Samstag, 20. April 2024
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Klima-Kleber wirksam stoppen in Berlin!

Klimakleber-Blockade am Berliner Hauptbahnhof

Von Michael Springer

Der Aktionismus der „Letze Generation“ soll durch Gesetzes-Verschärfungen gestoppt werden. Die „Klimakleber“ verursachen mit ihren täglichen Blockade-Aktionen nicht nur nur viel Ärger, sondern auch beträchtliche wirtschaftliche Schäden im Busverkehr, im Wirtschaftsverkehr, bei Berufspendlern und Berufskraftfahrern. Mittelbar werden auch Krankentransporte und Not- und Rettungsdienste an wichtigen Einsatzfahrten gehindert — mit möglichen tödlichen Folgen für Kranke, Unfallopfer und Schwerverletzte.

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hat nun ihre Verwaltung beauftragt, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen. Sie weiß sich dabei auch einig mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegener (CDU), der den Unterbindungsgewahrsam nach § 30 „Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)“ von zwei auf fünf Tage ausweiten will.

„Letze Generation“ – eine kriminelle Vereinigung?

Juristischer Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob es sich bei der „Letzten Generation“ um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt? — Der Begiff der „Kriminellen Organisation“ ist in einem Wandel. Die Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ) hat dazu in einem Beitrag zur Reform des §129 umfangreich kommentiert: Nicole Selzer: „Organisierte Kriminalität als kriminelle Vereinigung – Eine kritische Auseinandersetzung mit der Reform des § 129 StGB.“ (KriPoZ 4/2018).

Die in der Rechtssprechung gültige Definition lautet: „Eine Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB [ist] ein auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung  des  Willens des Einzelnen  unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame kriminelle Ziele verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen […]“ ( siehe: BGHSt 31, 202 (204f.); BGH, Beschl. v. 22.4.2003 – 3 StB 3/03-, juris.).

Im Sinne des §129 StGB steht schon die Bildung einer kriminellen Vereinigung unter Strafe, d.h. die Strafbarkeit setzt nicht an der Verwirklichung eines Delikts an – wie etwa bei Bandendelikten –, sondern an der Bildung der Gruppierung, die darauf gerichtet ist Straftaten zu begehen. — Straftaten jedoch, die im Höchstmaß mit einer Freiheitstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.
Bereits bei einer Nötigung im Straßenverkehr kann schon das Strafmaß von 3 Jahren erreicht werden.

Demnach sind die Planungen und Vorbereitungen der „Letzte Generation“ bereits im Sinne des § 129 StGB als Bildung einer kriminellen Organisaton strafbar. Die Strafbarkeit gemäß § 129 StGB sichert durch eine Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes potentielle und mögliche Opfer von „Klimakleber-Blockaden“, die im Straßenverkehr genötigt und sogar zeitweilig ihrer Freiheit beraubt werden.

Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli und haben sich im Februar 2023 mit der Frage beschäftigt, „Warum die „Letzte Generation“ (noch) keine kriminelle Vereinigung ist ( KriPoZ 2 | 2023 ). Das Autor-Team erörtert insbesondere die Frage, ob ein Tatbestandsausschluss nach § 129 Abs. 3 Nr. 2 StGB anzunehmen ist.
Der § 129 Abs. 3 Nr. 2 StGB ist Abs. 1 nicht anzuwenden, „wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck von untergeordneter Bedeutung ist“.

Die Erklärungen und Absichten der „Letzen Generation“, den gesamten Verkehr in Berlin lahmzulegen, und die bereits ausgeführten Blockaden an gleichzeitig über 17 Orten, sorgen inzwischen für einen anderen, schwerwiegenden Sachverhalt, mit hoher Bedeutung und großen logistischen Auswirkungen und Schäden. Die „Kriminellen Organisation“ ist sozusagen im seriellen Tatablauf entstanden, weil die Protest-Aktionen und Blockaden inzwischen zum „Hauptzweck“ geworden sind, um Aufmerksamkeit und Präzedenzfälle zu schaffen. Die „Letzte Generation“ wird damit selbst zum Präzedenzfall einer „Kriminellen Organisation.“

