Am 20. März 2023 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“, in der er die Auswirkungen digitaler Technologien auf das menschliche Selbstverständnis und Miteinander umfassend untersucht.
Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates stellte die grundlegende Anforderung des Deutschen Ethikrates vor: „Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern. KI darf den Menschen nicht ersetzen. Das sind grundlegende Regeln für die ethische Bewertung.“
KI-Systeme im Blick des Ethikrates
KI-Systeme haben heutzutage in nahezu alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens Einzug gehalten und reichen von Krebsdiagnostik in der Medizin und intelligenten Tutorsystemen in der Schule über Empfehlungssysteme auf Onlineplattformen bis hin zu Software, die Entscheidungen im Sozial- und Justizwesen oder bei der Polizei unterstützen soll.
„KI-Anwendungen können menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung nicht ersetzen“, betonte Julian Nida-Rümelin, der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und stellvertretende Sprecher der zuständigen Arbeitsgruppe. Dieser zentrale Schluss ergibt sich in der Stellungnahme aus einer Betrachtung zentraler philosophischer und anthropologischer Begriffe, die für das Verhältnis von Mensch und Maschine bedeutsam sind: Intelligenz, Vernunft, Handlung und Verantwortung.
Für die ethische Bewertung von KI ist das von Bedeutung, denn es genügt nicht, nur die Technologien zu verstehen. Auch die komplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Technik sowie gesellschaftliche Effekte müssen beachtet werden. Deshalb lautet für den Ethikrat die zentrale Schlüsselfrage für die ethische Beurteilung: Werden menschliche Autorschaft und die Bedingungen für verantwortliches Handeln durch den Einsatz von KI erweitert oder vermindert?
Der Mensch und das Individuum müssen autonom bleiben
Der Deutsche Ethikrat identifiziert zehn Querschnittsthemen und Empfehlungen, die bereichsübergreifend von Bedeutung für die ethische Einordnung von KI-Anwendungen sind. Darin geht es unter anderem darum, KI zur Entscheidungsunterstützung und nicht zur Entscheidungsersetzung zu verwenden, die Diffusion von Verantwortung zu verhindern, menschliche Kontrolloptionen nicht zu beeinträchtigen und den Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen insbesondere in Bereichen mit hoher Eingriffstiefe zu gewährleisten.
Weitere Forderungen zielen darauf ab, Verzerrungen, Abhängigkeiten und Missbrauch von Technik sowie unerwünschte Verluste menschlicher Fertigkeiten zu vermeiden. Über alle Anwendungsbereiche hinweg gilt es, die Interessen der Menschen, von denen die in KI-Anwendungen verwendeten Daten stammen, in den Mittelpunkt zu stellen, übermäßige Eingriffe in die Privatsphäre mithilfe effektiver rechtlicher und technischer Vorkehrungen zu verhindern und gleichzeitig eine gemeinwohlorientierte Datennutzung zu ermöglichen.
Die vorliegende Stellungnahme des Ehtikrates ist geeignet, Ordnung in eine schwierige und komplexe Debatte um die Anwendung von KI-Systemen zu bringen, etwa in der Verwaltung. Zitat: „Für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung rät der Ethikrat zu Ansätzen, die vor Diskriminierungen schützen und dem blinden Befolgen maschineller Empfehlungen vorbeugen. Weiterhin fordert er, dass Einzelfallbetrachtungen sowie die Einsichts- und Einspruchsrechte von Betroffenen gewährleistet werden. Bei der Anwendung von KI in der Arbeit von Gefahrenabwehrbehörden sollten gesellschaftliche Aushandlungsprozesse über ein angemessenes Verhältnis zwischen Risiken und Chancen solcher Ansätze geführt werden.“
Die Stellungnahme enthält eine Fülle von Informationen und Erkenntnissen, die für die Anwednungsbereich von KI relevant sind. Eine Besprechung und Kommentierung ist weiteren Beiträgen zu den Bereichen Öffentliche Information und Bildung sind geplant.
Weitere Informationen:
www.ethikrat.org
Ethikrat: Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz – Stellungnahme – PDF
Einfach.SmartCity.Machen: Berlin!
Mit dem Prinzip „Offene Redaktionelle Gesellschaft“ und einem universellen offenen Anzeigensystem für Web + Internet of Things + Internet der Sinne + Internet of AI sind die Grundlagen für unabhängige, presserechtlich verfasste Mediensysteme erarbeitet worden, die zugleich Ausgangsbedingungen für „Good Governance“ in Kommunen, Staaten und Pressewesen legen.
info@anzeigio.de