/// Kommentar /// – Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird heftig über die Verantwortlichkeit in der „Schießstandaffäre“ gestritten. Die Schießstand-Affäre nur bei Frau Koppers abzuladen, greift aber viel zu kurz!
Bereits das „Wehrwissenschaftliche Institut für Werk-, Explosiv und Betriebsstoffe Dr. Holl“ in Köln hat 1994 im Auftrag der Verwaltungsberufsgenossenschaft eine ausführliche Untersuchung zur „Be- und Entlüftung von geschlossenen Schießständen“ durchgeführt. Die bedenklichen Ergebnisse wiesen auf die Gefahrstoffexposition hin. Und sie waren eine Frühwarnung für den größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, die eigentlich auch alle in entprechenden Risikobereichen tätigen Arbeitsmediziner und Betriebsärzte erreichen musste.
Gutachter und Fachleute für die Schießstandlüftung empfehlen seitdem auch entsprechende Lüftungsanlagen. Doch man hat nicht überall gehandelt. Etwa ab 1994 begann in Berlin das das Generalversagen von Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträgern, Landesämtern für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und vor allem bei den Betriebsärzte in den zuständigen Polizeibehörden.
Da es nach dem Gesetz nach GefahrstoffVO sogar eine Ermittlungspflicht gibt, wenn ein Gefahrstof-Verdacht auftritt, ist in der Schießstand-Affäre ein Generalversagen des gesamten Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz-Systems des Arbeitgebers Polizei festzustellen.
Und man hätte sogra noch früher handeln MÜSSEN, denn im Bundesland Nordrhein-Westfalen war die „„Verdrängungslüftung mit einer turbulenzarmen Raumluftströmung“, auch Kolbenströmung genannt, für Schießstände der Polizei und andere gewerblich genutzte Schießstände seit 1978 durch Ministerialerlass zwingend vorgeschrieben!
Für den Berliner Innenausschuß sollten die Beweisermittlungen daher viel weiter zurück gehen! Schon im Jahr 2016 wurde auf Gesundheitliche Risiken beim Schießtraining hingewiesen ( 7.7.2016 | Pankower Allgemeine Zeitung ).
Was angesichts hoher Feinstaubwerte und der Dieselabgas-Affäre zusätzlich wirkt: Eingeatmete Stäube mit Antimon, Barium und Kupfer sind toxisch und sind auch um Bremsbelägen und Dieselruß enthalten. Besonders bei den hohen Feinstaubwerten innerhalb von PKW´s und Polizeifahrzeugen im Dauereinsatz tritt im Innenraum von Kraftfahrzeugen eine hohe Feinstaubkonzentration auf, die
die Exposition um Schießstand sogar noch übertreffen kann.
So stellt sich heute das Problem Antimon auch als komplexes Umwelt- UND Arbeitsschutzproblem dar und ist eine inakzeptable Gefährdung der Gesundheit der Polizeibeamten. Eine Kreuzexposizion von Polizeibeamten in Schießständen und Polizeifahrzeugen ist gegeben.
Für die Polizeiführung als Arbeitsgber und für politisch Verantwortliche gilt längst der Rat: statt nur Rechtsfragen zu behandeln, müssen längst auch Umwelt-Toxikologen und Umweltmediziner an den Fall angesetzt werden!