In dieser Woche haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf eine gemeinsame Version der EU-Honigrichtlinie geeignet. Rat und Parlament müssen diese noch abgesegnen, dann treten einheitliche Regeln zur Honigqualität in der Europäischen Union in Kraft.
Die Neufassung der Richtlinie sieht einige neue Regelungen vor, unter anderem zur Herkunftsangabe von Mischhonigen in Supermärkten. Nach einer Übergangszeit müssen künftig die unterschiedlichen Herkünfte mitsamt der Prozentangabe auf den Etiketten stehen.
Bisher übliche Angaben wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ gehören damit bald der Vergangenheit an.
Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die Prozentangaben auf die vier größten Anteile beschränken. Dies ist möglich, wenn die Anteile zusammen mehr als die Hälfte des Mischhonigs ausmachen.
Umfangreiche Lobbyarbeit zum Vorteil der Verbraucher
Der Deutsche Imkerbund und der Dachverband Biene Österreich konnten durch ihre intensive Arbeit mehrere Erfolge im Sinne der gesamten Imkerschaft erzielen. So sind die schlecht verständlichen Ländercodes als Herkunftsangabe nur auf kleinen Packungen unter 30 g erlaubt. Zudem muss die Herkunftsangabe im selben Sichtfeld erfolgen, in dem auch der Produktname steht.
Torsten Ellmann, Präsident des Deutschen Imkerbundes hat aber noch eine offene Forderung. Der Deutsche Imkerbund fordert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die vollständigen Angaben zu Honiganteilen vorzuschreiben, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher umfänglich informiert sind.
Offene Punkte der neuen EU-Honigrichtlinie
Da die Abstimmungen der Trilogparteien unter Zeitdruck standen, um die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen, konnten nicht alle diskutierten Punkte abschließend evaluiert werden.
Hierzu werden später sogenannte Delegierte oder Implementierte Rechtsakte erfolgen. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems von Honigen bis zur Imkerei und die Etablierung eines EU-Honig-Referenzlabors.
Ziel ist es, die Einfuhr von verfälschtem Honig erschweren. Allerdings gibt es offenbar noch keine oder kaum nationale Referenzlabore, die Honigverfälschungen in den einzelnen Mitgliedstaaten feststellen können. Auch Deutschland hat kein solches Labor.
Der Deutsche Imkerbund wünscht sich daher vom Ministerium, das neu geschaffene Nationale Referenzzentrum für authentische Lebensmittel (NRZ-Authent) am Max-Rubner-Institut (MRI) im bayrischen Kulmbach entsprechend auszustatten.
Auch ein mögliches Verbot, mikro- und ultrafiltrierten Honig weiterhin als „Honig“ zu benennen, ist im Gespräch. Die Einführung des Invertase-Wertes wäre dafür ein aussagekräftiger Qualitätsparameter. Das Enzym Invertase ist ein guter Indikator dafür, wie schonend ein Honig bearbeitet wurde.
Deutscher Imkerbund verfolgt Honig-Qualitätspolitik
Der Invertase-Wert ist bislang nicht als Qualitätswert vorgeschrieben, und wird freiwillig eingehalten. So muss Honig, der im Glas des Deutschen Imkerbundes abgefüllt wird, einen entsprechenden Wert aufweisen, um eine hohe Qualität des Produkts zu gewährleisten. Der Deutsche Imkerbund setzt sich jedoch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher für generelle hohe Qualitätsstandards für Honige ein.
Weitere Informationen:
Deutscher Imkerbund e. V. — www.imkerbund.de