Neue Mobilität bringt Veränderungen im Straßenland. Parkplätze müssen künftig auch zum Abstellen von Fahrrädern, Lastenfahrrädern und e-Scootern genutzt werden können. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nun erstmals verbindliche Planungsvorgaben sowohl für Lastenrad- als auch für E-Tretroller-Parkplätze erlassen. Den Bezirken sind diese Regelpläne jetzt übersandt worden.
Straßen mit Tempo-30 erhalten künftig Abstellbereiche
Künftig können an allen Straßen mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit bis Tempo 30, also auch an entsprechenden Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen, speziell für Lastenräder konzipierte Bügel auf gesicherten Parkflächen aufgestellt werden. Auch für das Abstellen von E-Tretrollern ist die Ausweisung von Abstellbereichen in mehreren Varianten möglich. Diese E-Scooter-Parkflächen sind, bei entsprechender Beschilderung, auch für Fahrräder nutzbar. Für beide neuartigen Parkflächen können die Bezirke Kfz-Stellplätze an der Fahrbahn umwandeln.
Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese sagte dazu: „Mit diesen neuen Regelplänen stellen wir berlinweit einheitliche Vorgaben für das Parken von Lastenrädern und E-Scootern auf der Straße sicher. Lastenräder werden immer häufiger eingesetzt und brauchen besondere Plätze. Für E-Scooter und auch etwa für Leihfahrräder wollen wir neue Abstellflächen auf der Fahrbahn schaffen, um die Gehwege frei zu bekommen. Die Bezirke können mit diesen Plänen jetzt die konkrete Umsetzung beginnen.“
Wie könnte die Anordnung der Fahräder, Lastenfahrräder und e-Scooter aussehen?
Auf einem Kfz-Stellplatz in Längsrichtung können je drei schräg gestellte Lastenfahrradstellplätze eingerichtet werden, gekennzeichnet mit Baken und gesondertem Parkschild. Fahrradbügel für Lastenradparkplätze sind mit 35 Zentimeter deutlich kürzer als die herkömmlichen Fahrradbügel, weil Lastenfahrräder mehr Platz zum Rangieren benötigen.
Bezirksamt Neukölln hat zuerst Vorschläge entwickelt
Die neuen Planungsvorgaben für Lastenfahrradstellplätze gehen auf die Initiative des Bezirksamts Neukölln zurück. Für ihren Entwurf erhielten die beiden Neuköllner Radverkehrsplaner Denise Schröter und Christian Göttsche im Mai 2019 den dritten Platz des Deutschen Fahrradpreises in der Kategorie Infrastruktur.
Bei E-Scootern ist die Längsparkvariante, ebenfalls mit Baken geschützt, zwei Meter breit. Senkrechte Parkstände messen fünf Meter. Die E-Scooter-Parkflächen können bei entsprechender Beschilderung zusätzlich auch für Fahrräder genutzt werden.
Parkplatzschilder mit neuen Zusatzschildern
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz empfiehlt auch neue Parkplatz-Zusatzschilder, die an den entsprechend zugeordneten Flächen aufgestellt werden können.
Berlin könnte damit künftig einen blau-weißen Schilderwald bekommen, und schafft damit für Gäste und Touristen in der Metropole ein neuartiges Problem: es wird immer weniger möglich, Selfies und Stadtansichten ohne Masten- und Schilderwald zu fotografieren.
Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz | 08.11.2019