Freitag, 19. April 2024
Home > Aktuell > „Europa-Recht first! Die Digitalsteuer ist Unsinn!“

„Europa-Recht first! Die Digitalsteuer ist Unsinn!“

Euro digital

Von Michael Springer

Die sogenannte „Digitalsteuer“ ist als politische Idee aktuell wieder in aller Munde! Eine vermeintliche Ursache wird beklagt: „Die Markt-Dominanz großer hyperskalierender Internetplattformen wie Google, Amazon und Facebook.“
Die CSU fordert aktuell: „Die Zeit ist deshalb reif für die Google- und Amazon-Steuer.“ Auch der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck tritt für die Digitalsteuer ein. Der SPD-Finanzminister Olaf Scholz spricht sich allerdings gegen eine nationale Digitalsteuer aus, und will eine europäische Lösung.

DIE LINKE fordert dagegen eine Quellenbesteuerung und eine stärkere Besteuerung am Ort der Umsätze. Die FDP verweist auf eine OECD-weite Steuerregulierung der Internetkonzerne, die aber vermutlich erst weit in der Zukunft realisierbar ist.

Dies geschieht zu einer Zeit, in der weltweit regulierungspolitisch in Internet-Geschäftsmodelle eingegriffen wird, ohne über schlüssige nationale, internationale und globale Gesamtkonzepte zu verfügen.

Gleichzeitig erlauben heute Datenschutz und browserbasierte Software-Innovationen eine immer kosteneffizientere Teilnahme am lokalen, nationalen und internationalen Marktgeschehen. Startups, Künstler und KMU können mit überschaubaren Aufwand in den Weltmarkt vorstoßen, wenn sie die großen GAFA-Plattformen nutzen.

Dies ist möglich, weil es große hyperskalierte Plattformökonomien gibt, die Transaktionskosten des internationalen Marktes für alle großen und kleinen marktteilnehmenden Akteure immer mehr senken!

Einzelpersonen, Künstler, Kleinverlage, Großunternehmen und weltumspannende Konzerne und Weltmarken nutzen die durch Innovation und Transaktionskostensenkung gewonnenen Vorteile der großen Plattformökonomien.

Dies bringt Wohlstandsgewinne auch in entlegenen Weltgegenden hervor, und ermöglich auch Kleinunternehmen, eine weltweite Lieferlogistik in Gang zu setzen!

Die Plattformökonomien von Amazon, Google und Facebook unterscheiden sich jedoch volkswirtschaftlich ganz grundlegend und dominieren jeweils auch ganz unterschiedliche Marktfelder:

Amazon:
Materielle Gütermärkte, digitale Produktwerbung, Cloud-Services, Logistik und E-Commerce. Marktplattform für zehntausende KMU.

Facebook
Soziale Netzwerke, Messenger, Daten-Ökonomien, BigData, Targeting und Metadaten. Individuelle und kommerzielle kollaborative 3-Wege-Kommunikation.

Google:
Immaterielle Suchmaschinen-Werbemärkte, programmiertes Marketing und personalisierte Werbung, dazu Video und Kartendienste, sowie Browser und Android-Betriebssystem. Digitale Infrastruktur für Stadt und Land.

Eine Besteuerung mit einer wie auch immer gearteten „Digitalsteuer“ ist derzeit nur „politisch und wirtschaftspolitisch“ motiviert, um dient allein dazu den Staat finanziell mit neuen „Reparaturaufgaben“ betrauen zu können. Eine notwendige System-Reform der Digitalmärkte wird damit nicht bewirkt.

Die französische Steuer von drei Prozent (rückwirkend vom 1. Januar 2019) soll zuerst 400 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen einbringen, später 650 Millionen Euro. In Österreich kann man besichtigen, wie Google reagiert: auf die Erhebung von 5%-Digitalsteuer folgt die Erhöhung der Gebühren für Werbeanzeigen. Werbung wird damit auch für kleine Marktakteure verteuert. Die Steuer wird auf die Google-Kunden abgewälzt.
Die pauschale, undifferenzierte Digitalsteuer ist offenkundig keine sinnvolle Idee, denn sie trifft erneu die kleinen Marktakteure!

Jeff Bezos, Marc Zuckerberg und Sundar Pichai sind unschuldig!

