Von Michael Springer
Der Angriff auf einen jüdischen Studierenden der Freien Universität (FU) Berlin am vergangenen Wochenende hat große Aufregung in der Öffentlichkeit verursacht. Das Opfer, Lahav Shapira, ist 30 Jahre alt, studiert Lehramt an der Freien Universität Berlin.
Der 23-jährige Täter, offenbar auch Student an der FU-Berlin, folgte dem Opfer in Berlin-Mitte, als er eine Bar verlässt. Hier kommt es zu einer Auseinandersetzung, der offenbar pro-palästinensische Täter schlägt und tritt dem FU-Studenten brutal ins Gesicht und verursacht mehrere Brüche im Gesicht und einen Schädelbruch. Das Opfer musst ins Krankenhaus eingeliefert und notoperiert werden.
Strafrecht und Generalprävention „first“
Der Gewaltvorfall ist zunächst eine Strafsache, in der die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Gang setzen muss. Dabei muss geklärt werden, ob der Täter auch eine Todesfolge in Kauf genommen hat, oder ob sogar ein Mordmotiv und „versuchter Mord“ vorlagen.
Zusätzlich haben Polizei und Staatsschutz wegen des Verdachts von Antisemitismus Ermittlungen aufgenommen. Das Tatmotiv „Antisemitismus“ muss dabei sorgfältig untersucht werden, um eine mögliche Terrorabsicht oder gar Terrortat auszuschließen.
Die juristische Aufarbeitung des Falles vor Gericht hat große Priorität, denn hier steht auch die Frage im Raum, wie eine friedliche Ordnung in Berlin in einer Ära großer weltpolitischer Komflikte aufrecht erhalten werden kann – und wie eine wirksame Generalprävention zustande kommt.
Politische Reaktionen und Antisemitismus-Debatte
Der Zentralrat der Juden positionierte sich in dem Fall und weiterte die Debatte auf die Freie Universität Berlin aus. Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrat der Juden:
„Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen. Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten ist alternativlos. Die FU Berlin hat die Verantwortung dafür, dass es in ihren Reihen keinen Platz für Extremismus und Antisemitismus gibt. Die Beschwichtigungstaktik und die Ausflüchte der Hochschulleitung müssen endlich ein Ende haben. Wenn der Kampf gegen Antisemitismus ernst genommen wird, müssen antisemitische Straftaten zur Exmatrikulation führen.“
Dr. Josef Schuster hob damit auf das verbreitete antisemitische Klima an der FU ab, und forderte damit ein Sonderrecht an der Universität ein, das so nicht um Hochschulgesetz verankert ist.
Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra reagierte am Montag, 5. Februar, und verteidigte ihren getroffenen Standpunkt:
„Den Angriff auf den Studenten Lahav Shapira verurteile ich weiterhin auf das Schärfste. Gewalt gegen Menschen ist niemals gerechtfertigt. Vor diesem Hintergrund bekräftige ich die Hochschulleitung der Freien Universität in ihrem Vorgehen, ein Hausverbot gegenüber dem Täter durchzusetzen. Das ist dringend erforderlich, um Opfer vor Gewalttätern zu schützen und auf dem Universitätsgelände einen sicheren Raum für die Studierenden zu schaffen.“
Ina Czyborra forderte eine klare Untercheidung: „Es muss aber grundsätzlich unterschieden werden zwischen Gewalttaten, Antisemitismus und Volksverhetzung auf der einen und politischen Meinungsäußerungen auf der anderen Seite. Exmatrikulationen aufgrund politischer Meinungen lehne ich weiterhin ab. Eine Demokratie muss innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche politische Meinungen aushalten.“
Verfassungsrechte beachten
Ina Czyborra weiter: „Jenseits der politischen Bewertung: Sowohl einem Hausverbot als auch einer Exmatrikulation steht das Grundrecht auf freie Berufswahl entgegen. Es müssen, bevor über schärfere Maßnahmen diskutiert wird, die bisherigen Mittel ausgeschöpft werden, auch wenn dies am Ende gerichtlich verhandelt werden muss. Deswegen bleibe ich bei meiner Forderung: die FU muss das Hausverbot verhängen.“
Präsidium der Freien Universität verurteilt den brutalen Angriff
Der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Günter M. Ziegler, erklärte Montagmittag, 5. Februar 2024, für das gesamte Präsidium der Hochschule:
„Wir sind zutiefst entsetzt über den brutalen, mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff auf einen jüdischen Studenten unserer Universität und verurteilen die Tat auf das Schärfste. Unser Mitgefühl gilt dem Studenten und seinen Angehörigen. Wir wünschen ihm schnelle und vollständige Genesung.
Wir haben volles Vertrauen in die zuständigen Ermittlungsbehörden in Zusammenhang mit dem Gewaltakt in Berlin-Mitte. Wenn sich bestätigt, dass der Täter Student der Freien Universität Berlin ist, wird die Hochschule umgehend die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen. Unabhängig davon unternimmt die Freie Universität alles in ihrer Kraft Stehende, um eine Bedrohung von jüdischen Studierenden auf dem Campus zu verhindern. Unsere uneingeschränkte Solidarität gilt allen Opfern antisemitischer Anfeindungen und Gewalt; die Freie Universität Berlin steht für Offenheit und Toleranz und distanziert sich von jeglicher Form von Gewalt und Hetze.“
An der Freien Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten 40.000 Menschen aus mehr als 150 Nationen; sie sind unterschiedlicher Herkunft und Religionszugehörigkeit. Diese Vielfalt prägt das Selbstverständnis der Hochschule. Menschlichkeit, Respekt und Toleranz sind die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft. Antisemitismus jeglicher Form, Rassismus und Diskriminierung werden nicht geduldet. Als Universität sind wir ein Ort des Austauschs von Argumenten, wir sind ein Ort der offenen und demokratischen Diskussionskultur. Dies gilt auch in konfliktreichen Situationen.
Weitere Informationen:
Freie Universität Berlin | ww.fu-berlin.de
Pressemitteilung Nr. 025/2024 vom 05.02.2024