Internationalität als erschwerender Tatbestand

Die „Letzte Generation“ bekennt selbst: „Die Letzte Generation erhält einen Großteil der Mittel für Anwerbung, Training und Weiterbildung aus dem Climate Emergency Fund. Seit April 2022 ist sie Teil eines internationalen Netzwerks ziviler Widerstandsprojekte.“

Die Finanzierung durch den Climate Emergency Fund erfolgt über einzelne Personen, die über gewaltige Investitionskraft und Zugriff auf Fondsinvesttionen in neue Technologien verfügen. Die Wahl der Technologie ist dabei nicht staatlich kontrolliert. So ist z.B. in Deutschland eine einseitige Förderung der Windkraft entstanden. Das viel höhere Potential der Meereswellen in der Nordsee ist nicht erschlossen worden.
Im Verbund von „Letzte Generation“ und dem Climate Emergency Fund entsteht ein ggf. eine „Transnationale Kriminelle Organisation (TKO)“, die technisch-wirtschaftliche Investitionsziele durchsetzen will und dabei staatliche Hoheit, Gesetze und Regeln und Auflagen von und Kontrollbehörden umgeht und außer Kraft setzen will. Dabei wird ein hohes Maß an „organisatorischer und juristischer Kompetenz“ aufgewendet, um die erwarteten und erwartbaren Gegenmaßnahmen des Staates als „Repression“ zu umgehen, bzw. außer Kraft zu setzen.
Mit ausgreifenden „rechtsphilosophischen Exkurs“ wird dabei eine „LEGAL STRATEGIE“ der Selbstermächtigung entfaltet, die die Logik des Rechtsstaates verändern will und eigene Rechtssetzungen ohne parlamentarisches oder judikatives Mandat vorantreibt. Damit wird verfassungswidrig agiert.

Bezahlung der Klimakleber — gemeinnützig oder gewerblich?

Die aktiven „Klimakleber“ erhalten z.T. eine „Bezahlung“ aus unterschiedlichen Quellen. Nicht alles ist dabei öffentlich nachvollziehbar. RTL News hat zumindest einen Weg recherchiert: „Über den gemeinnützigen Verein „Wandelbündnis“ fließt Geld zur „Letzten Generation“ (RTL News 2.3.2023). Die Aktivisten erhalten bis zu 1.200 €/Monat.
Der „Wandelbündnis – Freie Kommunikation und Nachhaltiger Lebensstil e.V.“ ist ein als gemeinnützig bezeichneter Verein in Tempelhof-Schöneberg, der sich mit umfassenden „Satzungszielen“ ausgestattet hat ( Link zur Satzung ).
Inzwischen hat sich die Bezeichnung des Vereins geändert und bezeichnet sich nach der Satzung neu als „Wandelbündnis – Gesamtverband für den sozial-ökologischen Wandel e.V.“

Die Bezahlung von „Klimaklebern“ und Personen, die Dritte in Kraftfahrzeugen an der Weiterfahrt blockieren, hindern und nötigen, gehört ganz sicher nicht zu den „gemeinnützigen Satzungszwecken“ und ist auch nicht durch Satzungszwecke im „ideellen Zweckbetrieb“ gedeckt. Die Gemeinnützigkeit des „Wandelbündnis“ ist daher bei diesen Zahlungen grundsätzlich in Frage gestellt.

Vor allem stellt die Blockadepraxis der Klimakleber die eigenen selbsterklärten Grundsätze in Frage:

„Das Bündnis für den sozialökologischen Wandel soll kein Weltbild im Detail definieren. Wir wollen vielmehr alle Akteure miteinander verbinden, … die das gute Leben für alle anstreben, … die den achtsamen Umgang mit allen Lebensformen bejahen, … die Unterschiedlichkeit wertschätzen(können), zu deren Grundsätzen der Respekt vor verschiedenen Lebensweisen und -perspektiven gehört.“

Zudem wird der „Gemeinnützigkeitsbegriff“ völlig überdehnt, um unkontrolliert gesetzwidrige Zwecke zu veranlassen und die engen Vorgaben des § 52 Abgabenordnung für steuerbegünstigte Zwecke zu unterlaufen.
Das hohe Maß an juristischen Rechtfertigungsstrategien verdeckt dabei den Umstand eines „organisierten Betrugs“ mit steuerbegünstigten Zwecken und mit Zweckentfremdungen von Finanzmitteln.

