Samstag, 14. Dezember 2024
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So arbeitet die ständige Impfkomission (STIKO)

Ständige Impfkommission (STIKO)

Die SARS-Covid-19 Pandemie verstärkt sich zu einer massiven vierten Welle der Infektionen. Die Impfung von Kindern wird daher als neue Option geprüft. Das zuständige Expertengremium ist die Ständige Impfkommission (STIKO), die beim Rober-Koch-Institut (RKI) angesiedelt ist, und sich ein unabhängiges Urteil bildet:

„Die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) ent­wickelt Impf­em­pfehl­ungen für Deutsch­land und be­rück­sichtigt dabei nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung.

Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu Place­bo), deren Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. Außer­dem ent­wickelt die STIKO Kriterien zur Ab­grenzung einer üblichen Impf­reaktion von einer über das übliche Aus­maß einer Impf­reaktion hin­aus­gehenden ge­sund­heitlichen Schädigung. STIKO-Empfehl­ungen gelten als medizinischer Stan­dard.“

Die STIKO ist ein un­ab­hängiges Experten­gremium, dessen Tätig­keit von der Ge­schäfts­stelle im Fach­gebiet Impf­prävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und bei­spiels­weise durch systematische Analysen der Fach­literatur unter­stützt wird. Ziel ist es, die Impf­empfehl­ungen an neue Impf­stoff­ent­wick­lungen und Er­kennt­nisse aus der For­schung optimal an­pas­sen zu können.

Die STIKO wurde im Jahr 1972 beim da­maligen Bundes­gesundheits­amt ein­ge­richtet. Auf­grund der Be­deutung ihrer Impf­empfehlungen wurde sie mit dem In­fektions­schutz­gesetz im Jahr 2001 gesetzlich verankert. Seit dem Jahr 2007 sind die von der STIKO empfohlenen Imp­fungen Grundlage für die Schutz­impfungs­richtlinie (SI-RL) des Ge­mein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) und werden mit Aufnahme in die SI-RL Pflicht­leistung der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) in Deutschland.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält ein Informationsangebot bereit, das erklärt, wie Impfempfehlungen zustande kommen – und hat dies in einer interaktiven Grafik allgemeinverständlich aufbereitet:

Wie Impfempfehlungen zustande kommen – Die ständige Impfkomission (STIKO)

STIKO-Empfehlungen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen

Für Kinder unter 12 Jahren stehen eine Zulassung entsprechender Impfstoffe und deren Beurteilung durch die STIKO noch aus – Stand: 18.11.2021.

Die STIKO spricht in der 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (August 2021) eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus. In der 13. Aktualisierung empfiehlt die STIKO Personen, die jünger als 30 Jahre sind, ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer zu impfen.

Für Kinder ab 5 Jahren stehen bereits zugelassene Impfstoffe in Israel und USA bereit. Die STIKO-Empfehlungen für die Impfung von Kindern zwischen 5-12 Jahren sind noch in der Begutachtung. Eine Empfehlung wird voraussichtlich noch im Dezember 2021 publiziert.