Von Michael Springer
Die Lokführergewerkschaft GDL hat erneut zu einem neuen und bisher längsten Streik aufgerufen. Der Personenverkehr der Bahn wird für mehrere Tage betroffen sein. Die Lokführer fordern unter anderem die 35-Stunden-Woche. Für sechs Tage will die Lokführergewerkschaft GDL die Arbeit niederlegen. Im Personenverkehr geht es in den frühen Morgenstunden des 24. Januar 2024 los, der Güterverkehr wird bereits seit Dienstagabend an bestreikt. Geplant ist es, den Arbeitskampf bis zum kommenden Montag, den 29. Januar 2024 um 18 Uhr zu führen.
Der aktuelle Kompromissvorschlag der Bahn wird von der GDL abgelehnt. Im Deutschlandfunk wird die angespannte Situation zwischen Bahn und GDL genau beschrieben:
Arbeitskampf bei der Bahn | Warum die Lokführer wieder streiken ( Deutschlandfunk | 23.1.2024 ).
Zentral ist die Forderung nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter bei vollem Lohn. Die Gewerkschaft will eine Reduzierung von 38 auf 35 Stunden erreichen – was zu mehr Ruhetagen führen würde. Im Deutschlandfunk-Interview betonte Gewerkschaftschef Weselsky vor Kurzem, mit der Absenkung der Wochenarbeitszeit wolle man die Schichtarbeit attraktiver machen – auch für dringend neu anzuwerbende Mitarbeiter. Man fordere aber keine Vier-Tage-Woche, sondern eine „echte Fünf-Tage-Woche.“
Arbeitszeit und Sicherheit bei Lokführern, Busfahrern und Piloten
Der Streik der Lokführer ist eine große Belastung für Bürger, Bahn und die Wirtschaft. Die Politik will aus guten Gründen nicht in die Tarif-Autonomie eingreifen.
Alle Fahrberufe verzeichnen derzeit jedoch branchenübergreifend einen Fachkräftemangel. Die Situation mit dem Fahrkräftemangel muss dringend entschärft werden, weil sie die Attraktivität dieser Berufe betrifft und einen Engpass für die Volkswirtschaft schafft.
Die Politik und Wirtschaftspolitik kann hier über eine Neugestaltung des Arbeitszeitgesetz eingreifen.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest.
Das Arbeitszeitgesetz (§ 1 ArbZG) sorgt für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung und letzlich auch für die Sicherheit für Fahrgäste, Passagiere und transportierte Güter.
Eine kommende und angekündigte gesetzliche Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeiten könnte Bahn und GDL einen neuen Weg weisen, um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fahrberufe in Gang zu setzen. Ganz nebenbei könnten Fahrberufe auch in anderen Branchen, in der Logistik und im Bus-ÖPNV attraktiver werden.