Ist dies der Fall, entsteht sogar ein organisationsübergreifender „Dienstleistungs- und Gewerbebetrieb, der eigentlich einen eigenen Geschäftsaufbau mit Geschäftsführerhaftung und -verantwortung erfordert.

Die Vorstände des „Wandelbündnis – Gesamtverband für den sozial-ökologischen Wandel e.V.“ bewegen sich damit auf sehr dünnen Eis zwischen Betrugs- und Untreue-Tatbeständen. Ohnehin wird der Verein kritisch beurteilt.
Autorin Mira Landwehr sieht den Verein sogar als ein „Bündnis mit Verschwörungsbeigabe“ ( Jungle World | 19.01.2023 ]

Klimakleber wirksam mit dem Vereinssteuerrecht stoppen!

Die Aktivisten der „Letzte Generation“ berufen sich auf die Ideen von Christian Felber, Wirtschaftsreformer aus Wien, Autor und Gründungsmitglied von Attac Österreich, und dessen Visionen für ein neues, nachhaltiges Wirtschaftsmodell, das „nach Menschenmaß” funktioniert – für die „Gemeinwohl-Ökonomie”. —Der Buchautor, Dozent, freie Tänzer und politische Aktivist Felber hat daraus längst für sich ein funktionierendes Geschäftsmodell abgeleitet.

Felber leitet deshalb auch konseqent und nachvollziehbar ab, wie ein Beitrag zum Gemeinwohl und dessen Mehrung gemessen werden könne: „Via Gemeinwohl-Prüfung (Investitionen), Gemeinwohl-Bilanz (Unternehmen) und Gemeinwohl-Produkt (Volkswirtschaft). Wer mehr zum Gemeinwohl beiträgt, wird dafür relativ belohnt: mit Steuern, Zöllen, Zinsen, Forschungsprojekten und öffentlichem Auftrag. Damit wird verantwortungsvolles, nachhaltiges und ethisches Wirtschaften rentabel und zum Standard.“

Die Klimakleber könnten damit wirksam gestoppt werden, wenn — ähnlich wie bei der Bekämpfung der „Clan-Kriminalität“ — das Vermögen eingezogen und der von Dritten zugewendete Mittelfluß blockiert wird.

Nimmt man die „Letzte Generation“ beim Wort, muß das Gemeinwohl und dessen Mehrung auch bei der Organisation selbst gemessen werden! — Offensichtlich stimmen „Gemeinwohl Bilanz“ und „Gemeinwohl-Produkt“ bei der „Letzten Generation“ nicht überein.

Auskunft können Steuerprüfungen entlang der Förder- und Zuwendungskette und bei den Abrechnungen der Klimakleber geben!

Ähnlich dem Rechtsinstitut der selbständigen Einziehung von illegal erworbenen Vermögen gem. § 76 a Abs. 4 StGB bei kriminellen Clans, kann die zweckwidrige Verwendung von Mitteln für gemeinnützige Zwecke nachträglich durch Haftbarmachung der Vorstände und Vorstandspersonen sicher gestellt werden.

Die „Vermögensabschöpfung“ bei Vereinen und der „zivilrechtlich begründbare Schadensersatz“ bei Vorständen und geschäftsführenden Personen kann schon nach relativ einfachen und überschaubaren Steuerprüfungen erfolgen. Der Entzug der Gemeinnützigkeit ist danach das Mittel, um auch größere Spendenwerbungen zu unterbinden.

Die zivilisatorische Gesamtwirkung der „kriminell organisierten transnational finanzierten Klimaproteste“ wirkt sich systemisch aus. Die „Letzte Generation“ hat mit ihren Blockaden und Protesten bereits mehr Schaden angerichtet, und einen schädlichen Stimmungswandel bei der Mehrheit der Bürger herbeigeführt.

Einzelne Protagonisten der Wandelbewegung sind zudem in verdächtiger Nähe zu „esoterischen Naturidealen“, zu Lehren einer „menschenfeindlichen Tiefenökologie“ und zu Verschwörungstheoretikern.
Solange die „Letzte Generation“ selbst keine rechtskonform verfasste Organisation ist, und nicht „Die 7 Siegel-Standards“ des Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) erfüllt, agiert diese in einem „verschwörungspraktischen Raum.“ Das Gemeinnützigkeitsrecht wird dabei überdehnt und mißbraucht!