Systeme mit selbstlernender künstlicher Intelligenz entfalten zur Zeit einen regelrechten „Hype,“ der sich nicht nur auf Kenntnissen, Praxis und Erfahrungen aufbaut, sondern sich auch auf massenhafte, viral verbreitete Zukunftserwartungen, Traumbilder und Fiktionen gründet. Große und strategische Irrtümer und selbstzerstörerische zivilisatorische Miasmen sind nicht mehr ausgeschlossen!
KI-Texte, KI-Chatbots, Gemälde, realistische DeepFakes, KI-Videos und Filme, Apps und Programme — kein Bereich humaner Kreativität scheint noch auf menschliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Künste angewiesen zu sein. — Die KI-Begeisterung ist scheinbar grenzenlos.
Der Hype reißt alle digitalen Hürden und Konventionen ein. Vor allem tradierte Konventionen und analog-schriftsprachliche Regeln wie etwa Menschen- und Bürgerrechte, Fairnessregeln und Konventionen für das sinnhafte Zusammenleben, werden vom denkenden Individuum abgelöst und sogar digital eingeebnet.
Der Hype macht auch nicht vor Berlin und seiner OpenData-Strategie halt — und gefährdet letztlich sogar die Basis unseres europäisch geprägten Kultur- und Wirtschaftsmodells. — Wie das funktioniert, ist jedoch nur sehr schwer verständlich zu machen. Denn die wesentlichen Prozesse sind für Menschen unsichtbar, und können nur als „Effekte“ und „lesbare Allgemeine Geschäftsbedingungen“ beobachtet werden! — Dann ist es aber schon zu spät!
Werden „Digitale Souveränität & Bürgerrechte“ unsichtbar?
„Unter Digitaler Souveränität werden im politischen Diskurs Möglichkeiten zur selbstbestimmten Nutzung und Gestaltung von Informationstechnik durch Gesellschaften, Staaten, Unternehmen und Individuen diskutiert. Dies umfasst sowohl die digitale Kompetenz als Sachkenntnis als auch die Kompetenz im Sinne von Befugnis, Tätigkeiten auch eigenständig ausüben zu dürfen,“ schreibt Wikipedia.
In der im Oktober 2013 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums des Innern zum Thema „Zukunftspfade – Digitales Deutschland 2020“ wird konstatiert, dass das Schaffen von digitaler Souveränität in der Gesellschaft zwar von Schulen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen vorangetrieben und unterstützt werden müsse, in erster Linie aber jeder Einzelne individuell für den Aufbau seiner eigenen digitalen Souveränität verantwortlich sei.
Wie aber soll der Einzelne das tun, wenn immer mehr unsichtbare Instanzen und Technologien, Algorithmen und „selbstlernende Systeme“ an Lebensplanung, Einkommen und Erwerbsgrundlagen „zerren“?
Die Entwicklung der Informationstechnik und Mediensysteme konzentriert sich auf immer größere und vor allem international und transnational vernetzte Plattformen, die ihre innovativen Geschäftsmodelle in die „Cloud“ und in „Data-Center“ auslagern. Es sind schon seit langen Jahren „uneinsehbare und unübersehbare“ Systeme, die auf das „ohnmächtige“ Individum einwirken.
Neuerdings sind dies auch „Big-Data-Cloud-Systeme mit generativer, selbstlernender Intelligenz,“ die auch KI-Systeme oder „AI-Systeme“ genannt werden.
Diese Systeme können jedoch nur frei arbeiten, wenn sie mit Daten versorgt werden! — Daten sind Texte, Bilder, Videos, Videokonferenz-Streams, Standortdaten, Metadaten, Links und vor allem auch Töne, Stimmen und Filme, die sich zu „digitalen Zwillingen“ und „Deep-Fakes“ aggregieren lassen. Nach dem chinesischen Stand der Technik können bereits binnen 5 Stunden „sprechende digitale Zwillinge“ aus kurzen Videosequenzen generiert werden. Videosequenzen und Filme werden damit „nacheditierbar.“
In Hollywood streiken deshalb schon seit Wochen die Drehbuchautoren, die ihren Lebenserwerwerb in echter Gefahr sehen.
