Dienstag, 16. April 2024
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Abgeordnetenwatch deckt weitere Mißstände auf und schafft Transparenz vor der Bundestagswahl

abgeordnetenwatch.de

Das unabhängige Internetportal abgeordnetenwatch.de hat seinen Kandidierenden-Check zur Bundestagswahl ausgewertet. Aus 299 Wahlkreisen haben sich bislang 2.074 von insgesamt 3.369 Direktkandidierenden beteiligt. Wähler:innen können als Entscheidungshilfe unter https://www.kandidierendencheck.de/bundestag ihre Ansichten über 24 Aussagen zu verschiedenen Themen mit denen der Wahlbewerber:innen des eigenen Wahlkreises vergleichen und so herausfinden, mit wem sie inhaltlich am meisten übereinstimmen. Dafür reicht die Eingabe der eigenen Postleitzahl.

Abgeordnetenwatch.de betreibt insgesamt drei Wahlportale für die Wahlen am 26.09.2021:

Bundestagswahl

Wahl zum Abgeordetenhaus Berlin

Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern.

Bundestagswahl
„Mit dem Kandidierenden-Check bietet abgeordnetenwatch.de eine Wahlhilfe für die Erststimme an“, erklärt die Projektleiterin von abgeordnetenwatch.de, Ghasal Falaki. „So sind vor allem die individuellen Positionen der Mandatsbewerber:innen interessant, aber auch im Zusammenhang mit ihrer Parteizugehörigkeit: Wie einig sind sich die Kandidierenden untereinander? Haben sie bei allen Fragen einen Konsens gefunden? Oder sind die Parteien diverser aufgestellt als man vermutet? Wer den Kandidierenden-Check durchspielt, ist gut vorbereitet für die Wahl.“

So positionieren sich die Direkt- und Spitzenkandidierenden vor der Bundestagswahl: abgeordnetenwatch.de wertet Kandidierenden-Check aus

Auf der Seite von abgeordnetenwatch.de wurde 24 Thesen ausgewertet:
https://www.abgeordnetenwatch.de/auswertung-kandidierenden-check-btw21.

Auf dem Wahlportal können Bürger:innen alle Bewerber:innen öffentlich einsehen und befragen. Das Wahlportal ist bis zum Vorabend der Bundestagswahl für Fragen geöffnet.

Millionen für Bonuszahlungen und Werbung:
Wofür die Fraktionen Steuergelder ausgeben

Josephine Andreoli von abgeordnetenwatch.de weist in einem aktuellen Beitrag auf rechtswidrge Praktiken der Bundestags-Fraktionen hin.

„Ein aktueller Prüfbericht des Bundestags zeigt, wofür die Fraktionen Geld ausgeben. Mehrere Millionen Euro gehen beispielsweise für umstrittene Bonuszahlungen an Abgeordnete drauf, die ein renommierter Verfassungsrechtler für illegal hält. In dem Finanzbericht sticht eine Oppositionsfraktion durch einen besonders hohen Ausgabenposten hervor: den für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.“

Weiter schreibt Andreoli:

Es ist eine ständige Gratwanderung: Geht es um Angelegenheiten der Partei oder der Fraktion? Bei jedem Social Media-Post, jeder Kampagne, jeder Anzeige stellt sich diese Frage. Der Grund: Fraktionen erhalten für ihre parlamentarische Arbeit Steuergelder, die sie unter anderem für Öffentlichkeitsarbeit nutzen können. Doch das Geld darf in keinem Fall für die Parteizwecke eingesetzt werden. Dies wäre eine illegale Parteienfinanzierung. 

Doch das kommt immer wieder vor. So hatte die FDP-Fraktion kurz vor der Bundestagswahl 2013 Werbespots finanziert, die bundesweit in den Kinos liefen – und damit rechtswidrig für die Partei geworben. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes ist dieses Beispiel aber nur eines von vielen, wie die Bundestagsfraktionen Steuermittel missbrauchen.

Werden Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen nachgewiesen, droht der Partei die Rückzahlung der öffentlichen Zuschüsse. Bei einem Verstoß gegen das Parteiengesetz kommen noch empfindliche Strafzahlungen obendrauf. Trotz einer Bewertung des Bundesrechnungshofes, dass die FDP Steuergelder „in erheblichem Umfang“ missbraucht hatte, kam die Bundestagsverwaltung zu einem anderen Schluss – und ließ die FDP straffrei davonkommen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Millionen für Bonuszahlungen und Werbung


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