, Energie und Digitales sowie das Thema Migration.

Kroatien hat erstmals den EU-Vorsitz inne. 2013 ist das südosteuropäische Land der EU beigetreten. Damit ist es das jüngstes Mitglied der Gemeinschaft. Sechs Monate lang wird Kroatien die Beratungen des Rates leiten.

Es ist übrigens die nunmehr achte Ratspräsidentschaft, die sich an dieser Neu-Regelung zum Datenschutz im Internet abmüht.

Neuanlauf der Kommission „von der Leyen“ bei der ePrivacy-Regulierung

Inzwischen wird ein Neuanlauf für die Verabschiedung einer ePrivacy-Verordnung vorbereitet. Im Dezember 2019 hatte EU-Digitalkommissar Thierry Breton offenbar eine komplette Neuausrichtung der Verhandlungen um die geplante ePrivacy-Verordnung vorgeschlagen.

Inzwischen ist von der kroatischen Ratspräsidentschaft ein neuer Text-Entwurf vorgelegt worden, der den bisher erreichten Arbeitsstand zum Schutz von Privatheit und Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum aufweicht und womöglich in Frage stellt.

Die deutsche Presselandschaft hat das Thema aktuell bisher noch nicht erreicht.

Ein Beitrag von Erich Moechel vom österreichischen ORF-Sender FM4 gibt den aktuellen Stand wieder, und zieht ein „bizarres Fazit“.

Legitimes Interesse – steht 25 Mal im Textentwurf

Erich Moechel schreibt: „In dieser Verordnung zum Daten- und Konsumentenschutz im Netz wurde nun unter dem unscheinbaren Begriff „legitimes Interesse“ die zentrale Forderung der Datenhandelsbranche verankert. Das „legitime Interesse“ von Datenhandelsfirmen und Service-Providern wird damit dem Recht jedes Individuums auf Schutz der persönlichen Daten gegenübergestellt. Welches Interesse da überwiegt, soll der jeweilige Service-Provider entscheiden.“

Insgesamt findet sich der Begriff „legitimes Interesse“ 25 Mal auf insgesamt 32 Seiten, und bricht damit die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte der EU-Bürger.

Damit wären die ePrivacy-Ziele aufgeweicht und völlig dem Anbietermarkt überlassen, der von weltweiten Interessen und übermächtig großen Märkten der Plattform- und Internetkonzerne bestimmt werden.

Erich Moechel zieht ein „Bizarres Fazit“:

„Stellenweise liest sich der Verordnungstext, den die kroatische Präsidentschaft aus dem Input des Ministerrats erstellt hat, wie eine Parodie auf einen bauernschlauen Lobbyistentext. Bis jetzt ist es jedenfalls die bizarrste Version der E-Privacy-Verordnung in den vier Jahren ihrer Genese, als mehrere Staaten im Ministerrat anfangs sogar verlangt hatten, die Vorratsdatenspeicherung in dieser Regulation zum Daten- und Konsumentenschutz zu verankern.“

Wie geht es weiter mit der ePrivacy-Verordnung im Gesetzgebungsverfahren?

Anfang Februar gab die Ratspräsidentschaft bereits ein erstes „Non-Paper“ heraus, in dem grundlegende Änderungen am Text vorgeschlagen wurden, darunter die Streichung von Artikel 8 insgesamt.

Immerhin behält der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. den Überblick, und gibt eine Grafik mit einem Zeitstrahl an, wonach man mit einer Neuordnung der Digitalpolitik bis 2024 rechnet.

Das ist natürlich viel zu lang. Wenn wir noch weitere 4 Jahre mit Regulierungspolitik verlieren, werden wir in der schnell voranschreitenden Digitalisierung der Städte und Kommunen unsere europäische Lebensweise kaum verteidigen können.

Dazu gehört unbedingt auch Vertrauen in Technologien und Regeln, denn nur so wird es künftig Mensch-Maschine Kollaboration und eine vernünftige Anwendungspraxis für Künstliche Intelligenz geben können.

ms