Freitag, 07. Februar 2025
Home > Bauen Berlin-Mitte > Jetzt geht es los: Task-Force „Generationen-Bauprojekte“

Jetzt geht es los: Task-Force „Generationen-Bauprojekte“

Neue Wohnungsbau-Fragen in Berlin

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag am 21. Februar 2019 die Grundgesetzänderung zu Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau verabschiedet. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, begrüßte dies ausdrücklich:

„Der Beschluss macht den Weg für milliardenschwere Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau frei. Damit können wir die Länder auch nach 2019 unterstützen und eine der wichtigsten Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllen: Die Bereitstellung von mindestens 2 Mrd. Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau.“

Seehofer kündigte auch weitere Maßnahmen an, so soll die Rechtssicherheit von Mietspiegeln erhöht werden. Das Wohngeld wird angehoben und das Bauvergaberecht vereinfacht en. Nicht zuletzt wird auch die Expertenkommission ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘ im Sommer 2019 ihre Ergebnisse vorlegen.

Sehofer weiter: „Mit diesen Maßnahmen drückt die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen aufs Gaspedal, um die Wohnungsengpässe in Deutschland so schnell wie möglich zu beseitigen und den Menschen
bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“

Neue Bau-Initiativen in Berlin sind gefordert

Die Wohnungsfrage in Berlin drängt. Viele große Bauprojekte verschieben sich im Rahmen in Gang gesetzter Partizipationsverfahren weit in die Zukunft. Der Blick hat sich auch sehr auf die Bebauung von Freiflächen, teure Neuerschließungen und kreditfinanzierte Bauvorhaben konzentriert. Der Effekt: die Grundstücks- und Baukosten steigen exorbitant an, die planbaren Kostenmieten geraten in Bereiche, in denen sozialer Wohnungsbau praktisch unmöglich wird.

Es entstehen Engpässe, die auf Dauer nur mit hohen Subventionen und Mitnahmeeffekten verbunden sind, die auch kaum nachhaltig sein können, weil am Bedarf wichtiger Zielgruppen vorbei gebaut wird.

Es muss innovativere Planungs- und Projektansätze geben, die zugleich in großer Zahl in Gang gesetzt werden können. Möglich wird dies, wenn das Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechtes und der kommunalen Förderung auch mit neuen Leitbildern und innovativen Ergänzungen und auch Ausnahmen zur Baunutzungsverordnung in Gang gesetzt werden.

Task-Force „Generationen-Bauprojekte“

Berlin hat 96 Ortsteile, in denen mit proaktiver Zusammenarbeit schnell viel erreicht werden kann. Mit einem neuen Leitgedanken können vor allem „Private Initiativen nach § 171 f BauGB“ in Gang gesetzt werden.

Der neue Leitgedanke lautet „Generationen-Bauprojekte“ in Gang setzen!

Es sind Projekte, bei denen zuerst Wohnraum für ältere Immobilien-Besitzer geschaffen wird, die für den Erlebensfall geplant werden, die ihrem Ortsteil im Alter treu bleiben wollen. Schon weniger als 20-50 neue Wohnungen und Einfamilien-Häuser reichen in jedem Ortsteil, um eine „Generationen-Bau-Folge“ neu in Gang zu setzen.

Aufteilungen und verkleinerte Appartments schaffen schnell neuen Wohnraum, ohne dass Grund- und Außenmauern neu gebaut werden müssen. Der große Vorteil: Grund und Boden sind vorhanden, meist als Eigenkapital verwendbar. Ausbau, Aufstocken, Lückenschluß und moderate Nachverdichtung und Neubau sind mit hohen Eigenkapital-Anteil möglich.

Die beste Organisationsform ist die „Task-Force „Generationen-Bauprojekte“, die von Haus- und Grundbesitzer-Vereine und lokalen Interessenten informell in Gang gesetzt werden kann. Lokale Stadtentwicklungs-Gespräche, Begehungen und Stadtrundgänge helfen dabei, die lokalen Veränderungswünsche und Bauabsichten zu sondieren. In allen Berliner Ortsteilen gibt es großen Erneuerungsbedarf und die Bereitschaft zum Generationenwandel, wenn nur ausreichend lokale, soziale und intelligente Bauprojekte aufgelegt werden.