Um Digitale Souveränität zu wahren, und etwas „eigenständig ausüben“ zu können bedarf es elementarer Voraussetzungen. Mit „First Principle-Thinking“ wird klar: nur was sichtbar, wahrnehmbar und kontrolliert und aktiv bedienbar ist, ermöglicht „eigenständiges Ausüben.“
„Mensch-AI-Kollaboration und Interaktion“ wird daher in geeigneter Form nützlich und sinnvoll, und womöglich sogar unverzichtbar!
Eine Digitalisierungs-Agenda, die aber immer mehr abstrakte, unsichtbare und nicht wahrnehmbare Instanzen und Technologien einführt, führt in individuelle, soziale und wirtschaftliche Dystopien und Katastrophen. Millionen Arbeitsplätze sind inzwischen ersetzbar. Wer trägt die Folgen und Folgekosten?
Datenschutz: Schutz vor Datenauswertung und Datenaggregation?
Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für den EU-US-Datenschutzrahmen (Privacy-Shield 2.0) angenommen, der zuvor von US-Präsident Joe Biden und der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht worden war.
Auf der Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten ungehindert aus der EU an Unternehmen in den Vereinigten Staaten fließen, die sich an dem Datenschutzrahmen beteiligen.
Das Trans-Atlantic Data Privacy Framework erlaubt und regelt, praktisch alle Daten, die zwischen USA und Europa ausgetauscht werden, für Big-Data-Cloud-Systeme und „AI-Systeme“ nutzbar, auswertbar, verarbeitbar und aggregierbar zu machen.
Mit der Einbindung von OpenAI-Systemen in die Suchmaschine Bing und in verbreitete Office-Produkte von MICROSOFT, wird zudem ein weiterer sehr persönlicher Pfad des Datenverkehrs geschaffen:
- über das individuelle Microsoft-Konto werden individuelle „Erlaubnisse“ und „Rechtsverzichte“ und „Datenübertragungen“ für Nutzer des Betriebssystem WINDOWS 11 (und nachfolgende) geregelt.
- Der neue Co-Pilot liefert zudem Interaktionsdaten und AI-Datenausgaben zu Office-Programmen, und erlaubt MICROSOFT tiefe Einblicke in das Arbeiten, Handeln und Denken der Nutzer.
- Alle auf „vermeintlicher Digitaler Souveränität“ beruhenden „eigenständig ausgeübten“ Handlungen am Personalcomputer, Notebook, Tablet und Smartphone für BigData- und OpenAI-Zwecke können so ausgelesen, gesichtet und verarbeitet werden.
- alle nach dem EU-US-Datenschutzrahmen erlangten Daten können in den Microsoft Data-Centern mit den Daten aus den individuellen Microsoft-Konten abgeglichen und personengenau korreliert werden. Das ermöglicht auch die nachträgliche Herstellung umfassender Metadaten- und Personenprofile — bis hin zu „digitalen Zwillingen“ und menschlichen Avataren.
Wer schützt bei Microsoft künftig diese Individualdaten, ePrivacy-Daten, Sozialdaten und vor allem Ideen und Schöpfungsrechte und auf Urheberschaft gegründete kreative Erwerbsmodelle? — Ist hier ein Entwicklungspfad in Gang gekommen, der alle staatlichen Schutzmechanismen, Regulierungen und Menschenrechte einfach „tunneln“ kann? — Sind individuelle und staatliche Digitale Souveränität inzwischen unwiderruflich geschädigt, dekonstruiert und bei MICROSOFT in Data-Centern „aufgehoben“?
