Donnerstag, 28. März 2024
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Neuer Bußgeldkatalog für den Umweltschutz

Verwarngelder & Bußgelde

Um Verstöße gegen das Umweltrecht besser verfolgen zu können, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes neu gefasst.

Im Sinne des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin: Für eine attraktive, saubere und lebenswerte Hauptstadt“ und der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ wurden insbesondere die Regelverwarn- und Regelbußgelder für die unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum deutlich angehoben.

Beispielsweise kann künftig für die achtlos fallengelassene Zigarettenkippe oder ein Kaugummi ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 € bzw. ein Bußgeld in Höhe von 80 – 120 € verhängt werden. Wird Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, so kann dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 € geahndet bzw. mit einem Bußgeld in Höhe von 80 – 300 €, in Grünanlagen bis 1.500 € belegt werden. Für illegal abgelegte Altreifen werden künftig 350 – 800 € Bußgeld fällig. Das illegale Abladen von Bauabfällen kann – je nach Schwere des Vergehens – mit einem Bußgeld in Höhe von 600 – 25.000 € geahndet werden.

Von den höheren Bußgeldern soll eine Signalwirkung gegen die unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum ausgehen. Die zuständigen Behörden auf Senats- und Bezirksebene erhalten damit einen neuen Rahmen, um festgestellte Rechtsverstöße in den Bereichen Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Forstwesen und Grün- und Erholungsanlagen zu verfolgen und ahnden.

ms