Mit Pressemitteilung vom 10.11.2022 informiert die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport über eine neue Beiratstätgkeit:
„Unter dem Vorsitz der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport kamen am Mittwoch 22 Mitglieder zur konstituierenden Sitzung des Beirats für Migration zusammen. Gemeinsam mit Innenstaatssekretär Torsten Akmann erörterte der Beirat in seiner ersten Sitzung, wie Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden können.
Der Beirat wird sich mit Grundsatzthemen aus der nationalen und internationalen Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie dem Verwaltungsvollzug befassen. Im Fokus stehen migrationspolitische Fragen sowie die Umsetzung des Migrationsrechts. Gerade aktuell setzt der Beirat sich mit Ereignissen wie dem Fluchtgeschehen auseinander. Es werden Fragen geklärt, wie Schutzsuchende schnell, unbürokratisch und sicher aufgenommen und integriert werden können.
Weiteres Ziel des Beirats ist es, den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu fördern.
Seine Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft, der Verwaltung und Wissenschaft zusammen. Der Beirat soll vierteljährlich tagen.“
Dazu sagte Senatorin Iris Spranger: „Eine vielfältige Gemeinschaft lebt von ihrer Kraft aufzunehmen und zu verbinden. Die Expertinnen und Experten des Beirats für Migration übernehmen eine entscheidende Funktion. Sie stützen mit ihrer Expertise Entscheidungsprozesse in migrationspolitischen sowie rechtlichen Fragestellungen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag für ein Zusammenwachsen, für Zusammenhalt und schaffen Perspektiven.“
Kommentar: „Wie kann eine vielfältige Gemeinschaft mit namenlosen Expertinnen und Experten entstehen, und einen Beitrag für ein Zusammenwachsen, für Zusammenhalt und Perspektiven schaffen?“
Von Michael Springer
Die Pressemeldung vom 10.11.2022 wirf viele Fragen und auch verfassunsgrechtliche Fragen auf, denn es sind weder Namen noch Fotos veröffentlicht. Um besser zu verstehen, wie dieser Beirat künftig arbeiten wird, wurden daher im Bürgerinteresse mehrere Presseanfragen gestellt:
Dazu folgende Presseanfragen:
- Der Beirat wird sich mit Grundsatzthemen aus der nationalen und internationalen
Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie dem Verwaltungsvollzug befassen. – Gehört
dazu auch die Thematik „Amtssprachen“ und „Mehrsprachigkeit“ in Medien & Presse? - Gibt es eine Personenliste?
- Gibt es eine Kontaktstelle für Bürger, über die der Beirat anzusprechen ist.
- Gibt es einen Presse-Ansprechpartner im Migrationsbeirat?
- Tagt der Migrationsbeirat öffentlich oder nichtöffentlich? Wird presseöffentlich berichtet?
- Wie werden die gewählten Volksvertreter in den BVVen und im Abgeordnetenhaus
informiert und eingebunden?
Die Beantwortung der Fragen wird presseöffentlich berichtet, sobald erste Antworten eingehen.
Fortsetzung des Beitrags folgt. Aktueller Stand: 11.11.2022 – 9:00 MEZ.
Update: Antwort zur Pressemachfrage: Beirat für Migration
Die Presseanfragen wurden noch am gleichen Tag, am 11.11.2022 von Pressesprecherin Sabine Beikler beantwortet.
Zur Frage 1 wurde auf den Koalitionsvertrag des Landes Berlin verwiesen, und auf die „aktuellen Ereignisse“ — darunter ist die aktuell sehr hohe Zuwanderung zu verstehen. — Die Mitglieder des Beirates können demnach Vorschläge zu den zu behandelnden Themen unterbreiten.
Zur Frage 2 wurden keine Personen genannt, sondern die im Beirat für Migration vertretenen ständigen Mitgliedern:
- Berliner Beauftragte für Integration und Migration
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Flüchtlingsrats Berlin e.V.
- Freie Universität Berlin
- Härtefallkommission des Landes Berlin
- Humboldt-Universität zu Berlin
- Landesamt für Einwanderung
- LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin
- Ombudsmann des Landesamtes für Einwanderung
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Die ständigen Mitglieder können wechselnde Vertreterinnen bzw. Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden.
Zur Frage 2 wurde darauf verwiesen, dass sich Bürger in migrationsrechtlichen und -politischen Themen, die dem Beirat zur Beratung vorgeschlagen werden, zum einen an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wenden und zum anderen an die im Beirat vertretenen Interessenvertretungen. Wie sich aus dem Koalitionsvertrag ergibt, soll der Beirat jedoch in erster Linie dem Austausch zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft dienen.
Zur Frage 4 wurde mitgeteilt: „Bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wurde eine Geschäftsstelle für den Beirat für Migration eingerichtet, die die Arbeit des Beirates begleitet und die Sitzungen vor- und nachbereitet. Presseanfragen zum Beirat sind weiterhin an die Pressestelle der Senatsverwaltung zu richten.“
Zur Frage 5 wurde mitgeteil: „Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zur Arbeit des Beirats wird ein jährlicher Bericht veröffentlicht.“
Zur Frage 6 wurde ausführlich geantwortet: „Wie in der Antwort zu Frage 1 angeführt, ist die wesentliche Aufgabe des Beirates für Migration, sich mit migrationsrechtlichen und -politischen Grundsatzthemen aus der nationalen und internationalen Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie dem Verwaltungsvollzug zu befassen. Mit Blick auf diese Aufgaben und dem Bestreben, den im Beirat stattfindenden Dialog auch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu begleiten, sind die ständigen Mitglieder des Beirates zusammengestellt worden. Der Beirat soll im Ergebnis Empfehlungen abgeben bzw. Stellung nehmen zu migrationspolitischen Fragen und zur Umsetzung des Migrationsrechts. Abhängig von diesen Empfehlungen kann auch das Abgeordnetenhaus beteiligt werden.“
Die Antworten klären die Aufgaben und die Rolle des Beirat für Migration auf. Auf eine Kommentierung wird hier an dieser Stelle verzichtet, weil sich hier grundsätzliche Fragen zur Transparenz und Kontrolle nicht öffentlich tagender Beiräte stellen, die in den Verantwortungsbereich des Parlaments gehören.
Stand: 13.11.2022 -11:00h
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