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Innenverwaltung erteilt Zustimmung für Beflaggung mit Regenbogenfahne

Beflaggung mit der Regenbogenfahne in Berlin ist offiziell genehmigt - Foto: pixabay

In diesem Jahr findet der Christopher Street Day am Samstag, den 27. Juli, statt. Bereits im Vorfeld hierzu gibt es wieder verschiedene themenbezogene Veranstaltungen. Symbol dafür ist stets die Regenbogenfahne.

Da es sich bei der Regenbogenfahne um eine nicht-hoheitliche Flagge handelt, ist für die Beflaggung von Dienstgebäuden die Zustimmung der Innenverwaltung erforderlich. Um dieses Ereignis zu würdigen und um absehbaren Verwaltungsaufwand durch gestellte Einzelanträge zu vermeiden, erteilte Innenstaatssekretär Torsten Akmann in dieser Woche die allgemeine Zustimmung für eine Beflaggung mit der Regenbogenfahne im Zeitraum vom 21. bis 27. Juli 2019 für alle Dienststellen des Landes Berlin und der unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Berlins Innensenator Andreas Geisel ist es ein großes Anliegen, damit ein sichtbares Zeichen zu setzen: „Die Regenbogenfahne ist ein wichtiges Symbol für Vielfalt, Toleranz und Offenheit. Das Land Berlin zeigt auch im Vorfeld des CSD, dass es voll und ganz für diese Werte einsteht. Menschen, die andere diskriminieren, beleidigen oder angreifen, zeigen wir eindeutig die rote Karte. Respekt ist das, was jeder von uns seinem Gegenüber entgegenbringen sollte.“

Auch alle Dienststellen im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden am 27. Juli 2019 mit der Regenbogenfahne beflaggt.

Zudem ist perspektivisch geplant, eine generelle Zustimmung zur Beflaggung mit der Regenbogenfahne in die Beflaggungsverordnung aufzunehmen. Diese soll künftig allen Dienststellen des Landes Berlin und der unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erlauben, ihre Gebäude alljährlich anlässlich des Christopher Street Days in Berlin ohne gesonderten Antrag mit der Regenbogenfahne zu beflaggen.

Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist Teil der Staatssymbolik und hat nach der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude (Beflaggungsverordnung) vom 24. Februar 2003 grundsätzlich hoheitlich zu erfolgen. Bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen können aber mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung nicht-hoheitliche Flaggen gesetzt werden (§ 5 Satz 1 der Beflaggungsverordnung). Bereits in den vergangenen Jahren wurde regelmäßig die Zustimmung erteilt, anlässlich des Christopher Street Days die Regenbogenfahne zu setzen.

Pressemitteilung Senatsverwaltung für Inneres und Sport | 04.07.2019


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