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Bundestagswahl 2021: Informationen für Wahlbewerber_innen

Wahltag 26.09.2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt. Es ab heute noch genau 180 Tage, um neue Weichen für die Politik zu stellen, wie der Zähler auf der Internetseite des Bundeswahlleiters informiert.
Spätestens 97 Tage vor dem Wahltermin müssen müssen die Beteiligungsanzeigen aller politischen Vereinigungen und Parteien im Original beim Bundeswahlleiter vorliegen.

Wahlrecht – ein Grundrecht
Der Bundeswahlleiter informiert ausführlich und erklärend:
„Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 Grundgesetz verankerten Wahlrechts. Sie ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien vorbehalten, sondern vielmehr auch Wählergruppen und Einzelbewerbern bzw. -bewerberinnen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, um an der Wahl zum Deutschen Bundestag als Wahlbewerber oder Wahlbewerberin teilnehmen zu können, wird im Folgenden dargestellt.“

Parteien und das Parteienprivileg
Auch über die Rolle und Stellung von Parteien informiert das Internetangebot des Bundeswahlleiters:

„Das Grundgesetz räumt den Parteien einen verfassungsrechtlichen Status ein. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Damit erhalten Parteien eine herausragende Stellung für die Demokratie und die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Parteien in ständiger Rechtsprechung als „integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens““.

Einzelbewerber_innen haben auch Chancen im Wahlkreis

„Für die Nominierung von Einzelbewerberinnen und -bewerbern sind keine Versammlungen und geheimen Abstimmungen vorgeschrieben. Lediglich drei Unterzeichner haben ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. Weiter erforderlich ist die Beibringung von 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können in einem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.“

Weitere Informationen:

www.bundeswahlleiter.de



Einfach. SmartCity.Machen: Berlin!„Smart Citizenship! Open Journalism!“ — Das Mediennetzwerk Berlin unterstützt im Rahmen seiner publizistischen Tätigkeit Einzelbewerber_innen, politische Vereinigungen — auch Parteien, soweit sie parlamentarisch in BVV-en, Abgeordnetenhaus und Bundestag vertreten sind, bzw. durch den Bundeswahlleiter zur Bundestagswahl zugelassen sind. Möglich sind Gastbeiträge, Darstellungen von Programmen und Einzelthemen — auch Wahlaufrufe in den letzten acht Wochen vor der Wahl. — Das Mediennetzwerk Berlin publiziert allgemeinöffentlich, ohne Leser-Paywalls und Abo-Paywalls, um sehr hohe Lesereichweiten abzusichern. Kosten von Redaktion und Medienplattform werden auf Basis einer Mittellohn-Kalkulation nach Aufwand berechnet.
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