Freitag, 29. März 2024
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Europa-Recht, EU-Beihilferecht und Wettbewerbspolitik im Binnenmarkt: Experten & Prozessfinanzierer gesucht!

Europarecht

Von Michael Springer

Das Funktionieren des EU-Binnenmarktes hängt maßgeblich von gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsakteure ab. Staatliche Beihilfen (Subventionen), die ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) einzelnen Unternehmen gewährt, können den freien Wettbewerb im besonderen Maße verfälschen.

Im Plattformwettbewerb mit weltweiten Internet- und IKT-Angeboten spielen dabei das Verhalten der Öffentlichen Hände und geförderte Unternehmen und Projekte hinein, weil unkontrolliert einseitige IKT-Präferenzen zu „kostenlos-Medienplattformen“— ohne übliche Vergabeverfahren zustande kommen.

Die Präferierung der Videokonferenz-Lösung Zoom ist so ein Beispiel – weil der US-Konkurrent sein Datenwissen zum Aufkauf von IKT-Lösungen aus einem laufenden F+E-Projekt in der EU nutzen konnte.

Unter staatlichen Beihilfen sind daher nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen an Unternehmen, Schuldenerlasse oder verbilligte Darlehen zu verstehen. Es können auch Bürgschaften, Förderkonditionen, Steuervergünstigungen oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen betroffen sein.
Im Medienbereich und im Bereich Pressemedien sind Präferenzentscheidungen für Medienplattformen maßgeblich wettbewerbsverzerrend, weil die in der Regel kostenlosen Plattformen von vielen Akteuren genutzt werden, für die innereuropäische wirtschaftliche Akteure hohe komplementäre und defensive Kosten (z.B. Marketing, Update-Wettlauf) aufbringen müssen.
Vor allem Presseverlage und Pressemedien werden dabei mit staatlich veranlaßten Kosten konfrontiert, für die es im Gegenzug weder Presse- noch Innovationsförderung gibt.

Um einen fairen Wettbewerb in Europa zu garantieren, haben sich die Mitgliedstaaten der EU bisher strenge Regeln gegeben, unter welchen Voraussetzungen solche Beihilfen zulässig sind und wann nicht.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bildet in Deutschland den gesetzlichen Rahmen. Das GWB wird auch als „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ bezeichnet.

Das GWB soll wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verhindern. Dies geschieht im Wesentlichen auf drei Ebenen:

  • Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen: Verbot von Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
  • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen: Marktbeherrschende Unternehmen handeln kartellrechtswidrig, wenn sie ihre Marktstellung missbräuchlich ausnutzen. Das kann auf vielfältige Weise geschehen. Besondere Formen des Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung sind die unbillige Behinderung und die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Unternehmen (Diskriminierung). […]
  • Zusammenschlusskontrolle: Ein Zusammenschluss von Unternehmen, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde und von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen.

Volkswirtschaftlicher Nutzen — Gemeinwohl — wirtschaftliche Entfaltungsfreiheiten

Wettbewerb führt gesamtwirtschaftlich zu erheblichen Vorteilen. Alle Marktteilnehmer – vom Produzenten, Händler, Dienstleister bis zum Konsumenten – profitieren von Preis- bzw. Kostensenkungen, Qualitätssteigerungen, besseren Auswahlmöglichkeiten und technischen Innovationen.

Mit dem IKT-Plattformwettbewerb werden die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft durch „Mittler-Technologien“ nach und nach außer Kraft gesetzt, weil sich die großen Plattformen zu „Monopol-Mittlern“ mit monopolistischen Preismodellen aufschwingen. Sind die digitalen Kontrakte abgeschlossen, ist der Wettbewerb in dem betroffenen Bereich beendet. Das gültige Preismodell wirkt in den gesamten Markt hinein. Märkte kristallisieren sich dabei mit festen Wertschöpfungsketten und geschlossenen sozialen Netzwerken.

