Von Michael Springer
Europa lebt in Umbruchzeiten, in Kriegszeiten und zugleich in Zeiten grundstürzender Zivilisationsbrüche. Es ist eine Zeit, in der Selbstvergewisserung notwendig wird, in der neu verstanden werden muss, wie die europäisch geprägte Zivilisation entstanden, gewachsen und geworden ist!
Es ist eine Zeit, in der der Rückblick zugleich zum konstruktiven Blick nach vorn gewendet werden kann!
Ein Blick und Rückblick in eine Zeit, in der die Basis für die moderne Zivilisation in über 1.000 europäischen Stadten gelegt wurde, mit Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa.
Stadtrecht: Gewaltenteilung und Selbstverwaltung der Bürger
Die Anfänge liegen im Mittelalter, als im Jahr 1188 die Grundlage für die moderne Gewaltenteilung und kommunale Selbstverwaltung geschaffen wurde, die erst im neuzehnten Jahrhundert auch das moderne Verständnis von Gemeinwohl entstehen ließ.
Das Privileg des Erzbischofs Wichmann von Seeburg ermöglichte es, das städtische Gerichtsverfahren zu vereinfachen. Es setzte bereits denklogisch ein existentes Stadtrecht voraus. Im Jahr 1294 kauften die Bürger Magdeburgs dem Erzbischof die Ämter des Schultheißen und Burggrafen ab, sodass sie diese selbst besetzen konnten. — Der Erzbischof blieb zwar formal noch Gerichtsherr, da er aber die Ämter nur mit den von der Stadt bestimmten Personen besetzen konnte, lag die Gerichtsbarkeit de facto in städtischer Hand.
Im selben Jahr bildete sich auch die Aufgabentrennung von Rat und Schöffengericht aus, in der der Schöffenstuhl (Schöppenstuhl) für die Rechtsprechung stand, während der Rat für Verwaltung und Gesetzgebung verantwortlich wurde. Ab diesem Zeitpunkt kann vom Magdeburger Stadtrecht als „Magdeburger Recht“ im Sinne einer unabhängigen Selbstverwaltung gesprochen werden.
Der nächste machtvolle Schritt kam 1233 vom 4. Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza. Er erteilte 1233 ein Privileg für vom Orden gegründete oder unterworfene Städte Preußens:
„Wir befehlen, dass in diesen Städten die Magdeburgischen Rechte in ihrem vollständigen Inhalt auf ewig befolgt werden; folgende Begünstigung wird gewährt: wenn ein Angeklagter mit 66 Schillingen bestraft werden müsste, soll er hier mit 30 Schillingen in Kulmischer Münze bestraft werden.“
– Hermann von Salza
Damit wurde eine Grundlage für die Entstehung des preußischen Staates gelegt, der großen Einfluß auf die Entwicklung in Mittel- und Osteuropa ausübte.
Rechtssicherheit als Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln
Die größte Neuerung des Magdeburger Rechts bestand in der Beseitigung der sog. „Prozessgefahr“. Bereits im ersten Paragraphen wurde ausgeschlossen, dass ein Prozess allein aufgrund nicht korrekter Wortwahl im Prozess verloren gehen konnte. Dieser Bruch mit der Tradition stärkte das Vertrauen in das Gericht einerseits und begründete zudem größere Rechtssicherheit. Für durchreisende Kaufleute war das so genannte „Gastrecht“ einschlägig. Es bestimmte, dass in vorgenannten Fällen die Streitfrage durch das Gericht innerhalb eines Tages zu lösen war. Diese Regelungen für das Prozesswesen lassen erkennen, dass es sich beim Magdeburger Recht vornehmlich um Kaufmannsrecht handelte.
Im Kaufmannsrecht regelte das Magdeburger Stadtrecht wirtschaftsrechtliche Fragen wie die Haftung für Ware. Weiterhin waren Rechnungslegungspflichten, geordnete Buchführung und Gesellschafterkapital sowie treuhänderisches Wirkens geregelt.
Im Magdeburger Stadtrecht wurde auch das Ehegüter- und Erbrecht geregelt, das den Ehemann als Vormund seiner Frau sah, und erstmals die rechtliche Gütertrennung einführte. Dem Ehemann oblag zwar die Verwaltung des Vermögens der Frau allein. Aber trotz bestehender Vormundschaft konnte die Ehefrau selbständig vor Gericht ziehen.
Im Strafrecht des Magdeburger Stadtrechts war die Sippenhaft abgeschafft. Bei Körperverletzungen und Tötungsdelikten konnte ausschließlich der Täter belangt werden. Nicht mehr seine Familie wurde zur Rechenschaft gezogen. Die prozessuale Rechtsfindung wurde aufgewertet, indem der Zeugenbeweis eingeführt wurde. Blutrache und Gottesurteil wurden damit ersetzt. Auch die Verjährung von Gewaltverbrechen wurde aufgehoben.
Im Magdeburger Stadtrecht war aber auch die Jahrhunderte währende Diskriminierung und Verfolgung von Menschen mit jüdischen Glauben angelegt. Das Magdeburger Recht galt nicht für die jüdische Bevölkerung, sie wurden nicht als Teil der ursprünglichen Städter angesehen. Es war schon damals das christliche Dominanzstreben, das die uralten Vorbehalte gegen Juden in Gang hielt.
Ausbreitung des Stadtrechts zwischen Elbe und Dnepr
Das Magdeburger Recht stand und steht auch heute vor allem für bürgerliche Freiheiten und städtische Selbstverwaltung. Es kann somit als eine der wichtigen kulturellen Grundlagen verstanden werden, die bis heute Ost und West in Europa miteinander verbinden.
„Von der Elbe im Westen bis zum Dnjepr im Osten, von der Ostsee im Norden bis zum Schwarzen Meer im Süden: Die Ausdehnung des Netzwerks von Städten, in denen das Magdeburger Recht Verbreitung fand, ist beachtlich. Ebenfalls eindrucksvoll ist seine zeitliche Dimension: Seit dem Ende des 12. Jahrhunderts fand es in zahlreichen Städten Mittel- und Osteuropas Anwendung und hatte zum Teil bis ins 19. Jahrhundert Geltung.“ Zitat nach: www.magdeburg-law.com.
Das Magdeburger Stadtrecht verlor ab dem achtzehnten Jahrhundert seine Bedeutung, und wurde nach und nach durch nationales Recht abgelöst.
Wenn heute an das Magdeburger Stadtrecht erinnert wird, hat es mit seiner grundlegenden Bedeutung für die Entwicklung von modernen Stadtgesellschaften zu tun, die bis heute in einem riesigen Städtenetzwerk verbunden sind. Die Karte der historischen Städte des Magdeburger Rechts ist heute auch ein wichtiges Dokument, um die gemeinsame europäische Kultur und die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Städte zu verstehen.
Fortsetzung folgt: „Brauchen wir ein medial-digitales Stadtrecht?“
Im zukünftigen Jahr 2033 wird auf 800 Jahre Magdeburger Stadtrecht zurück geblickt! — Gastbeiträge und europäische Visionen aus Städten in Deutschland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn und Weißrussland sind hier herzlich Willkommen! info@berlin-mitte-zeitung.de