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Stabilitätsbericht 2019 bestätigt stabile Berliner Haushaltslage

Rotes Rathaus

Die Haushaltslage Berlins ist stabil. Dem Land droht derzeit keine Haushaltsnotlage. Das geht aus dem aktuellen Stabilitätsbericht hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat. Der Bericht wird nun dem Stabilitätsrat vorgelegt und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zugeleitet.

Im Stabilitätsbericht werden die vier Haushaltskennziffern (struktureller) Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand für die beiden zurückliegenden abgeschlossenen Haushaltsjahre sowie nach Maßgabe der Sollzahlen für das laufende Haushaltsjahr untersucht. In entsprechender Weise wird auch der Zeitraum der Finanzplanung abgebildet. Der Bericht weist im Ergebnis aus, dass Berlin im Rahmen des Kennziffernsystems unauffällig ist. Die sogenannte Standardprojektion ergibt ebenfalls ein unauffälliges Ergebnis.

Senator Dr. Kollatz: „Der aktuelle Stabilitätsbericht bestätigt unsere erfolgreiche Konsolidierungspolitik. Es zeigt sich erneut, dass die Haushaltslage Berlins gegenwärtig stabil ist. Bei drei der vier Kennziffern des Stabilitätsrats liegen wir aktuell im grünen Bereich. Nur der Schuldenstand des Landes liegt trotz der Fortschritte der Vorjahre noch immer über dem Schwellenwert. Aber selbst beim Schuldenstand wird Berlin im Finanzplanungszeitraum erstmalig unauffällig sein.“

Das Land Berlin hatte von 2012 bis 2016 erfolgreich ein Sanierungsprogramm durchlaufen. Aus diesem Grund hatte der Stabilitätsrat das Land mit Beschluss vom 22. Juni 2017 offiziell aus dem Sanierungsverfahren entlassen. Trotzdem muss Berlin wie alle anderen Länder und der Bund seit 2010 einmal jährlich anhand der vorgegebenen vier Haushaltskennziffern und einer standardisierten Mittelfristprojektion über die Entwicklung des Haushalts berichten (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsratsgesetz).

„Die aktuelle Haushaltslage ist das Ergebnis einer erfolgreichen und auch vom Stabilitätsrat anerkannten Konsolidierungspolitik. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, die ab 2020 für die Länder geltenden Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen.“ Es zeige sich aber auch, dass Berlin bei den Anstrengungen nicht nachlassen dürfe. Denn einzelne Kennziffern lägen nur knapp im positiven Bereich. Dort drohten Rückfälle, wenn das Land in alte Verhaltensmuster zurückfalle. „Umso wichtiger ist es, dass wir finanzpolitisch auch künftig eine ausgewogene Balance zwischen den erforderlichen Investitionen und der gebotenen Vorsicht wahren“, so Dr. Kollatz.

Der Stabilitätsrat wurde mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz geschaffen. Vorrangige Aufgabe dieses Gremiums ist es, die Haushalte von Bund und Ländern zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen.

Pressemitteilung Senatsverwaltung für Finanzen | 15.10.2019