Für alle einzeln agierenden Unternehmer und wirtschaftlichen und gemeinwirtschaftichen Akteure, die auf eigenen Märkten mit anderen Unternehmen konkurrieren, wird der Plattformwettbewerb nicht nur unbequem, sondern auch in weiten Teilen existenzbedrohend. Das Beispiel Amazon zeigt: stationärer Handel und ganze Stadtzentren sind bedroht. Das Beispiel Uber ist längst für das Taxigewerbe eine bedrohliche Konkurrenz.

Volkswirtschaftlich entwickeln sich unkontrollierbare und unverhandelbare zerstörerische Nullsummenspiele, mit immer größeren Datenverkehr, Energieaufwand und negativen Downtrading-Effekten in Sozial- und Umweltbilanzen — sowie im Klimaschutz.
Es ist systembedingt: Plattformgeschäftsmodelle und Netzwerktechnologien beziehen ihre Gewinne aus digitalen Mittler-Provisionen und Gebühren, die in der Regel in der volkswirtschaftlichen Bilanz einer Kommune (bzw. SmartCity) als Kapitalexport zu verbuchen sind.
Wird dieser systemische Kapitalexport zu groß, kann die Prosperität ganzer Stadtzentren, oder sogar der Gesamtstadt kippen. Dazu entwickeln sich zunehmende negative externe Effekte:

Wirtschaftliche Entfaltungsfreiheiten, kreative Vielfalt von Innovationen, Gemeinwohl und gesamtwirtschaftlicher Nutzen bleiben beim bisherigen Modell der Plattformökonomien auf der Strecke.

Im Rahmen des notwendigen Umbaus der sozialen Marktwirtschaft in Richtung auf Klimagas-Neutralität und Kreislaufwirtschaft kommt es absehbar zu massiven wirtschaftlichen Engpässen und Verwerfungen, für die eine neue Ordnungspolitik in der Volkswirtschaft erforderlich ist.

Chancen und Potentiale der IKT-Technologien

Die Chancen und Potentiale der sogenannten Digitalisierung spielen dabei eine gewichtige Rolle, denn künftig werden faire und soziale Märkte, technische, soziale und finanzielle Synergien mannigfaltige Potentiale, Wohlstandseffekte, aber auch unbeabsichtigte, unvorhersehbare Nebeneffekte verursachen.

Aktuell verwendete politische Formeln wie „ökosozialer Umbau der Wirtschaft“ und „Gemeinwohl-Ökonomie“ verdecken dabei die wichtige Rolle eines fairen und gleichen Wettbewerbs für die Herausbildung von effizienten und innovativen, nachhaltig und fair produzierten Produkten und Dienstleistungen und digitalen Diensten.

Der Nutzen eines freien und fairen Wettbewerbs ist das durch Rahmenregeln gestaltbare qualitative Wachstum der Gesamtwirtschaft. Diese steht vor gewaltigen Herausforderungen:

— in den nächsten 50 Jahren muss das positive Bruttoinlandsprodukt und der Wohlstand gesichert werden;
— zugleich muss der CO2-neutralen Umbau zur Kreislaufwirtschaft erfolgen;
— dazu muss eine nachhaltige Energieversorgung gesichert werden;
— alle Stoffströme müssen in der „Circle Economy“ überprüft, verbessert und supereffizient syntegriert werden.

Heutige unfaire Geschäftsmodelle im Delivery-Commerce, staatsfinanzierte internationale Konkurrenz, weltweite Marktverzerrungen durch fehlende Umweltstandards und Subventionen, stören die positive Gesamtentwicklung.

Soziale Folgen drohen, unabsehbare externe Kosten, Arbeitslosigkeit und die Vernichtung lokaler Chancen und wirtschaftlicher Potentiale. Dazu droht die Vernichtung von sozialen und kulturellen Kapital. — Am Ende droht ein negatives lokales Wachstum. Am Ende müssen Staat, Länder, Kommunen und die Gemeinschaft die sozialen Folgen, Folgekosten und höhere Steuern und Abgaben tragen.