Die private lokale Initiative muss in Berlin gefördert und unterstützt werden! Gründet in 96 Ortsteilen eine Task-Force „Generationen-Bauprojekte“, die zeitnah erste Umbauten, Ausbauten und Anbauten in Gang setzt, sowie Neubauprojekte.

Die Berliner Stadtpolitik kann mit schnellen baurechtlichen Hilfestellungen unterstützen: Identifikation von Bautypologien, die ortsüblich nach §34 BauGB umsetzbar sind. Initiativen, die durch moderate Nachverdichtung genehmigungsfähig sind. Vorhaben zum Lückenschluß.

Vor allem aber können Baupotentiale durch lokalen Flächentausch, durch Verlagerung von Nutzungen und durch bauliche Höherstufung der Geschoßflächenzahl geschaffen werden. Neue Zentren und lokale Infrastruktur können in Vernetzung mit lokalen Bauinteressenten geschaffen werden. Auch eigenkapitalfinanzierte Baugruppen haben Spielraum, um Sozialwohnungsanteile zu integrieren.

Vor allem können alle Instrument des Stadtumbaus (§§ 171a-171d BauGB) aktiviert werden, und mit den Instrumenten Erhaltungssatzung (§§ 172-174 BauGB), Soziale Stadt (§ 171e BauGB), Städtebauliche Geboten (§§ 175-179 BauGB) und Private Initiativen (§ 171 f BauGB) verknüpft werden.

Akteure, Grundstücke, Baureserven, Eigenkapital, Gemeinsinn und private unternehmerische Verwantwortung sind zur Genüge vor Ort vorhanden!

Die bezirklichen Bau- und Stadtentwicklungsämter müssen nur gezielt personell gezielt verstärkt werden, um lokale Architektenbüros und bauliche Entwürfe für das „Bauen und Nachverdichten im Bestand“ anleiten zu können.

Wenn es gelingt, in allen 96 Ortsteilen von Berlin jeweils eine Task-Force „Generationen-Bauprojekte“ zu etablieren, entsteht ein schnelles Wohnungsbau-Potential von 9.600 Wohneinheiten Neubau und mindestens 9.600 kleinen durch Teilung neu geschaffenen Appartments.

Staatliche Bauförderung und 48-Stunden-Notariate

Die Förderung der Task-Forces „Generationen-Bauprojekte“ kann durch staatliche Förderungen unterstützt werden. Aufgrund hoher Eigenkapital-Anteile sind vielfach nur „zweijährige Landesbürgschaften“ notwendig, um Alteigentümern aus der bestehenden Immobilie heraus zu helfen. Denn viele sitzen bis zum Lebensende in ihren Immobilien fest, weil sie altersbedingt keine Zwischenkredite bekommen. Lokale Mittler und Grundstücksrechtsexperten können auch bei der Vorbereitung helfen, damit komplizierte Grundstücksgeschäfte, Tausch und Zwischennutzungen und Zwischenmietverträge mit „48-Stunden-Notariaten“ rechtssicher reguliert werden können. Die lokale Generationen-Bau-Folge kann so am Besten in Gang gesetzt werden.

Politik des fließenden und investierenden Geldes

Politik und Geldpolitik müssen in Deutschland einen mentalen Wandel anstoßen: wir benötigen in der Baupolitik wieder eine „Politik des fließenden und investierenden Geldes“. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen müssen Programme aufgelegt werden, die wieder neue Ideen in Investitionen lenken und sozialen Wohnungsbau anstoßen. Auch die Gründung und Ausweitung gemeinschaftlicher Bauinitiativen, Genossenschaften und Erbbaugenossenschaften gehört dazu.


Weitere Informationen über die Task-Force „Generationen-Bauprojekte“: info@berlin-mitte-zeitung.de

ms