Steuern sollten nur auf Basis kenntnisreicher volkswirtschaftlicher und digitalwirtschaftlicher Expertise erhoben werden! Die älteste geeignete Analysemethode dafür heisst „Folge dem Geld!“

Wer zahlt beim Amazon, Facebook und Google soviel Geld ein, dass daraus marktbeherrschende Plattformen heranwachsen? Woher stammt das Geld? Stammt es aus dem volkswirtschaftlichen Kreislauf? Oder aus spekulativen Risikokapital, mit dem eigene Marktdominanzen in Teilmärkten „erkauft“ werden?
Ein großer Teil der Einnahmen von Amazon, Facebook und Google stammt von Internet-Startups und Internetunternehmen, die Anwendungen vom Amazon, Facebook und Google für das eigene marketing-getriebene Wachstum nutzen, das immer zu Lasten lokaler Marktteilnehmer erzielt wird.

Die Weltmarke Coca-Cola plant etwa in diesem Frühjahr, ihren geplanten 24 Mrd. Dollar Welt-Werbeetat nach einem großen Agentur-Pitch zu vergeben. Wieviel Geld aus diesem Mega-Etat wird künftig an Amazon, Facebook und Google fließen?

Was können Jeff Bezos, Marc Zuckerberg und Sundar Pichai dafür, wenn eine Agentur mit hoher Internetkompetenz den Coca-Cola-Etat gewinnt, und einen Löwenanteil von 24 Mrd. Dollar zentral bei Amazon, Facebook und Google schaltet?

Jeff Bezos, Marc Zuckerberg und Sundar Pichai sind die Nutznießer einer von ihnen in Gang gesetzten hyperscalierten Internetökonomie! Die Schuld für Verdrängungseffekte und unfairen Wettbewerb trifft jedoch die Auftraggeber der Plattform-Werbebudgets!
Diese Auftraggeber nehmen es offenbar auch nicht so ganz genau, denn weltweit wird jährlich auch ein Volumen von 30 Milliarden Dollar Geld für betrügerische Online-Werbung (Ad-Fraud) finanziert!

Versäumnisse der EU-Wettbewerbspolitik bedrohen Europas Zukunft

Haben die EU-Digitalpolitiker etwas übersehen? Gibt es etwa Versäumnisse und regulierungspolitische Sünden, die durch Politik und Wirtschaftspolitik selbst verursacht werden? Hätte nicht längst die EU-Wettbewerbspolitik tätig werden müssen? Fehlt ein Innovationssprung in der Wirtschafts- und Ordnungspolitik?

Die Römischen Verträge und der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ haben eine Wettbewerbsordnung der Europäischen Union entfaltet, die heute durch digitale Innovationen, globale Vernetzung und freie unternehmerische Entscheidungen einfach überbrückt und ausgeschaltet werden kann.

Im Artikel 101 und 102 des 26.10.2012 in EU-Amtsblatt veröffentlichten Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( Nr. C 326 vom 26/10/2012 S. 0001 – 0390) ist das Instrumentarium zum Handeln beschrieben:

„(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, insbesondere … .“ — Es folgen die Artikel 103, 104, 105 und 106, die klare Regeln für das „European Economic Model“ aufstellen, die allerdings bisher von der EU-Kommission noch nicht mit vernünftigen Regulierungen ausgefüllt wurden!

Längst ist heute klar, dass die marktbeherrschende Stellung von Amazon, Facebook und Google Ergebnis von technischen und verhaltensbasierten Regeln sind, die „aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen“ entsprechen, und oligopole Strukturen gegenseitig stützen. Tausende Seiten AGB´s der GAFA-Konzerne sind Aufforderungen zum Rechtsverzicht und zur Beschränkung von Datenschutz und freien Wettbewerb.

Wenn nun für die Innenstädte systemrelevanter stationärer Handel und für die Demokratie systemrelevante Lokalzeitungen durch Praktiken und Professionen gänzlich aus dem Markt gedrängt werden, müssen zuerst die ursächlichen Verteilungswirkungen ins Visier genommen werden!

Will man das „European Economic Model“ für die Zukunft sichern, wird auch eine systematische und sorgfältig konzipierte digitale Wirtschafts- und Steuerpolitik benötigt, die im 21. Jahrhundert zuerst fairen Wettbewerb sichert, bevor mit neuen Steuern erneute Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst werden.

Steuersystematik und innergemeinschaftlicher Erwerb

Beruht das französische Modell der Digitalsteuer überhaupt auf einer vernünftigen Steuersystematik, oder ist es Wirtschaftsprotektionismus?

