Der Migrationsdruck nach Europa und Deutschland hält seit dem Höhepunkt in den Jahren 2015/2016 kontinuierlich an. Inzwischen ist ein Ausmaß erreicht, das geeignet ist, die offene Gesellschaft und das Europa der offenen Grenzen zu destabilisieren.
Inzwischen zeichnet sich sogar ein Scheitern des Europäischen Asyl-Systems ab. Die Lasten treffen inzwischen die ganze Gesellschaft und vor allem den Staatshaushalt.
Polizeibeamte von Bundespolizei und Länderpolizeien sind dabei besonders belastet, denn ihnen fehlen wichtige Zuständigkeiten für die Kontrolle der deutschen Landgrenzen.
Heiko Teggatz Stellvertretender Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund hat dazu am 27. September 2023 in einem Leitartikel im Polizeispiegel auf die Umstände hingewiesen:
„Bleibt festzuhalten – die Außengrenzen sind nicht sicher und Dublin funktioniert nicht. Demzufolge bleibt uns gar nichts anderes übrig, als die unterbliebene Kontrolle an den EU Außengrenzen an unseren
Binnengrenzen nachzuholen.“
Teggatz macht auch wirksame sachliche Vorschläge, um die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern:
„Da es sich bei den deutschen Landgrenzen ausschließlich um Schengen-Binnengrenzen handelt, ist die Bundespolizei ausdrücklich keine Grenzbehörde und darf demzufolge auch keine grenzpolizeilichen Maßnahmen wie beispielsweise Zurückweisungen, Zurückschiebungen oder gar Abschiebungen in eigener Zuständigkeit treffen. Dieses ist im § 71 Aufenthaltsgesetz abschließend geregelt. Auch dürfen an einer solchen Grenze weder Grenzkontrollen noch andere Maßnahmen durchgeführt werden, die einer Ersatzkontrolle gleichkämen. Durch die begründete Anmeldung solcher Kontrollen bei der Europäischen
Union (Notifizierung), wechselt der Status einer Binnengrenze quasi in den Status einer Außengrenze und die Bundespolizei ist Grenzbehörde. Es wäre mehr als an der Zeit, den § 71 AufenthG dahingehend zu erweitern, dass die Bundespolizei in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen in eigener Zuständigkeit treffen darf.“
Grenzkontrollen mit Befristungen angeordnet
Seit 16.10.2023 sind vom Bundesinnenministerium Grenzkontrollen an den sieben Grenzübergängen zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern angeordnet worden. Der grenzüberschreitende Verkehr auf Straßen und Schienen wird mit mehr Beamten intensiver kontrolliert.
Die bislang einzige feste Kontrollstelle ist am Grenzübergang Pomellen eingerichtet. Die A11 ist an der Stelle komplett gesperrt worden, alle Fahrzeuge wurden auf eine Nebenspur umgeleitet und dann vereinzelt kontrolliert. Bislang ist dort noch kein Versuch einer illegalen Einreise registriert worden.
Der Einsatz sollte zunächst bis zum 26. Oktober gehen. Dabei ist es Bundesinnenminsterin Nancy Faeser (SPD) nach eigenen Worten besonders wichtig, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken.
Die Bundesinnenministerin hatte feste Grenzkontrollen an diesen Abschnitten am 16. Oktober zunächst für zehn Tage angemeldet und dann bereits einmal um 20 Tage verlängert. Sie begründete diesen Schritt mit der Bekämpfung von irregulärer Zuwanderung und Schleuserkriminalität.
Die stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz wurden am 14.11.2023 um weitere 20 Tage verlängert. Darüber hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die EU-Kommission informiert.
Von Anfang Januar bis Anfang Oktober hat die Bundespolizei demnach etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt.
Weitere Informationen:
Der Leitartikel im Polizeispiegel ist hier direkt verlinkt und kann als PDF-Datei aufgerufen werden:
Leitartikel: Illegale Migration – Stationäre Grenzkontrollen als Ultima Ratio?
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