Neue humane und digital-arbeitsteilige Volkswirtschaft

Das „sozioökonomische Gesamtpaket“ einer nachhaltigen Volkswirtschaft muss stimmig sein, und viele flexible Anpassungen an neu erkannte Engpässe und Marktverzerrungen zulassen.

Die besten Kompromißlinien werden sich zwischen den Prinzipien „Markt“ und „Synergien“ auffalten und entwickeln lassen. Wobei Rahmenbedingungen und kommunal verhandelte „Synergien“ neben privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Wirtschaftsformen koexistieren.

Das Internet der SmartCity muss deshalb sorgfältig, step-by-step entwickelt und investiert werden.

Zugleich müssen durchweg alle Internettechnologien für eine inklusiven, fairen, sozialen und transparenten Wettbewerb ertüchtigt werden, um zu datensparsamen und stromsparenden Technologien und Systemlösungen zu gelangen.

Das Oberziel darf dabei nicht aus dem Blick geraten:

„Entscheidend ist immer, dass am Ende ein volkswirtschaftliches PLUS herauskommt!“


Europa auf Bewährungsprobe und im weltweiten Stresstest
Die laufenden Kartellverfahren in der EU und in den USA gegen große Internetplattfformen, werden schon im Jahr 2022 einen weltweiten Umbruch in Gang setzen, der sich in allen Medienlandschaften und in allen Geschäftsmodellen — sowie in der Finanzierung von allen Pressemedien systemisch auswirkt.

Größte Treiber werden dabei das „orbitale Internet“, das „Internet der Dinge“ und das „Internet der Sinne.“

Die wirtschaftliche Stabilität und Planungssicherheit kann dabei nur aufrecht erhalten werden, wenn es neben den selbstständigen Innovationsprozessen eine staatlich orchestrierte Strategie der „sorgfältige rechtskonformen Transnormierung“ — vom analogen Alltagsraum und analog formulierten Rechten — in „bedienungsfreundliche und qualitätssichere digitale Prozesse und Transaktionen“ gibt.

Europa steht in einer multipolaren Welt in komplexen Bewähungsproben und in vielen Stresstests. Zwischen der westlichen Hemissphäre mit USA und Südamerika und der europäisch-asiatischen Hemisphäre werden die wirtschaftlich starken und bevölkerungsreichsten Staaten die größten Herausforderungen bereit halten.

Das EU-Rechtssystem und die römischen Verträge bieten dabei ein stabiles Fundament, das aber im Hinblick auf die Transformationen in „Circle Economies“ sorgfältig weiter entwickelt werden muss.

Um lokal, kommunal, regional, national und internattional verhandlungsfähig und agil zu werden, sind künftig Expert_innen im Europa-Recht, EU-Beihilferecht und in der Wettbewerbspolitik im Binnenmarkt gefragt. Sie müssen auch aussagefähig werden, um künftig fairen, sozialen und nachhaltigen Wettbewerb im gesamtwirtschaftlichen Sinne verhandeln, planen und gestalten zu können!


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Die inlusive, soziale und interkulturelle SmartCity ist ein Zukunftsbild der Metropole Berlin. Ein Lebensraum für interkulturelle Citizens, ihre Gäste und Partner, mit multiparadigmatisch geplanten IKT-Umwelten, die humane, soziale und kollaborative Arbeitsteilungen und synergetische Arbeitsprozesse vereinen und eine innovative urbane Wirtschaftssphäre mit „Circle Economies“ bilden. Das Mediennetzwerk Berlin etabliert das neue Prinzip „CitizenshipMedia“, um Kreativität, öffentliche Innovationen und innovative Erwerbsarbeit und kreative wirtschaftliche Entfaltung zu fördern.

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