Gezahlt werden sollen 3% auf lokale Anzeigenumsätze. — Rund 30 Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 25 Millionen Euro in Frankreich und mindestens 750 Millionen Euro weltweit, sollen die Steuer zahlen. Das bedeutet auch: die Gleichheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung wird aufgegeben.
Zudem: die Tech-Giganten haben auch ihren steuerrechtlichen Hauptsitz im Ausland – und mindern ihre Abgabenlast über ein Geflecht von Lizenzen und Tochterunternehmen in Steueroasen.

Schon bei der Erhebung der Steuer ist wird klar, dass die Steuer auf die Nutzer umgelegt wird: Amazon hat die Gebühren für den Marketplace bereits angepasst, und Google hat auch entsprechend reagiert. Die negativen Folgen für Wettbewerb und Verteilungswirkungen werden durch die Digital-Steuer sogar noch verstärkt.

Die Besteuerung der hyperskalierten Internet-Plattformen ist nur sinnvoll zu regulieren, wenn die Struktur des digitalen Marktwettbewerbs verstanden und die Besonderheiten der Plattformökonomien als Ansatzpunkt genutzt werden.

Bei den GAFA-Plattformen handelt es sich auch um besondere Plattform- und Transaktionsökonomien:

a) es liegt im strengen Sinne kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor;
b) geschaltete Anzeigen auf Servern in Drittstaaten sind digitaler Export;
c) auf Endgeräten ausgespielte Anzeigen werden digital reimportiert;
d) personalisierte Smartphone-Werbung folgt Personen international;
e) Anzeigen werden in der Regel von Mittler-Agenturen geschaltet, die
oft selbst einen Auslandssitz in beliebigenen Staaten haben.

Die Idee, diese Plattform-Konzerne als digitale Betriebsstätten zu betrachten, führt sogar zu einer weiteren Stärkung der großen Plattformen, denn sie können ihre Transaktionsökonomien beliebig umgestalten, und kleine steuerliche Regulierungen immer zurück in den Markt spiegeln.

Steuerliche Regulierungen mit „ 3-5%-igen Digitalsteuern,“ die auf eine Gewinnabschöpfung abheben, entfalten praktisch keine wünschbaren Lenkungseffekte.
Im Vergleich zu den rieseigen Volumen von Umsatzsteuer-Erstattungen erzielen die Plattform-Konzerne sogar so etwas die „Windfall-Subventionen.“ Der Grund ist die Eigenheit des Leistungstausches der digitalen Transaktionsökonomien:

  • digitalen nicht physischen Leistungen stehen
  • kostenlose Datenauflieferungen und Daten gegenüber.

Die Europäische Union macht damit seit langer Zeit ein schlechtes Geschäft!

Transaktionsökonomische Steuerung und fairer Wettbewerb

Die Ziele einer digitalen Regulierungs- und Steuerpolitik zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und zu Stärkung des „European Economic Model“ müssen mit überschaubaren Mitteln und mit komplexer Wirkung angestrebt werden. Zielrahmen ist eine digitale-soziale Marktwirtschaft.

Um Verdrängungseffekte zu mindern und fairen Wettbewerb zu stärken, muss der innergemeinschaftliche Erwerb in der EU gestärkt werden. Die bessere Lösungsstrategie besteht in einer transaktionsökonomischen Steuerung:

„Die Regeln zur Vorsteuer-Erstattung für geschaltete Werbemaßnahmen bei den GAFA-Plattformen müssen im Sinne der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an Bedingungen geknüpft werden!“

Zuerst sind Regeln für die Vorsteuer-Abzugsfähgkeit auf dem Verordnungsweg an die faire wettbewerbliche Vergabe der Werbebudgets und an eine faire Vergabe der Anzeigenbudgets an lokale und innergemeinschaftliche systemrelevante Werbemittler zu knüpfen!
Große Werbe-Budgets von börsennotierten Konzernen für digitale Werbung sollten zudem an „Public-Social-Responsibility-Kriterien“ geknüpft werden, um das Zeitungs- und Redaktions-Sterben zu beenden!.

Die Auftraggeber der Werbemaßnahmen bekommen damit zugleich starke Preissignale, die Werbebudgets stärker am innergemeinschaftlichen Erwerb und an fairen Wettbewerbsregeln zu orientieren.

So können auch die Hauptursachen der Pressekrise beseitigt werden. Die GAFA-Konzerne erhalten Anreize für innergemeinschaftliche Investitionen.

Das „European Economic Model“ wird gesamtwirtschaftlich gestärkt – und die großen börsennotierten Konzerne können ihre Marketing-Budgets auch besser zur Armutsbekämpfung und für die Ziele der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung einsetzen, die „vorsteuerabzugsfähig“ gestaltbar sind!

ms