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Neustarthilfe Berlin für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Investitionsbank Berlin (IBB)

Heute, am 17.05.2021, startet die digitale Antragstellung für die „Neustarthilfe Berlin“ bei der Investitionsbank Berlin. Mit der „Neustarthilfe Berlin“ wird das Land Berlin Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Ergänzung zur Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III finanziell in der Corona-Krise unterstützen.
Das Programm umfasst ein Volumen von 150 Millionen EUR.

Zunächst können Soloselbständige einen Antrag stellen, für Kleinstunternehmen startet die Antragstellung dann am 25.05.2021.

Alle Antragsberechtigten werden unaufgefordert durch die Investitionsbank Berlin über die Möglichkeit einer Beantragung der Neustarthilfe Berlin per E-Mail informiert.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sagte dazu: „Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen macht den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus. Mit unserer Neustarthilfe Berlin unterstützen wir sie finanziell dabei, durch die Krise zu kommen und ermöglichen einen besseren Start aus dem langen Lockdown.“

Nähere Informationen gibt es auf der Internetpräsenz der IBB.

Neustarthilfe Berlin für Berliner Soloselbstständige
Beginnt am 17.05.2021| Endet am 30.09.2021

Das Huckepack-Programm setzt auf dem Bundesprogramm Neustarthilfe auf. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Neustarthilfe des Bundes.
Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Berlin sind Berliner Soloselbständige, die zuvor die Neustarthilfe Bund erhalten haben, der dort erhaltene Zuschuss weniger als 7.500 EUR beträgt und die im Hauptberuf eine selbständige Tätigkeit, die im Land Berlin versteuert wird, allein, d. h. ohne angestellte Beschäftigte, ausüben.
Insgesamt können aus der Neustarthilfe Bund und der Neustarthilfe Berlin bis zu 7.500 EUR bezogen werden.

Neustarthilfe Berlin für Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten

Die Neustarthilfe Berlin für KMU ebenfalls ein Huckepack-Programm, das auf dem Bundesprogramm Überbrückungshilfe III aufsetzt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Überbrückungshilfe III. Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Berlin sind Berliner Kleinstunternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Bewilligungszeitraum Januar bis Juni 2021 pauschal 1.000 EUR pro Monat, also insgesamt bis zu 6.000 EUR.

Nähere Informationen zu beiden Förderlinien gibt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in der Pressemitteilungvom 14.05.2021.

Vereinfachte Antragsstellung

Bei allen Anträgen auf Neustarthilfe Berlin erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung eine Übernahme der Daten aus der Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III des Bundes, sodass die Antragstellenden selbst nur ein sehr kurzes digitales Antragsformular ausfüllen müssen.
Die Antragstellung bedarf deshalb keiner weiteren Dokumentenuploads oder umfangreichen Angaben zu Umsätzen oder Vermögenssituation.

Die Bearbeitung und Bewilligung der online gestellten Anträge erfolgt dann zeitnah durch die Investitionsbank Berlin. Sie wird dabei durch eine vorgelagerte digitale Prüfung beschleunigt.


ms