Von Michael Springer
Mehr intelligenten Populismus wagen! — Mit der neuen Artikelreihe „Spar-Hammer-Gesetze“ werden Politik und Bundesregierung aus dem „asymmetrisch demobilisierten Politikschlaf“ geweckt!
Aktueller Anlaß: ergänzend zur Bürgergeld-Debatte, wird ein besonderes Politikfeld eröffnet, das die „Reichen und Schönen“ mit besonderen Sparzielen konfrontiert. — Die „Spar-Idee“: Kosten für Visagisten und Haarstylisten von Politikerinnen senken!
Bundestagspräsidentin Barbara Bas (SPD) warnte im Deutschlandfunk aktuell auch davor, die Debatte über Einsparungen im Haushalt auf Kosten sozial schwacher Menschen auszutragen.
Barbara Bas ist zugleich als politsches Vorbild und Sozialdemokratin in das zweithöchste Amt im Staat gewählt worden.
Die Bundestagspräsidentin ist damit eine „Bestverdienerin“ und erhält sogar die doppelte Abgeordnetenentschädigung eines Bundestagsabgeordneten. Aktuell sind das etwa 19.100 Euro pro Monat. Zusätzlich bekommr sie eine steuerfreie Kostenpauschale von ca. 4000 Euro.
Nach Angaben der Bundestagsverwaltung gab Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Jahr 2022 für „Visagisten, Kosmetiker und/oder Maskenbildner“ allein 13.270 Euro aus.
In diesem Jahr belaufen sich die Kosten bereits auf 11.970 Euro und wurden vom deutschen Steuerzahler bezahlt. Die Zahlen kamen übrigens nach einer Anfrage das Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner (AfD) heraus und wurden von der Bundestagsverwaltung angegeben.
Damit gibt die Bundestagspräsidentin mehr für Frisur und Kosmetik aus, als nach dem neuen Bürgergeld-Regelsatz monatlich für ein Paar ausbezahlt wird.
Für den Normalbürger und Steuerzahler ist das kaum nachvollziehbar: denn üblich sind die Kosten für Friseur- und Kosmetikbesuche noch nicht einmal als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Selbst wer bei seiner Arbeit ein äußerlich gepflegtes Erscheinungsbild an den Tag legen muss, weil er oder sie etwa Kundenkontakt hat oder vor der Kamera steht, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Der Grund: Bei den Aufwendungen sind berufliche und private Veranlassung nicht zu trennen.
Sonderprivileg für Politikerinnen?
Der Steuerzahlerbund moniert die Praxis: Präsident Reiner Holznagel beklagt, es sei den Menschen „kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen“. Deshalb müsse der Aufwand „auf das Notwendigste reduziert“ und „im Zweifel privat“ getragen werden.
Der Steuerzahlerbund monierte die steigenden Kosten: „Bella Figura: Der Trend geht zum eigenen Visagisten.*
Eingeführt wurde die Praxis offenbar in der Amtszeit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), die Budgets für Öffentlichkeitsarbeit ausweitete und dabei die steuerrechtlichen Prinzipien außer Acht ließ.
Auch nach Merkels Ausscheiden aus dem Amt Ende 2021 wurden fast 55.000 Euro Kosten für Kosmetik und Frisur ausgegeben, 37.800 Euro im Jahr 2022. Das sind rund 3000 Euro pro Monat. Die Reise- und Hotelkosten für die Stylistin, die in Berlin als selbstständiger „Hair-&-Make-up-Artist“ arbeitet, kommen noch dazu.
Auch Bundesaußenministerin gab 2022 für eine Maskenbildnerinmehr als 136.000 Euro für Ministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) ieß sich allein aus.
Brauchen wir ein Bundes-Frisur-Finanzierungsgesetz (BFriFiG)?
Bei analytischer und kostentransparenter Betrachtung kann es ein klares „Nein“ geben! — Alles was persönliche berufliche Veranlassung ist, kann nur für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten: „die Aufwendungen für persönliche Schönheitspflege sind selbst zu tragen und nicht steuerlich absetzbar.
Persönliche Haarpflege, Modedesign und Kosmetik und alles was auf die Haut aufgetragen wird, zählen grundsätzlich dazu.
Bei Bundestagsabgeordneten und Bundestagspräsidentin sind diese persönlichen Schönheitsbelange auch durch die sehr hohen Aufwandsentschädigungen mehr als abgedeckt.
Anders ist es bei Amtsträgern und Amtsträgerinnen, wenn eine direkte amtliche Veranlassung gegeben ist, etwa wenn ein Fotograf oder Künstler ein zeithistorische Bild oder fotografisches Werk in Szene setzen will. Dann sind die Aufwendungen für Viagisten Nebenleistungen des Fotografen oder Malers, der sein Objekt oder die Person in Szene und in das richtige Licht setzen will. — In diesen Fällen muss das jeweils zuständige Ministerium oder die Bundestagsverwaltung die zuständige Vergabestelle einschalten, die sachlich prüft und sorgfältig privat und „amtlich veranlasst“ voneinander trennen kann.
Tritt eine Politikerin im gebührenpflichtigen öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf, so ist das „Pudern und Ausleuchten“ des Gesichts sachliche Aufgabe der Kameraregie. Hier treten dann ARD und ZDF, oder entstprechende private TV-Veranstalter für die Kosten ein.
Bei Auslandsreisen und Weltkonferenzen gelten anspruchsvollere Regeln: das Mitreisen von Visagisten, Modedesignern und Haarstylisten ist dem jeweiligen Projekt zuzuordnen und über die Vergaberegeln umzusetzen.
In jedem Fall sind unsere prominenten Politikerinnen gehalten, die geltenden Rechte auch konsequent für sich selbst anzuwenden und die Gewaltenteilung und Checks & Balances der Haushalts- und Vergaberegeln einzuhalten.
Was überhaupt nicht zulässig ist: Sondertöpfe des Steuerzahlers für Visagisten, für die es nur eine exklusive persönliche Veranlassung der Amtsträgerin oder der Amtsträger gibt.
Bundestagspräsidentin Barbara Bas, Bundesministerin Annalena Baerbock und Dr. Angela Merkel sollten rückblickend ihre Abrechnungen prüfen, und selbst für Transparenz und ggf. für eine Rückerstattung sorgen!