Neue Umwandlungsverordnung 2020 erlassen
Das Land Berlin hat im März 2015 mit der Umwandlungsverordnung erstmals eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Die Verordnung tritt am 13. März 2020 außer Kraft. Da sich das Umwandlungsgeschehen weiter auf einem hohen Niveau befindet, sind die Anwendungsvoraussetzungen für den
Weiterlesen