Donnerstag, 25. April 2024
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Bundespolizeipräsidium: „Anforderungen an Anwärter nicht gesenkt“

Bundespolizei

Das Bundespolizeipräsidium hat einer aktuellen Berichterstattung über abgesenkte Eignungsvoraussetzungen von Bewerbern widersprochen und notwendige Klarstellungen vorgenommen.

Einige Medien berichten heute über angeblich abgesenkte Einstellungsvoraussetzungen für den Dienst in der Bundespolizei. Hierbei werden auch die Begriffe „Bewerber“ (Personen, die sich dem Eignungsauswahlverfahren der Bundespolizei stellen) und „Anwärter“ (als Beamte auf Widerruf eingestellte Mitarbeiter, die zuvor das Eignungsauswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hatten) nicht immer hinreichend trennscharf unterschieden. Erst nachdem die Bewerber erfolgreich das Auswahlverfahren durchlaufen haben und alle weiteren erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, werden sie als Anwärter einer jeweiligen Laufbahn in den Vorbereitungsdienst der Bundespolizei eingestellt.

Hat die Bundespolizei in den letzten Jahren die Anforderungen an Anwärter abgesenkt?
Die Bundespolizei hat die Anforderungen an Anwärter ausdrücklich nicht abgesenkt. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zur Bundespolizei werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Ziel ist es, einen möglichst großen, aber auch geeigneten Bewerberkreis anzusprechen.

Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird im Auswahlverfahren im Einzelnen überprüft. Die Anforderungen an Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Polizeivollzugdienst bei der Bundespolizei wurden zuletzt wie folgt angepasst: Die generelle körperliche Mindest- und Maximalgröße für die Einstellung wurde abgeschafft. Die einzelnen Teile des Auswahlverfahrens bauen aufeinander auf und geben im Ergebnis des abschließenden, mündlichen Testverfahrens ein Bild über den Bewerber/einen Eindruck von der persönlichen beziehungsweise charakterlichen Eignung des Bewerbers.

Bezüglich der Sprachfertigkeiten von Bewerbern wurde die Fehlertoleranz im Diktat für das Auswahlverfahren mittlerer Dienst geringfügig angehoben und zum Beispiel das Wort „Chrysantheme“ herausgenommen, um einem größeren Bewerberkreis auch in den nachfolgenden Testbestandteilen die weitere Teilnahme zu ermöglichen.

Der Sporttest wurde wie nachfolgend dargestellt komplett überarbeitet: Zwei Elemente des Sporttests (Standweitsprung, Liegestütze) wurden durch einen Pendellauf ersetzt, da hier Bewegungsschnelligkeit, die Stütz- und Rumpfkraft sowie Konzentrations- und Koordinationsfähigkeiten ein zeitgemäßes Bild der physischen Leistungsfähigkeit, insbesondere von Bewerberinnen, darstellen. Der 12-Minuten-Lauf sowie der Koordinationstest sind weiterhin Bestandteil des sportlichen Testparts.

Wie viele Planstellen sind bei der Bundespolizei unbesetzt?
Zum Stand 1. Januar 2020 sind bei der Bundespolizei alle vorhandenen Stellen besetzt oder durch Anwärterinnen und Anwärter, die sich bereits in der Laufbahnausbildung befinden, gebunden. Es gibt also keine „unbesetzten“ Stellen. Im Gegenteil konnte die Bundespolizei im Einstellungsjahr 2019 auf rund 3.000 zu besetzende Stellen rund 35.000 Bewerber verzeichnen. Je mehr Bewerber, desto höher das Auswahlermessen der Behörde.

Wie groß ist der geplante Stellenaufwuchs 2020?
Der Bruttoaufwuchs der Bundespolizei für das Haushaltsjahr 2020 beträgt 2.150 Planstellen und Stellen.

Wie viele Beamtinnen und Beamte werden bis 2020 in den Ruhestand gehen?
Mit Stand 1. Januar 2020 treten im Jahr 2020 insgesamt 853 Beamtinnen und Beamte planmäßig in den Ruhestand ein.
(Anmerkung: Ruhestandsbedingte Abgänge werden ohnehin auf der Grundlage der bereits vorhandenen Planstellen durch Neueinstellungen kompensiert. Der von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vorgesehene Aufwuchs an Stellen/Personal ist zusätzlich, also ein echter Aufwuchs.)

Wie groß ist die Zahl der Anwärter, die 2020 noch in der Ausbildung sind?
Zum Stichtag 1. Januar 2020 befinden sich bei der Bundespolizei 7.420 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahnausbildung.

Pressemitteilung Bundespolizei | 20.01.2020

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