Sonntag, 13. Oktober 2024
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Kindergrundsicherung – intergenerativ nachhaltig!

Neuer Feiertag für Kinder und Familien

Von Michael Springer

Der Streit um die Kindergrundsicherung in der Ampelkoalition dreht sich nicht nur um politische Fragen und Lobby-Interessen. — Es geht in Wahrheit um langfristige zivilisatorische Systemfragen!

Ist die Gesellschaft bereit, Kindern Ausgangschancen für gute Bildung, gute Bildung und Ausbildung und auch später adäquate Aussichten auf Lebenserwerb zu ermöglichen?
Ist auch die Lebenserwartungsperspektive mit bedacht, die vom Kinderzimmer bis zur ersten Wohnung nach der 1. Ausbildung reicht? — Werden auch intergenerative Transfers und Absicherungen mit bedacht, wenn etwa Großeltern einen Familienbesitz verfügen, und unterstützend wirken?

Ist die Politik auch gewillt, bei insgesamt knappen finanziellen Ressourcen nicht nur monetär, sondern auch kreativ, synergetisch und intergenerativ zu denken? — Ein großer Wurf wie zu Bismarcks Zeiten muss auf den Weg gebracht werden!

Eine Regierungskoalition, die das nicht kann, sollte sich selbst auflösen! – Parteien, die diese Fragen seit rund 70 Jahren ignorieren, und eine inter-generationenverträgliche Wirtschafts- und Sozialpolitik verabsäumen, gehören auf den Müllhaufen der Geschichte!

Eine tiefe Staatsreform wird notwendig, weil in Deutschland immer noch in Kategorien kameralistischer Haushaltsplanung geplant und gedacht wird, die immer mehr staatliche Maßnahmen, Regelwerke und Bindungen und Agenturen hervorbringen. — Vor allem werden Arbeitsteilungen vermehrt, Lasten umverteilt und hoher Aufwand erzeugt, dazu ein Experten- und Fachkräftemangel. – Soziale, finanzielle und technologische Synergien werden nicht nutzbar gemacht!

Vor allem das Versagen in der Digitalisierung UND das strategische Politikversagen sorgen inzwischen für gewaltige Summen und Ressourcen, die für digitale Blindleistung, für soziale Blindleistung und finanzielle Blindleistung in der gesamten Volkswirtschaft aufgewendet werden. – Alle Akteure und Bürger tragen inzwischen hohe und oft völlig unnötige Lasten, eines aus der Zeit gefallenen Politik- und Staatssystems, das unfähig ist, eine gesamtstaatliche und volkswirtschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

Kindergrundsicherung – intergenerativ nachhaltig!

Wie muss eine Kindergrundsicherung aussehen, die den Lebensweg von Kindern bis zur ersten Ausbildung absichert? Wie kann das Intergenerationen-Kapital nutzbar gemacht werden, das Wissen, Sach- und Erbkapital und verfügbare staatliche Mittel zu einem „Kindergrundsicherungspaket“ zusammen bringt.

  1. Über die direkte Aufstockung des KIndergeldes hinaus muss über die Verfügbarkeit und individuelle Zweckbindung der Mittel gesichert werden, damit daraus keine Elternförderung oder Großfamilien-Förderung erwächst. Im Mittelpunkt steht daher das einzelne Kind und ein an dessen Identität geknüpftes, gesetzlich abgesichertes Lebenskonto.
  2. Ab dem 14. Lebensjahr sollte das Lebenskonto als Giro- und Sparkonto materialisiert werden.
  3. Ab dem 18. Lebensjahr sollte ein Kapitalkonto dazu kommen, auf dem Anrechte auf eine erste Wohnung und Investitionen angespart werden können.
  4. Wird die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, könnte ein Wohnungsprämie aufgestockt werden, die entweder als Genossenschaftsanteil oder als Wohnungseigentumsanteil eingestellt wird.
    Diese Anteile sollten handelbar werden, aber gebunden nur für Wohnungsmarktzwecke zur Eigennutzung.
  5. Im Erbrecht sollte das Intergenerationen-Kapital auch für den Erlebensfall nutzbar gemacht werden.
  6. Eigentumsanteile an Fondsimmobilien sollten künftig nicht mehr dinglich vererbbar sein, sondern durch eine Intergenerationen-Regel an junge Erwachsene und junge Famlien übertragen werden.
    Die Erbschaftssteuer kann jeweils durch Erlebensfall-Investitionen in Baugenossenschaften und Baugemeinschaften vorfällig gesenkt bzw. erlassen werden.
    Fondbasierte Immobiliengesellschaften müssen dafür anteilig sozialen Wohnraum schaffen.
  7. In die Kindergrundsicherung müssen auch Versicherungskosten wie Ausbildungsversicherung und Absicherung gegen Krankheit und Unfall einkalkuliert und gesetzlich abgesichert werden.
  8. Alleinerziehende müssen gegenüber Familien und Großfamilien ausgeglichene Chancen bekommen. Die Kindergrundsicherung muss daher auch nach Kriterien von Leistungsfähigkeit, Kapitalkraft und Kreditleistungsfähigkeit differenziert werden.
  9. In den ersten Lebensjahren bis zum Abschluß der Grundschule sollte Sachleistungsprinzipien und Anrechte eingesetzt werden. Erst ab dem 14. Lebensjahr können Taschengeldleistungen bezuschußt werden.
  10. Bei Versagen der elterlichen Fürsorge- und Verantwortung, sollten finanzielle Sicherungen und Rechtspfleger und Jugendhilfe eingreifen können.

Finanzielle, sozialen & wirtschaftlichen Synergien nutzen!

Die Kindergrundsicherung ist eine „volkswirtschaftliche Wohlfahrts- und Systemaufgabe“ — keine Politikaufgabe und auch keine Verwaltungsaufgabe von Fach-Ministerien.
Der zukünftige Wohlstand, der Erfolg des Bildungssystems und der systemische Nutzen für das Gemeinwohl und für nachhaltige Entwicklung hängen davon ab.
Entscheidungen über die Legislaturperiode hinaus, bis weit in die Zukunft und Lebenserwartung der Kinder und der Elterngeneration müssen getroffen werden. Abgabenlasten dürfen dabei zudem nicht wachsen, und die nächste Generation überfordern.

Seriöse familien- und bildungspolitische Ansätze sind gefragt, auf Basis vorhender Verwaltungs- und Sozialverwaltungsstrukturen. Zudem sind finanzmathematische, sozialwissenschaftliche und volkswirtschaftliche Prognosen und Berechnungen für eine intergenerative und syntegrative Kindergrundsicherung notwendig.

Die verbreitete Armut unter Kindern drängt, der Reformprozess muss zeitnah mit einer Roadmap beginnen, die zunächst bei Sachleistungen, Anpassungen im Kindergeld und Förderungen beginnt.

Die großen finanziellen Reform-Brocken mit Prämien- und Anrechtssystemen und Kapitalbindungen und intergenerativen Finanzprodukten sind am Besten kooperativ mit der Intelligenz und Kompetenz von Banken und Versicherungen und neuen „FinTech-Unternehmen“ zu entwickeln!

ms