Automatisierte Bewertungen bei Yelp sind meinungsfrei
Die Betreiberin zweier mittelständischer Fitnessstudios unterlag vor dem Bundesgerichtshof in zweiter Instanz im Streit mit dem Bewertungsportal Yelp. Bewertungsportale wie Yelp dürfen ihre Bewertungen von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen, entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH argumentiert, die Einstufung von „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ unterliege der Berufs- und Meinungsfreiheit. Gewerbetreiber müssten
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