Samstag, 14. Dezember 2024
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Grundsteuer-Hebesatz wird von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent deutlich gesenkt

Grundsteuer-Reform

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat einen guten Job gemacht: „Als erstes Bundesland ist es uns in Berlin gelungen, bis zum heutigen Tag fast alle Grundsteuerwertbescheide zu erteilen. Auf dieser Grundlage haben wir die Veränderungen der Grundsteuerbelastung genau analysiert und berechnet. Die Zahlen zeigen: Es besteht Handlungsbedarf. Wir haben versprochen, dass Berlin sich durch die Reform der Grundsteuer nicht bereichern wird. Das Wohnen soll im Durchschnitt nicht stärker belastet werden als zuvor. Deshalb schlage ich unter anderem vor, den Hebesatz nahezu zu halbieren.“

Finanzsenator Stefan Evers hatte bereit am 21.2.2024 die Eckpunkte mit den konkreten Zahlen vorgestellt.

Das entsprechende Gesetz hat das Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2024 mit der Mehrheit von CDU und SPD beschlossen. Vor allem wird damit der sogenannte Hebesatz ab 2025 deutlich von 810 auf 470 Prozent gesenkt.

Die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke wird auch verändert. So soll sich eine höhere Belastung im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken vermeiden lassen. Dem neuen Gesetz zufolge beträgt sie für Wohngrundstücke ab Anfang kommenden Jahres 0,31 Promille, für andere Grundstücke dagegen 0,45 Promille.

Die Prämisse für die Reform in Berlin war dabei: „Wohnen dürfe nicht teurer werden.“

Es gibt dazu auch eine Härtefallregelung für Einzelfälle.