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Digitalisierung kommunal: 5 „lessons learned“ aus dem Onlinezugangsgesetz

dataport AöR

Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben gemeinsam mit dem IT-Dienstleister Dataport einen entscheidenden Beitrag für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geschaffen. Dataport ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, mit über 4.000 Mitarbeitenden, die mit einer gemeinsamen im Online-Service-Infrastruktur im Verbund kooperieren, dem sogenannten OSI-Verbund.
Auf der Online-Service-Infrastruktur (OSI) steht inzwischen eine Vielzahl von Online-Diensten bereit. Im Bundesvergleich liegen die sehr hohen Nutzungswerte sind ein Indikator für den Erfolg der Dienste. Auch die hohe Anzahl von Nutzerkonten belegt diesen Erfolg. Die Umsetzung der Einer-für-Alle-Dienste (EfA) verläuft ebenso erfolgreich.
Die fünf Bundesländer führen bei der Digitalsierung, weil sie auf gemeinsame Standards und Dienste setzen, die hohen Zahlen der Nutzerkonten und sehr hohen Nutzungswerte sind Indikatoren für den Erfolg der Dienste. Die Umsetzung der Einer-für-Alle-Dienste (EfA) verläuft ebenso erfolgreich.

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Grundlagen geschaffen, die große Chancen für die moderne Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung eröffnen. Bund, Länder, Kommunen und auch Dataport als öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister haben Erfahrungen gesammelt, die künftig beim Vorantreiben der Verwaltungsdigitalisierung wertvolle Impulse für Gesetzgebung und Umsetzung geben. Inzwischen können 5 Lehren aus den erreichten Fortschritten abgeleitet werden:

1. Neues Geschäftsmodell der Verwaltung entwickeln

Das OZG hat gezeigt, dass die Fokussierung auf eine bestimmte Zahl von Online-Leistungen nicht zielführend ist, weil sie davon ablenkt, dass Leistungen digital ganz anders erbracht werden könnten. Statt bestehendes Verwaltungshandeln eins-zu-eins ins Digitale zu übertragen, ist ein neues Vorgehen notwendig: Ein Beispiel dafür, wie ein kompletter Verwaltungsprozess bis in die dahinterliegenden Fachverfahren neu aufgesetzt wurde, ist das mit Dataport in Bremen umgesetzte Pilotprojekt ELFE (Einfach Leistungen für Eltern). Der Online-Dienst zum Beantragen von Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld wurde komplett neugestaltet und funktioniert nun ohne Behördengang und komplizierte Anträge mit sechs Klicks über eine App.

2. Digitalisierung als Gewinn verstehen

Digitale Angebote, die möglichst vollautomatisiert und schnell ablaufen, bieten Effizienzgewinne auch für die Verwaltung selbst. Fachkräfte sind eine kostbare Ressource auch in der Verwaltung und sie wird immer kostbarer. Statt also Fachkräfte mit Routineaufgaben zu beschäftigen, machen entsprechend konzipierte digitale Dienste Verwaltung effizienter: Motivation genug, veränderte und angepasste Verfahrensabläufe und Prozessschritte zu entwickeln.

3. Auf digitale Kommunikation setzen

Analoge und digitale Kommunikationsstrukturen dauerhaft parallel vorzuhalten ist teuer und bringt die Digitalisierung nicht voran – auch das eine Lehre aus dem OZG. Elektronische Identitäten sind vorhanden, daher sollte die digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und dem Staat zur Pflicht werden. In Dänemark etwa ist dies schon so: Hier zeigt sich, dass auch ältere und digital wenig affine Personen diesen Kanal akzeptieren, wenn sie die kommunalen Bürgerämter bei Fragen kontaktieren können.

4. Registermodernisierung schneller vorantreiben

Once-Only-Prinzip heißt die Vision, nach der Verwaltungen künftig untereinander auf bereits vorhandene Daten zugreifen können, so dass Nutzende nicht bei jedem Antrag ihre Daten neu eingeben müssen – worauf auch das OZG abzielt. Voraussetzung dafür sind moderne Register, also elektronisch geführte Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, die vernetzt und effizient strukturiert sind. Die Registermodernisierung ist in Arbeit, benötigt aber zügig mehr Aufmerksamkeit und mehr Ressourcen.

5. Veränderung wagen

Teile des OZG wurden durch fehlende Spielräume in bestehenden rechtlichen Rahmen ausgebremst. So verhindern etwa Schriftformerfordernisse das Umsetzen des oben beschriebenen Once-Only-Prinzips. Eine gesetzlich verankerte Generalklausel zum Erweitern der Spielräume und zum Ermöglichen elektronischer Abwicklung würde helfen – und dafür sorgen, dass nicht jedes Fachgesetz einzeln überprüft werden muss. Darüber hinaus sollte schon in der Gesetzgebung die Digitaltauglichkeit von Vorschriften berücksichtigt werden, und zwar mit mehr Tempo und Expertise als bisher.

Kurzporträt dataport.kommunal — auch ein Partner für Berlin?

Dataport.kommunal begleitet Städte, Regionen und Kommunen in allen Digitalisierungsvorhaben und unterstützt seine Kunden dabei, die Attraktivität und Wirtschaftskraft für Menschen und Unternehmen vor Ort zu steigern. Dafür arbeitet der IT-Dienstleister für die kommunale öffentliche Hand mit Anbietern aus der Region zusammen, fördert kommunale IT-Kooperationen und kombiniert das notwendige Fachwissen mit kommunaler Verwaltungskompetenz.
Dataport achtet als Anstalt öffentlichen Rechts zugleich auf die Digitale Daseinsvorsorge der Bürger und die Digitale Souveränität der Verwaltung und hält eine Vielzahl von erprobten kommunalen Lösungen bereit.
Mit hohen Sicherheitsstandards, klaren Datenschutzvorgaben und vorausschauender Unternehmenspolitik wird auch für die wichtige Ressource „Vertrauen“ in Technik geschaffen, damit Bürger*innen und Unternehmen der Verwaltung ihre Daten auch „anvertrauen“ können.

Weitere Informationen:

www.dataport.de | www.dataport-kommunal.de


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