Dienstag, 19. März 2024
Home > Aktuell > Oberlandesgericht (OLG) München entscheidet gegen Stadtportal münchen.de

Oberlandesgericht (OLG) München entscheidet gegen Stadtportal münchen.de

Frauenkirche in München

Im Rechtsstreit der Stadt München mit einer Reihe von bayrischen Zeitungsverlagen um das Internetportal www.muenchen.de hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein Urteil der Vorinstanz am 30.9.2021 im Wesentlichen bestätigt (Az 6 U 6754/20).
Streitgegenstand: die Stadt wehrte sich gegen ein Urteil des Landgerichts München I, nach dem die bisherige Ausgestaltung des Portals gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Staatsferne der Presse verstoße und wettbewerbswidrig sei. Nutzern werde ein Informationsumfang geboten, der den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift entbehrlich machen könne, entschied das Landgericht bereits im vergangenen November und verlangte Änderungen an der Seite. Dagegen legte die Stadt Berufung beim OLG München ein.

Das OLG München bestätigte, dass das Stadt­portal muenchen.de eine Konkurrenz zur lokalen Presse darstellt; und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ausdrücklich eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Betreiben eines Stadtportals gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen könne, sei höchstrichterlich noch nicht geklärt.

Da zahlreiche Städte und Gemeinden zumindest ähnliche Internetauftritte betrieben, „kann sich die Rechtsfrage in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen“, erklärte das OLG.

Das Portal muenchen.de ist mit monatlich bis zu 2,9 Millionen Besuchern und zwölf Millionen Seitenaufrufen nach Darstellung der Stadt eines der erfolgreichsten Stadtportale in Deutschland.
Das Internetportal enthält neben Informationen aus dem Rathaus unter anderem auch die Rubriken Branchenbuch, Veranstaltungen, Kino, Freizeit, Restaurants und Shopping. Die klagenden Verlage sehen darin eine kostenlose Konkurrenz.

Die Urteile ermöglichen es den klagenden Zeitungsverlagen rechtlich, gegen das Portal vorzugehen und die Umsetzung der Entscheidungen zu erzwingen. Sie können aber auch eine mögliche Entscheidung des BGH in der Sache abwarten. Unklar war zunächst noch, ob die Stadt München Revision einlegen wird.

Das neue Urteil stärkt die Presse- und Zeitungsverlage im Wettbewerb mit kommunalen Internetangeboten. Das Thema wird noch näher behandelt, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.


Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! Die Berlin-Mitte Zeitung und das Mediennetzwerk Berlin sind nach den Zielsetzungen einer „rechtskonformen Digitalisierung“ konzipiert. Dazu gehören u.a. das EU-Recht, das EU-Beihilferecht und die nach der EU-Grundrechtecharta (GRCh) gesicherten Freiheiten, die nach Art. 16 GRCh Unternehmerische Freiheit und nach Art. 11 (2) GRCh gesicherte Freiheit der Medien und ihre Pluralität. Die Freiheiten werden auch im Wettbewerb mit Plattformkonzernen und ihre „verbundeneb Akteure“ verteidigt, die die lokale mittelständische Wertschöpfung und die kommunale volkswirtschaftliche Wertschöpfung von Metropolen aushöhlen – und ihre Medienmacht im Wege von „Smart-City-Projekten“ marktbeherrschend ausbauen wollen. Eine Entwicklung, die weltweit durch eine „SmartCitizenship-Wende“ gestoppt wird — und auch über laufende Kartellverfahren in EU und USA durchgesetzt wird.
Kontakt: info@anzeigio.de