Dr. Oliver Grün, Gründer, Mehrheitsgesellschafter und Vorstand der GRÜN Software Group GmbH sowie Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und Präsident des IT-Mittelstand-Europaverbandes European DIGITAL SME Alliance warnte vor Wochen eindringlich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung:
„Mit der aktuellen Digitalpolitik droht Deutschland zu einem reinen Anwender der Digitalisierung zu werden, statt sie selbst zu gestalten.“— „Doch um digital souverän zu werden, müssen wir die Digitalisierung selbst gestalten.“
Die Wertschöpfung der Zukunft werde zu einem überwältigenden Teil im digitalen Raum stattfinden. Gelinge es Deutschland und Europa nicht, an dieser Stelle global wettbewerbsfähig zu bleiben, werde man das eigene Wohlstandsniveau zwangsläufig und absehbar verlieren. „Die digitale Souveränität, also unsere Fähigkeit, die digitale Transformation selbstbestimmt zu gestalten, darf deshalb unter keinen Umständen verloren gehen“, verlangt der Verband und fordert ein Einschreiten der Politik.
Die Künstlich-Intelligente Frage #2 zu Berlins OpenData-Politik
Die Berliner Open Data Informationsstelle (ODIS) wirbt mit dem positiv verstandenen Claim: „Open Data für ein offenes Berlin — Sie haben die Daten. Wir haben die Antworten.“ — Was inzwischen große Bedenken auslösen muss. Denn die Digitalisierung Berlins und seiner öffentlichen Verwaltung und das eGovernment werden zum größten Teil auf Computern und Serversystemen von MICROSOFT ausgeführt. Dazu sind auch tausende Nutzerkonten für WINDOWS-Systeme, Office 365 und den Browser Edge notwendig. Mit dem Umstieg auf den Co-Piloten und damit verbundene OpenAI-Systeme werden praktisch auch tausende Nutzerkonten öffentlich beamteter und angestellter Verwaltungsmitarbeiter „vereinnahmt“.
Richtiger muss der neue ODIS -Claim im Zeitalter von ChatGPT und OpenAI-Systemen jedoch lauten:
„Open Data für ein offenes Berlin — Sie haben die Daten. MICROSOFT und „Wir“ haben die Daten. Sie haben künftig KI zu befragen und „Sie und „Wir“ bekommen Antworten – wenn MICROSOFT die Systeme und Antworten liefern darf — und dabei alle OPEN DATA als Trainingsmaterial nutzen kann.“
Die Künstlich-Intelligente Frage #2 lautet daher:
Werden Berlin und seine digitale Stadtgesellschaft, all die Bürgerinnen und Bürger mit all ihren veröffentlichten OPEN DATA und offen veröffentlichten Daten zum „stillen und konkludenten AI-Trainingslabor“ mit zehntausenden „Digital-Trainern?“ — Stellen sie alle diese Daten konkludent, ohne Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelte und ohne über AGB´s hinausgehende Ansprüche Lebensdaten und Arbeitsdaten bereit?
— Scheitert damit die Berliner OpenData-Strategie, weil man im großen volkswirtschaftlichen Umfang unentgeltlich Leistungen, Urheber- und Erwerbsansprüche und Lebenserwerbsgrundlagen ohne messbare finanzielle Gegenleistung übermittelt und auslesen lässt, und dafür sogar noch Lizenzabgaben leistet? —
— Müssen Digitalaufwand, Lebenserwerb und messbare Leistungsdaten aller Bürger auf neue Weise in der wirtschaftlichen Leistungsbilanz und im wirtschaftlichen Leistungstausch und bei Sozialabgaben erfasst und wirtschaftlich bemessen werden? —
— Kurz: was muss MICROSOFT zahlen, damit die Nutzer ihre Daten freiwillig als Trainingsdaten zur Verfügung stellen und alltäglich ergänzen? — Und was müssen EU-Politik und Berlin-Politik tun, damit ihre Bürger nicht übergriffig oder konkludent als „digitale Trainingssklaven“ zum Abschluß von MICROSOFT-Nutzerkonten genötigt werden? —
Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Offene Redaktionelle Gesellschaft! — Zwei grundlegende „First-Thinking-Principles“, mit denen der Ansturm der offenen KI-Systeme in ethische und rechtliche verantwortliche Bahnen gelenkt werden kann! Gastbeiträge und Anworten auf Fragen sind möglich!
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