Samstag, 14. Dezember 2024
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Das Lobbyregister kommt

Lobbyregister

Nach intensiven Ringen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD endlich auf ein Lobbyregister geeinigt. Künftig sollt es die Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit bei Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten.

Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Damit schaffe die große Koalition „deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben“, hieß es aus der Unionsfraktion.

In den Bundesministerien sollten künftig alle Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register erforderlich machen.

Der sogenannte „legislative Fußabdruck“ ist in der geplanten Funktion nicht in der Einigung enthalten. Hier hat sich die Unionsfraktion gegenüber dem Koalitionspartner SPD durchgesetzt.

Roman Ebener von abgeordnetenwatch.de zeigte sich enttäuscht: er sprach von einem „mehr als enttäuschenden Kompromiss“. Offenbar soll das Thema noch vor der Wahl aus der Welt geschafft werden. Ebener: „So werden wir schon beim nächsten Lobbyskandal die gleichen Debatten führen.“

Timo Lange von LobbyControl kommentierte:

„Seit 15 Jahren trommeln wir für ein verpflichtendes Lobbyregister. Wir freuen uns, dass die Koalition sich nun in wesentlichen Punkten einigen konnte, nachdem die Verhandlungen mehrmals kurz vor dem Scheitern standen. Mit dem Lobbyregister ist ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz im Lobbyismus gemacht, auch wenn es sich um einen Kompromiss handelt und wir uns deutlich mehr gewünscht hätten. So sollte Lobbyarbeit gegenüber Ministerien insgesamt registrierungspflichtig sein, das heißt auch gegenüber der Fachebene in den Referaten. Außerdem sollten Lobbyisten genauere Angaben machen müssen, worauf die Lobbyarbeit zielt. Auch die weiträumigen Ausnahmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen sehen wir kritisch. Eine genaue Bewertung des Kompromisses ist erst möglich, wenn weitere Details bekannt sind, einige Punkte sind nach unseren Informationen noch offen.

Sehr bedauerlich ist, dass der exekutive Fußabdruck nun wohl auf die lange Bank geschoben wird. Er darf damit aber nicht vom Tisch fallen, denn er ist notwendig, um den Gesetzgebungsprozess für alle Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen und auch beim Lobbyregister auf eine möglichst gute Umsetzung drängen.“

Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.