Dienstag, 23. April 2024
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Konsolidierung: Berlin hat Ausssicht auf 80 Mio. € „Sparprämie“

Rotes Rathaus

Eine Nachricht, die vor allem Finanzpolitiker leicht verstehen: Berlin hat Anspruch auf Auszahlung einer Jahresrate in Höhe von 80 Mio. aus den Konsolidierungshilfen des Bundes. Für Normalbürger: Berlin bekommt eine Art „Sparprämie“ für gute Sparpolitik.

In der Sitzung des Senats am 30. April 2019 wurde die Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz für den Konsolidierungsbericht für das Jahr 2018 beschlossen.

Als eines von fünf Bundesländern erhält Berlin Konsolidierungshilfen zur Erreichung der strukturellen Null-Neuverschuldung mit dem Haushaltsjahr 2020. Die in Art. 143d Absatz 2 Grundgesetz ermöglichte sowie im Konsolidierungshilfengesetz und in der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen genauer bestimmte Gewährung von Konsolidierungshilfen setzt voraus, dass Berlin einen linearen Pfad zum Abbau der Neuverschuldung nicht überschreitet. Mit dem vorzulegenden Bericht wird nachgewiesen, dass Berlin mit dem Haushaltsabschluss 2018 die für den Anspruch auf Konsolidierungshilfen maßgebliche Obergrenze des strukturellen Finanzierungsdefizits wie in den vergangenen Jahren eingehalten hat. Der Abstand zur zulässigen Obergrenze beträgt für 2018 ca. 300 Mio. €.

Der Bericht ist an den Stabilitätsrat weiterzuleiten, der voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 18. Juni 2019 darüber zu befinden hat, ob die betroffenen Länder ihre Konsolidierungsverpflichtungen eingehalten haben und damit Anspruch auf die Auszahlung einer Jahresrate der Konsolidierungshilfen haben. Im Falle Berlins beträgt dieser Anspruch 80 Mio. €.

Die klügste Verwendungsform für die erwarteten 80 Millionen €: das Geld sollte in den Schuldenabbau gesteckt werden, oder aber in Investitionen, die Mehreinnahmen erwarten lassen.

ms